Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 06.07.2015 betreffend Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für die Teilortsumgehung der Stadt Friedberg, Stadtteil Fauerbach, L 3351 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Mit Beschluss vom 5. März hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung das Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer nördlichen Teilortsumgehung der Stadt Friedberg , Stadtteil Feuerbach, Wetteraukreis, im Zuge der L 3351 von der Anbindung an die Feuerbacher Straße - in Gegenlage zur Fritz-Reuter-Straße - bis zum Anschluss an die bestehende L 3351 ca. 400 m östlich der Usa-Querung eingestellt. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Was sind die Gründe für die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens? Die Teilortsumgehung (TOU) Friedberg-Fauerbach ist Teil eines Planungsprogramms im Hessischen Landesstraßenbau, für das eine Vorfinanzierung durch die Kommunen vorgesehen war (Kommunales Interessenmodell, KIM II). Dieses Programm wurde vom Hessischen Landtag mit dem Gesetz über die Aufstellung des Haushaltsplans 2013/2014 des Landes Hessen beschlossen, um für insgesamt 12 Ortsumgehungen, für die es aus dem regulären Landesstraßenbauhaushalt in absehbarer Zeit keine Finanzierungsperspektiven gibt, eine Umsetzungsmöglichkeit zu schaffen . Das Angebot zum Abschluss einer solchen Vorfinanzierungsvereinbarung vom 04.02.2013 hat die Stadt Friedberg nicht angenommen. Aufgrund der fehlenden Finanzierungsgrundlage besteht für das Vorhaben keine Realisierungsperspektive . Aus diesem Grunde war das Planfeststellungsverfahren einzustellen. Frage 2. Wurden die zuständigen Stellen der Stadt Friedberg über die Absicht der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens im Vorfeld des 5. März informiert? Die Landesregierung hat der Stadt Friedberg mit Schreiben vom 04.02.2013 den Abschluss einer Vorfinanzierungsvereinbarung nach dem Kommunalen Interessenmodell (KIM II) angeboten , auf dieses Angebot jedoch keine Antwort erhalten. Aus diesem Grund wurde die Stadt mit Schreiben vom 20.06.2014 nochmals daran erinnert, dass die Planungen für die TOU Fauerbach nur bei Abschluss dieser Vorfinanzierungsvereinbarung weitergeführt werden. Sie wurde gebeten , bis Ende August 2014 eine Beschlussfassung ihrer politischen Gremien herbeizuführen und diese dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung mitzuteilen. Eine Reaktion der Stadt auf dieses Schreiben erfolgte nicht. Frage 3. Welche Folgen hat die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für die Verwirklichung der in Rede stehenden Teilortsumgehung? Das Vorhaben ist damit aufgegeben. Frage 4. Welche Kosten sind bis zur Einstellung der Planung bereits entstanden? Für das Projekt wurden bislang Ingenieurleistungen in Höhe von 133.000,- € verausgabt. Eingegangen am 18. August 2015 · Ausgegeben am 26. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2175 18. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2175 Frage 5. Handelt es sich bei der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens um eine Folge der Neuausrichtung des Landesstraßenbaus auf Erhalt statt Neubau? Die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens ist keine Folge der Neuausrichtung des Landesstraßenbaus durch die derzeitige Landesregierung, sondern die Konsequenz aus den Eckpunkten des KIM-II-Programms der vorherigen Landesregierung. Frage 6. Welche weiteren Planfeststellungsverfahren im Straßenbau sind seit Amtsantritt der derzeit regierenden Landesregierung eingestellt worden? Seit Amtsantritt der derzeitigen Landesregierung wurden die Planfeststellungsverfahren für zwei Projekte eingestellt.  L 3351 Ausbau der Teilstrecke zwischen den Stadtteilen Groß-Karben und Burg-Gräfenrode der Stadt Karben (Einstellungsbeschluss vom 16.07.2014)  L 3351 TOU Friedberg-Fauerbach (Einstellungsbeschluss vom 05.03.2015). Wiesbaden, 5. August 2015 Tarek Al-Wazir