Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 06.07.2015 betreffend Sprudelhof und Therme-Diskussion in Bad Nauheim und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: In Bad Nauheim wird in der Stadtverordnetenversammlung und im Magistrat über die Lösung des sogenannten Thermen-Problems diskutiert. Hierbei spielt auch die Nutzung des Sprudelhofs eine besondere Rolle. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Können eine mögliche neue Therme und Teile des Sprudelhofs in irgendeiner Weise eine Art Einheit bilden? Das Land Hessen und die Stadt Bad Nauheim sind in der Vergangenheit zunächst davon ausgegangen , dass eine Einheit von Teilen des Sprudelhofes und einer neuen Therme möglich ist. Auf dieser Grundlage wurde auch im Nachgang zur Kommunalisierung des Staatsbades Bad Nauheim 2005 die Vereinbarung zwischen Stadt und Land vom 13.12.2007 geschlossen, die einen Neubau und Betrieb des Thermalbades in Verbindung mit Teilen des Sprudelhofes (mindestens Badehäuser 2 und 3) im Rahmen eines PPP-Verfahrens vorgesehen hatte (sog. "Ankerlösung"). Ein Gutachten dazu ist von der Stadt unter Beteiligung des Landes erstellt worden. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.09.2012 diese gemeinsame Ankerlösung verworfen. Der daraufhin gefasste und derzeit gültige Beschluss des Kuratoriums der Stiftung Sprudelhof Bad Nauheim zum Nutzungskonzept Sprudelhof sieht dementsprechend keine Verbindung von Thermalbad und Teilen des Sprudelhofs vor. Frage 2. Welche Kosten ist das Land Hessen bzw. die Stiftung bereit, für weitere Planungen zur Verfügung zu stellen? Die Planung des städtischen Thermalbades oder einer Verbindung dieses Thermalbades mit Teilen des Sprudelhofes ist weder Aufgabe des Landes noch der Stiftung Sprudelhof. Kosten für diese Planungen sind daher beim Land Hessen und der Stiftung Sprudelhof nicht vorgesehen. Frage 3. Welche Stellungnahmen liegen der Landesregierung durch die regionale bzw. die Landesdenkmalpflege mit welchem Ergebnis vor? Dem Land liegt die denkmalpflegerische Zielsetzung des Landesamtes für Denkmalpflege zum Sprudelhof vom 02.09.2011 sowie die Einschätzung des ehrenamtlich beratenden Denkmalschutzbeirats des Wetteraukreises zur Konzeptstudie von Herrn Mörler zur Therme im Sprudelhof vom 14.05.2015 vor. Die denkmalpflegerische Zielsetzung definiert schützenswerte Bereiche des Sprudelhofes und den Umgang mit der Denkmalsubstanz im Rahmen von Sanierungsarbeiten . Eine Stellungnahme zu konkreten Planungen ist darin nicht enthalten. Der Denkmalschutzbeirat empfiehlt in seiner Einschätzung die Prüfung und Weiterverfolgung der Überlegungen von Herrn Mörler. Der Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege und zugleich Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Sprudelhof, Herr Dr. Harzenetter, hat sich schließlich am 27.06.2015 auf Grundlage der genannten denkmalpflegerischen Zielsetzung öffentlich in einem Zeitungsartikel sehr kritisch zu der Empfehlung des Denkmalschutzbeirates geäußert. Eingegangen am 21. August 2015 · Ausgegeben am 27. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2176 21. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2176 Frage 4. Behindert die Diskussion in Bad Nauheim hinsichtlich einer möglichen Nutzung von Teilen des Sprudelhofs für eine Therme die weitere Entwicklung des Sprudelhofs? Das Land Hessen und die Stiftung Sprudelhof setzen den Beschluss des Kuratoriums zum Nutzungskonzept "Der Sprudelhof - Zentrum von Gesundheit und Kultur" gemeinsam um. Die stadtinterne Diskussion über die Nutzungsmöglichkeiten für Badehaus 2 behindert diese Arbeit und die weitere Entwicklung des Sprudelhofes derzeit nicht. Gleichwohl wäre eine schnelle Entscheidung der Stadt über ihre Vorstellungen zur Nutzung von Badehaus 2 wünschenswert, um die Planung und Sanierung auch für dieses Badehaus baldmöglichst beginnen zu können. Wiesbaden, 13. August 2015 In Vertretung: Dr. Bernadette Weyland