Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 17.07.2015 betreffend Ortsumgehung Felsberg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Bereits mit der Kleinen Anfrage Drucksache19/51 wird nach dem aktuellen Sachstand der Ortsumgehung Felsberg nachgefragt. Nachdem nun über ein Jahr vergangen ist, wird eine erneute Anfrage zum aktuellen Verfahrensstand gestellt. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der geplanten Ortsumgehung Felsberg? Die Planunterlagen einschließlich der Fachbeiträge wurden der Stadt Felsberg wie vorgesehen im Mai 2014 übergeben. Damit konnte die Stadt das Bebauungsplanverfahren fortsetzen. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch ist im Juli 2015 durch die Stadt erfolgt. Mit Datum vom 27. Juli 2015 wurde der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Frage 2. Sind die notwendigen Untersuchungen fertiggestellt? Alle für die Baurechtschaffung notwendigen Untersuchungen sind abgeschlossen. Frage 3. Liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ortsumgehung Felsberg vor? Ja. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 4 Wann ist mit einer realistischen, zeitlichen Umsetzung der Ortsumgehung Felsberg zu rechnen? Die bauliche Umsetzung der Ortsumgehung ist vom Abschluss der KIM-Vereinbarung (siehe Antwort zu Frage 5) und den notwendigen Bauvorbereitungen abhängig. Vor dem Beginn der Hauptbaumaßnahme sind die Umsetzung vorgezogener artenschutzrechtlicher Maßnahmen und die Schaffung von Retentionsraum erforderlich. Ein konkreter Zeitpunkt des Baubeginns kann daher derzeit noch nicht genannt werden. Frage 5. Ist das Land Hessen als Baulastträger der Landesstraße L 3220 in der Gemarkung Felsberg bereit, den Bau der Ortsumgehung Felsberg zu finanzieren bzw. anderweitig zu unterstützen? Das Land Hessen hat der Stadt Felsberg das Angebot unterbreitet, im Rahmen des Hessischen Kommunalinteressenmodells (KIM II) eine Vorfinanzierung der Baukosten zu übernehmen. Nachdem die Stadt Felsberg Anfang 2014 zuerst mitgeteilt hatte, dass sie das Angebot nicht annehmen wolle, hat sie das Angebot letztlich im März 2015 doch angenommen. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung befindet sich derzeit in Abstimmung. Wiesbaden, 13. August 2015 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 19. August 2015 · Ausgegeben am 22. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2239 19. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG