Kleine Anfrage des Abg. Dr. Wilken (DIE LINKE) vom 16.07.2015 betreffend Deutsche Film- und Medienbewertung und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung des Fragestellers : Die im Schloss Biebrich ansässige Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) begutachtet filmische Produktionen auf ihre Qualität und zeichnet herausragende Werke mit den Prädikaten "wertvoll" und "besonders wertvoll" aus. Die Prädikate sind Empfehlungen für herausragende Filme und schaffen Orientierung im vielfältigen Angebot. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Die Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) ist eine Einrichtung der Länder und hat ihre Rechtsgrundlage in der Verwaltungsvereinbarung über die Deutsche Film- und Medienbewertung . Nach dieser Verwaltungsvereinbarung unterhält das Land Hessen eine Landesbehörde zur Förderung des guten Films und zur steuerlichen Behandlung von Filmen. Als Behörde des Landes Hessen vergibt die FBW die Prädikate "wertvoll" und "besonders wertvoll" für herausragende Filme. Die Begutachtung erfolgt auf Antrag und ist freiwillig. In der genannten Verwaltungsvereinbarung ist das Verfahren - Begutachtung durch eine Jury - festgelegt. Ferner wird darin geregelt, dass für die Inanspruchnahme der FBW Gebühren erhoben werden, deren Höhe durch eine Gebührenordnung festgesetzt wird, die das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst mit Zustimmung des Verwaltungsrats der FBW erlässt. Die Gebühren sollen dabei so bemessen werden, dass die Kosten der FBW gedeckt werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Über Einnahmen in welcher Höhe verfügte die Filmbewertungsstelle (FBW), in den Jahren 2013-2015 (bitte nach Jahr aufschlüsseln) und wofür werden diese Einnahmen konkret ausgegeben (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Jahr Einnahmen 1 bis 12/2013 499.887 € 1 bis 12/2014 467.440 € 1 bis 6/2015 202.064 € Eine detaillierte Auflistung der Einnahmen und Ausgaben liegt dieser Antwort als Anlage bei (Anlage 1: Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2013; Anlage 2: Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2014; Anlage 3: Einnahmen und Ausgaben im Jahr 1-6/2015). Frage 2. Wie hoch sind die Einnahmen aus Gebühren sowie aus öffentlichen Mitteln/Förderungen (bitte nach Ländern aufschlüsseln) und sonstige Einnahmen inkl. Sachleistungen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Hierzu wird ebenfalls auf die detaillierte Auflistung der Einnahmen und Ausgaben verwiesen, die dieser Antwort als Anlage beiliegt (Anlage 1: Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2013; Anlage 2: Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2014; Anlage 3: Einnahmen und Ausgaben im Jahr 1-6/2015). Eingegangen am 21. August 2015 · Ausgegeben am 26. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2240 21. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2240 Frage 3. Wie viele programmfüllende Filme wurden in den Jahren 2013 bis 2015 zur Prüfung vorgelegt und wie hoch waren die dadurch erzielten Gebühren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Langfilme gelten ab 79 Minuten als programmfüllend. Kinderfilme ab 59 Minuten. Jahr Bewertete Filme Prüfgebühren 1 bis 12/2013 122 245.084 € 1 bis 12/2014 149 309.093 € 1 bis 6/2015 64 128.886 € Die hier aufgeführten Filme sind in der beigefügten Aufstellung nicht unbedingt im entsprechenden Haushaltsjahr verbucht. Gebühren aus den Bewertungen im Dezember werden teilweise erst nach dem 31.12. beglichen. Frage 4. Wie viele der Filme unter 3 waren Dokumentarfilme, Kinderfilme, Hochschulfilme und ländergeförderte Filme und welche Gebühren entfielen auf die einzelnen Kategorien? Filmkategorie Anzahl 1 - 12/2013 Prüfgebühren Anzahl 1 - 12/ 2014 Prüfgebühren Anzahl 1 - 6/2015 Prüfgebühren Dokumentarfilme 25 43.383 € 24 43.314 € 11 17.369 € Kinderfilme 30 53.592 € 26 43.502 € 15 27.616 € Hochschulfilme 2 2.560 € 0 0 Ländergeförderte Filme 62 121.554 € 64 125.934 € 37 67.019 € Berücksichtigt sind in dieser Auflistung lediglich die programmfüllenden Filme. Manche Filme werden in zwei Kategorien gezählt (Beispiel: ländergeförderte Dokumentarfilme in den Kategorien Ländergeförderte Filme UND Dokumentarfilm. Nicht aufgelistet sind Spielfilme ohne Länderförderung .) Frage 5. Wie viele Kurzfilme wurden in den Jahren 2013 bis 2015 zur Prüfung vorgelegt und wie hoch waren die dadurch erzielten Gebühren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Jahr Bewertete Filme Prüfgebühren 1 bis 12/2013 130 47.248 € 1 bis 12/2014 144 36.904 € 1 bis 6/2015 44 15.505 € Die hier nach Jahren aufgeführten Filme sind nicht unbedingt im entsprechenden Haushaltsjahr verbucht. Gebühren aus den Bewertungen im Dezember werden teilweise erst nach dem 31.12. beglichen. Frage 6. In wie vielen Fällen kam es in den letzten Jahren 2013 bis 2015 zur Anwendung der Härtefallregelung nach § 3 der Gebührenordnung der Filmbewertungsstelle (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Jahr Anwendung der Härtefallregelung 2013 2 2014 4 2015 4 Wiesbaden, 18. August 2015 Boris Rhein Anlagen KA 19/2240 KA 19/2240 KA 19/2240