Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 20.03.2014 betreffend Polizeistation Melsungen und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: In Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 18/7336 wurde mitgeteilt, dass eine mögliche Neuunterbringung der Polizeistation Melsungen geprüft und über die Wirtschaftlichkeit verschiedene Varianten untersucht werden sollten. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand hinsichtlich einer Neuunterbringung der Polizeistation Melsungen? Dem Hessischen Immobilienmanagement wurde ein Planungsauftrag zur Erstellung einer Entscheidungsunterlage erteilt. Hierbei werden verschiedene Projektvarianten verfolgt; eine Variante ist ein Tausch der Bestandsliegenschaft (Sandstraße) mit einem Grundstück in der Nürnberger Straße in Melsungen. Zu dem vorgenannten Grundstückstausch werden derzeit Verhandlungsgespräche zwischen dem Hessischen Immobilienmanagement und dem Eigentümer des Grundstücks Nürnberger Straße, unter Beisein der Stadt Melsungen geführt. Sollte eine Einigung zum Grundstückstausch erzielt werden, wird auf dieser Basis die Wirtschaftlichkeit der möglichen Unterbringungsvarianten geprüft werden. Frage 2. Wann ist mit konkreten Ergebnissen zu rechnen? Die Vorlage der Entscheidungsunterlage zur haushaltsrechtlichen Anerkennung beim Hessischen Finanzministerium ist für das 2. Quartal 2014 geplant. Frage 3. Im Falle einer Neuunterbringung der Polizeistation, von welchen Kosten ist auszugehen? Die zu erwartenden Kosten werden - auch unter Berücksichtigung der Kosten aus dem vorgenannten Grundstückstausch - ermittelt und in der Entscheidungsunterlage dargestellt. Von daher können konkretere Angaben zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Frage 4. Inwieweit ist die Stadt Melsungen in die Planungen miteinbezogen? Siehe Antwort zu Frage 1. Im Hinblick auf den verfolgten Grundstücktausch werden auch die Entwicklungsabsichten der Stadt Melsungen im Bereich der Bestandsliegenschaft der Polizei berücksichtigt . Wiesbaden, 25. April 2014 Dr. Thomas Schäfer Eingegangen am 5. Mai 2014 · Ausgegeben am 6. Mai 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/224 05. 05. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG