Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 13.07.2015 betreffend Proteste gegen Innenminister Beuth bei der Eröffnung der neuen Liegenschaft des 3. Polizeireviers in Darmstadt-Arheilgen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Der hessische Innenminister hat am 1. Juli 2015 die neue Liegenschaft des 3. Polizeireviers in DarmstadtArheiligen eingeweiht. Einige Brücken an der Bundesstraße 3 bei Arheilgen waren an diesem Tag mit Transparenten behangen. Diese trugen unter anderem folgende Aufschriften: "Art 3 GG Gleichheitsgrundsatz auch für Beamte Hessens - Nullrunde + Lohndiktat = verfassungswidrig" bzw. "Wie lange werden wir noch ausgeBEUTHet, Herr Minister?" oder "Hessens Polizei wird kaputt gespart ! Daher 300 Ausbildungsplätze im September 15 ohne Bewerber!" Nach Auskunft von Beobachtern wurden die Plakate jedoch zeitnah abgehängt und in einem Polizeifahrzeug verstaut. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Für die Neuunterbringung des 3. Polizeireviers des Polizeipräsidiums Südhessen wurde eine Immobilie am Rande des Industriegebiets Darmstadt-Arheilgen umgebaut. Das renovierte Gebäude wurde am Mittwoch, dem 1. Juli 2015, an die Polizei übergeben. Am Nachmittag desselben Tages ging um 16:29 Uhr die E-Mail einer Bürgerin bezüglich der hier in Rede stehenden Anbringung von Transparenten bzw. deren Entfernung im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ein. Begleitend wurden ein Landes- sowie ein Bundesverband verschiedener Polizeigewerkschaften angeschrieben. Der Inhalt der Mail wurde zudem zwischenzeitlich von einer der Gewerkschaften in der Mitgliederzeitschrift veröffentlicht. Die Existenz dieser Transparente war vor der E-Mail nicht bekannt. Die unmittelbar nach Eingang der E-Mail durchgeführten internen Überprüfungen haben keine Erkenntnisse bezüglich des Veranlassers des Anbringens als auch des Abnehmens der Transparente erbracht. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: Frage 1. Ist die Hessische Landesregierung auf die in der Vorbemerkung benannten Transparente aufmerksam gemacht worden? Frage 2. Falls Frage 1 mit Ja beantwortet wird: Wie, wann und durch wen? Frage 3. Wer hat veranlasst, dass die Transparente abgehängt werden? Frage 4. Aus welchem Grund wurden die Transparente abgehängt? Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 5. Handelt es sich bei den Transparenten nach Auffassung der Landesregierung um einen legitimen Protest gegen die Sparvorgaben des Landes Hessen? Frage 6. Falls Frage 5 mit Nein beantwortet wird: Warum nicht? Der Inhalt der beschrifteten Transparente ist vollumfänglich vom Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungsfreiheit garantiert, umfasst. Eingegangen am 27. August 2015 · Ausgegeben am 31. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2192 27. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2192 Frage 7. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen mit Blick auf das grundgesetzlich geschützte Recht auf Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG? Da der bzw. die Veranlasser des Anbringens und des Abnehmens der Transparente bzw. deren Beweggründe nicht bekannt sind, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Wiesbaden, 15. August 2015 In Vertretung: Werner Koch