Kleine Anfrage der Abg. Beer (FDP) vom 13.07.2015 betreffend neuer Standort für das Paul-Ehrlich-Institut, Langen? und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Es sitzt mit seinen rund 800 größtenteils hoch qualifizierten, wissenschaftlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Langen, wo es auch seine Sicherheitslabore, Lager, Werkstätten und Tierställe unterhält. Im jüngsten offiziellen Jahresbericht 2013/2014 des PEI wurde auch ein Interview mit dem Vizepräsidenten und dem Leiter der Verwaltung veröffentlicht. In diesem wird Auskunft über die Planungen für eine umfangreiche Sanierung des Gebäudebestands, dessen Abriss und Neubau oder einen Neubau an einem anderen Standort Auskunft gegeben. Für die letztere Variante, die ohne Beeinträchtigung des laufenden Betriebs und mit der kürzesten Bauzeit einhergehe, werde ein neuer Standort in Langen oder im Raum Rhein-Main-Gebiet präferiert, aber auch eine Ansiedlung an einem anderen Ort, etwa in Berlin, nicht ausgeschlossen. Im Jahr 2015 solle sich mit den beteiligten Bundesbehörden unter Einbeziehung auch des Hessischen Baumanagements (hbm) auf einen Masterplan geeinigt werden, um nach einer weiteren dreijährigen Planungsphase mit den Baumaßnahmen für das rund 300 Mio. € teure Projekt zu beginnen. Ein Wegzug des PEI aus Hessen hätte nicht nur erhebliche Auswirkungen auf die dort tätigen Beschäftigten und deren Familien. Es würde zudem für das Land den Verlust einer bedeutenden Forschungseinrichtung bedeuten . Es sollte deshalb Ziel der Landespolitik sein, das PEI in Hessen zu halten. Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Wie von der Fragestellerin dargelegt, gehört das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Entscheidungen über die Belange des Instituts trifft insofern allein das zuständige Bundesministerium, gegebenenfalls in Abstimmung mit anderen Bundesministerien. Insbesondere Standortfragen bedürfen einer vorherigen verbindlichen Bedarfsfestlegung durch die zuständigen Bundesministerien (Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und Bundesministerium der Finanzen). Insofern bestehen seitens der Hessischen Landesregierung nur äußerst begrenzte Einflussmöglichkeiten auf die Standortwahl des Bundesinstituts. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft und Kunst wie folgt: Frage 1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem PEI als wissenschaftlich ausgerichtetem und international operierendem Arbeitgeber für den Standort Hessen bei? Das PEI hat für den Bereich Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel eine national herausgehobene Bedeutung und ist maßgebend für medizinische Entwicklungen, Fortschritt und Spitzenforschung . Sein Standort in Hessen hat somit eine herausragende Bedeutung. Das PEI ist mit zahlreichen hessischen Hochschulen vernetzt und stärkt damit auch die einzelnen universitären Wissenschaftsstandorte. Frage 2. Wann und auf welchem Wege erhielt die Landesregierung Kenntnis über die eingangs genannten Planungen einschließlich der Option eines Wegzugs aus Hessen? Im Dezember 2014 erörterten die Präsidenten des PEI und der Goethe-Universität Frankfurt unter Einbindung von Vertretern der Landesregierung die Möglichkeit eines Neubauvorhabens des PEI und in diesem Zusammenhang neben einem Standort in Langen auch eine mögliche Ansiedlung im Umfeld des Universitätsklinikums Frankfurt. In diesem Rahmen wurde mitgeteilt, dass auch andere, bundesweite Standorte denkbar seien, aber ein großes Interesse des PEI an einer Ansiedlung im Rhein-Main-Gebiet bestehe. Eingegangen am 9. Oktober 2015 . Ausgegeben am 15. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2193 09. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2193 Frage 3. Welche Aktivitäten im Zusammenhang mit Planung und Standortsuche sind der Landesregierung bekannt? Siehe hierzu Antwort zu Frage 2. Derzeit wird im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit ein Gutachten erstellt, das u.a. die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus im Vergleich zu einer Sanierung der jetzt genutzten Liegenschaft in Langen untersucht. Dieses Gutachten soll Grundlage für die Entscheidung des Bundes über das weitere Vorgehen sein. Eine Entscheidung zugunsten einer der Alternativen und über das weitere Verfahren wird erst nach Abschluss des Gutachtens getroffen werden. Frage 4. Inwieweit sind die Landesregierung oder nachgeordnete Behörden des Landes in diese Aktivitäten seitens des PEI bisher eingebunden? Die Landesregierung ist über die Leitung des PEI über den Verfahrensstand informiert. Frage 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher sowohl formell als auch informell ergriffen, um auf die Entscheidung auf der Ebene der Bundesregierung Einfluss zu nehmen? Im Falle einer Entscheidung zugunsten eines neuen Standorts wird die Landesregierung den Bund bei der Suche nach einem geeigneten Standort in Hessen unterstützen. Frage 6. Welche möglichen und geeigneten Standorte für das PEI in Hessen sind der Landesregierung bekannt ? Um die Standorteignung beurteilen zu können, bedarf es einer vorherigen verbindlichen Bedarfsfestlegung durch die zuständigen Bundesministerien (Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und Bundesministerium der Finanzen). Diese ressortübergreifend abzustimmende Bedarfsfestlegung bleibt abzuwarten . Frage 7. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um etwaige geeignete Standorte im Falle eines Neubaus und Umzugs für den Prozess der Standortsuche attraktiver zu machen? Die möglichen Entscheidungen des Bundes zugunsten eines Ersatzstandorts und zum konkreten Bedarf bleiben abzuwarten. Die Interessen des Landes sollen in das bundesrechtlich geregelte Verfahren zur möglichen Standortsuche eingebracht werden. Frage 8. Wie bewertet die Landesregierung die vom PEI genannte Möglichkeit, dass die Entscheidung für die anstehenden Baumaßnahmen auch zugunsten eines Standorts außerhalb Hessens fallen könnte? Die Landesregierung ist bestrebt, das PEI in Hessen zu halten, und wird auch den weiteren Entscheidungsprozess in diesem Sinn begleiten. Die Landesregierung hat ein großes Interesse daran , dass das PEI in Hessen bleibt und dass die Kooperationen mit den Hochschulen und dem Klinikum der Universität Frankfurt am Main fortgeführt werden. Wiesbaden, 2. Oktober 2015 Dr. Thomas Schäfer