Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 06.07.2015 betreffend entstandene Kosten im Rahmen der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragesteller: Die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs ist eines der größten Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode, das mit intensiver Vorarbeit und externer Zuarbeit verbunden ist. Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen beschränkt sich auf die Darstellung der Kosten der Landesverwaltung. Kosten, die den übrigen an der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs Beteiligten, d.h. den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und dem Hessischen Rechnungshof entstanden sind, sind der Landesregierung nicht bekannt . Vorweg sei darauf hingewiesen, dass für die Bewältigung der Arbeiten zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs keine zusätzlichen Stellen geschaffen wurden. Die angefallenen Personal- und Sachkosten wären dem Land ohnehin entstanden. Bei der Beantwortung der Fragen 2 bis 4 wird davon ausgegangen, dass nur die Gutachten mit einem inhaltlichen Bezug zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs gemeint sind. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Tagungskosten sind für die Sitzungen der Arbeitsgruppen im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens angefallen? Zwischen dem 5. Juli 2013 und dem 12. Juni 2015 haben insgesamt 27 Sitzungen der Arbeitsgruppe KFA 2016 und 8 Sitzungen der Lenkungsgruppe KFA 2016 stattgefunden. Für die Mitglieder der Landesverwaltung sind keine zusätzlichen Kosten durch die Teilnahme an diesen Sitzungen angefallen. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 5. verwiesen. Zusätzlich sind für die genannten Sitzungen Bewirtungskosten von insgesamt 726,75 € angefallen (Schätzung anhand der vorhandenen Unterlagen). Frage 2. Welche externen Gutachten wurden seit dem "Alsfeld-Urteil" des Staatsgerichtshofs durch die Landesregierung vergeben? Frage 3. Welche Kosten sind für die jeweiligen Gutachten entstanden (Bitte nach den einzelnen Gutachten und Gutachtern aufschlüsseln)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2. und 3. gemeinsam beantwortet. Die Umsetzung des "Alsfeld-Urteils" wurde durch folgende externe Gutachten flankiert, die das Hessische Ministerium der Finanzen in Auftrag gegeben hat: Eingegangen am 18. August 2015 · Ausgegeben am 22. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2174 18. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2174 Gutachter Titel Kosten (netto, ohne USt) in Euro PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gutachten zum vertikalen hessischen Kommunalen Finanzausgleich 56.650 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gutachten zur Prüfung der horizontalen Verteilung in Hessens Kommunalem Finanzausgleich 44.880 Rechtsanwälte WilmerHale Frankfurt Kurzgutachten "Das "Korridorverfahren" in der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs in Hessen im Lichte des kommunalen Selbstverwaltungsrechts gemäß Art. 137 des Hessischen Verfassung" "Die "Solidaritätsumlage" in der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs in Hessen im Lichte des kommunalen Selbstverwaltungsrechts gemäß Art. 137 des Hessischen Verfassung" 36.848 Rechtsanwälte WilmerHale Frankfurt "Die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs in Hessen - Eine Stellungnahme zum Rechtsgutachten der Gemeinde Gernsheim" 34.916 Frage 4. Für welche weitere Sachverständige sind seit dem "Alsfeld-Urteil" Kosten in welcher Höhe entstanden ? Seitens der Landesregierung und der Landesverwaltung wurden keine weiteren Sachverständigen beauftragt. Frage 5. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Gesamtkosten für die Umsetzung des "AlsfeldUrteils " bis zum Inkrafttreten am 1. Januar 2016 insgesamt? Die Mitwirkung an Gesetzesvorhaben ist originäre Aufgabe der obersten Landesbehörden, weshalb eine eigenständige Erfassung der für die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs eingesetzten Arbeitszeiten nicht erfolgt ist. Die entsprechenden Sach- und Personalkosten können daher nicht separat aufgeschlüsselt werden. Für das Produkt "Kommunaler Finanzausgleich", dem die Mitarbeiter der KFA-Referate im Finanzministerium zugeordnet sind, waren bzw. sind im Landeshaushalt in den Jahren 2013 bis 2015 folgende Personal- und Sachkosten veranschlagt (in Euro): Plan 2015 Ist 2014 Ist 2013 Personalkosten 1.861.100 1.926.126 1.733.771 Sachkosten 1.221.200 1.034.810 928.119 Gesamtkosten 3.082.300 2.960.936 2.661.890 Wiesbaden, 17. August 2015 In Vertretung: Dr. Bernadette Weyland