Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 06.07.2015 betreffend Liegenschaften in Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten im Kreis Limburg-Weilburg und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Laut Kabinettbeschluss vom 9. Februar 2004 waren die Liegenschaften des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst grundsätzlich in das wirtschaftliche Eigentum des Hessischen Immobilienmanagements (HI) und damit in die Ressortzuständigkeit des Ministeriums der Finanzen zu überführen. Dazu gehören auch die im Kreis Limburg-Weilburg gelegenen Liegenschaften, die das HI im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten (VSG) als eine dem HMWK nachgeordnete Dienststelle zur Nutzung überlassen hat. Die Erhaltung und Präsentation der kulturhistorischen Bausubstanz gehört zu den vorrangigen Pflichten der Einrichtungen der Denkmalpflege und staatlicher Eigentümer und Besitzer wie HI und VSG. Sie stellt als Daueraufgabe eine große Herausforderung dar: Sanierungsaufgaben an historischen Gebäuden und Parkanlagen sind in der Regel forschungs- und kostenintensiv und erfordern große Umsicht und intensive Betreuung. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Welche Schlösser, Burgen und Gärten im Kreis Limburg-Weilburg stehen unter der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen? Die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten betreut im Kreis Limburg- Weilburg das Residenz-Schloss Weilburg mit Garten sowie das Bergbaumuseum in Weilburg und die Burgruine Merenberg. Frage 2. Welcher Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf ist für diese Liegenschaften innerhalb der nächsten zehn Jahre für welche Maßnahmen absehbar? Frage 3. Welche Zeiträume sind für die Behebung des Instandsetzungs-und Sanierungsbedarfs der betreffenden Liegenschaften vorgesehen? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. In der Schlossanlage Weilburg erfolgt derzeit eine umfangreiche Brandschutzmaßnahme im Hochschloss mit einem Kostenvolumen von 1.682.000 €. Ein Großteil der Arbeiten ist bereits abgeschlossen und soll im Herbst dieses Jahres beendet sein. Derzeit wird auch die Treppenanlage neben der Unteren Orangerie mit einem Volumen von 180.000 € saniert. Im Anschluss sollen dann der Innenraum des Pflanzenteils der Unteren Orangerie sowie die daneben liegende Toilettenanlage für rund 500.000 € instand gesetzt werden . Die vorhandenen Gartenskulpturen, darunter der goldene Lurenbläser, sollen 2015/2016 restauriert werden. Eingegangen am 26. August 2015 · Ausgegeben am 28. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2178 26. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2178 Der Stadtpfeiferturm im Hochschloss soll zunächst untersucht werden, um den Instandsetzungsbedarf festzustellen. Für die zweiläufige barocke Freitreppe im Hof des Schlosses ist eine verkehrssichernde Baumaßnahme vorgesehen. Die Stützmauer zum Gebück (Lahn) wurde in einem ersten Teilabschnitt für rd. 257.000 € saniert; weitere Teilabschnitte mit einem neuen Entwässerungskonzept werden zurzeit für die nächsten Jahre geplant. Gerade fertig gestellt wurde für eine Summe von 55.000 € der barrierefreie Zugang zum Unteren Schlossgartenparterre. In den nächsten Jahren soll auch das Untere Orangerieparterre hergerichtet werden. Im Schlossgarten werden die stark geschädigten Buchsbaumpflanzungen erneuert . Zudem besteht Sanierungsbedarf an der Dachkonstruktion der Oberen Orangerie, vor allem im Anschlussbereich an die Kirche. Für diese Maßnahme ist die Ermittlung der Grobkosten beim Hessischen Baumanagement beauftragt. Derzeit sind Planungen für Aufmaße zur Kostenabschätzung für mögliche Arbeiten an den Treppenanlagen unterhalb der Unteren Orangerie Parterre und für die Gebückmauer in Arbeit. Im Bergbaumuseum werden 2015/16 die Fenster energetisch ertüchtigt. Die Kosten sind hierfür auf rd. 193.400 € geschätzt. In der Burgruine Merenberg sollen Mauerabschnitte mit einem Volumen von 150.000 € instand gesetzt werden. Derzeit laufen die Bauvoruntersuchungen durch ein Ingenieurbüro. In einem gemeinsamen Projekt mit dem Verein „Förderkreis Burg Merenberg“ wird eine archäologische Prospektion im oberen Burgbereich von der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten finanziert. Frage 4. Gibt es Vereine, die die Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten unterstützen und fördern? In Merenberg unterstützt der Verein „Förderkreis Burg Merenberg“ die Schlösserverwaltung bei den vorbereitenden Untersuchungen für die anstehenden Arbeiten (siehe Antwort zu Frage 3). Frage 5. Mit welchen Vereinen, gesellschaftlichen Gruppen oder Interessenvertretungen bestehen seitens der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen Vereinbarungen zum Erhalt und Betrieb von Schlösser, Burgen und Gärten im Kreis Limburg-Weilburg und welche sind das? In Weilburg gibt es eine Kooperation mit dem Verein Weilburger Schlosskonzerte, die sich auf die kontinuierliche Pflege und den Erhalt des Schlossgartens bezieht. Frage 6. In welchem Umfang bzw. für welche Projekte setzen sich diese ein? Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. Frage 7. Mit welchen Einschränkungen muss für Besucherinnen und Besucher durch die Arbeiten gerechnet werden? Es werden Teilbereiche der Liegenschaften im Zuge von Instandsetzungsarbeiten aus Sicherheitsgründen für Besucherinnen und Besucher gesperrt werden müssen. Dabei wird versucht, die Einschränkungen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, so dass die Kulturdenkmäler in wesentlichen Teilen auch weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Frage 8. Welchen Beitrag leistet das Land zum dauerhaften Betrieb der Schlösser und Gärten im Kreis Limburg-Weilburg? Die Schlösserverwaltung und das HI haben z. B. im Jahr 2014 rd. 1.038.000 € für den laufenden Betrieb und die laufende Unterhaltung/Instandhaltung (ohne große Baumaßnahmen wie Brandschutz und Mauer) einschließlich Personalkosten aufgewendet. Der laufende Betrieb des Bergbaumuseums in Weilburg obliegt der Stadt Weilburg. Die Unterhaltungsverpflichtung gehört zu den Aufgaben des Landes. Der jährliche Betrag kann je nach Unterhaltungsnotwendigkeit oder besonderer Vorkommnisse schwanken, die Zahl für 2014 ist eine Orientierungsgröße für den Beitrag des Landes. Wiesbaden, 18 .August 2015 Boris Rhein