Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 17.07.2015 betreffend Auswirkungen der Absenkung der Stellenzuweisungen für die Grundschulen und gymnasialen Oberstufen auf die Schulen im Hochtaunuskreis einschließlich der Sonderstatusstadt Bad Homburg und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Im Erlass des Hessischen Kultusministeriums zur Lehrerzuweisung für das Schuljahr 2015/16 sind Kürzungen für die Grundschulen, die gymnasialen Oberstufen, die Oberstufen der Abendgymnasien und Hessenkollegs sowie die Beruflichen Gymnasien vorgesehen. In den gymnasialen Oberstufen sinkt nach Angaben der Lehrerverbände der Schülerfaktor von 1,73745 auf 1,60165 in der Einführungsphase ab dem kommenden Schuljahr sowie auf 1,66020 in der Qualifikationsphase ab dem Schuljahr 2016/2017 für Q1/Q2 bzw. 2017/18 für Q3/Q4. In den Grundschulen soll der bisher pauschale Zuschlag zum Grundunterricht in Höhe von 1,5 Wochenstunden pro Sollklasse bei einer durchschnittlichen Schülerzahl pro Sollklasse von 18 bis 21 Schülerinnen und Schüler auf 1,0 und bis einschließlich 17 Schülerinnen und Schülern auf 0,5 abgesenkt werden. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Ausstattung der Schulen mit ausreichend personellen Ressourcen genießt in Hessen einen besonders hohen Stellenwert. Das wird daran deutlich, dass der Bereich der Lehrerstellen der einzige innerhalb der Landesverwaltung ist, der in dieser Legislaturperiode vollständig von Kürzungen ausgenommen ist. Die demografische Rendite bleibt demnach vollständig im System . Gleichwohl müssen hinsichtlich der Verteilung der Stellen Prioritäten gesetzt werden, um die großen Herausforderungen für die hessischen Schulen in den kommenden Jahren zu meistern . Vier Schwerpunktbereiche für eine zusätzliche Ausstattung mit personellen Ressourcen sind dafür definiert worden: Neben der Ausweitung des Ganztagsangebots (+230 Stellen) zählen hierzu die Förderung des inklusiven Unterrichts (+100 Stellen), der Ausbau von Intensivmaßnahmen zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (+210 Stellen) sowie die Erhöhung der sozial indizierten Zuweisung (+60 Stellen). Diese Maßnahmen werden schulformübergreifend viele hessische Schulen unterstützen und zur Entwicklung eines den aktuellen Herausforderungen entsprechenden Unterrichts- und Betreuungsangebots beitragen . Stellenkontingente, die hierfür benötigt werden, müssen - da die demografische Rendite allein dafür nicht ausreichen wird - aus anderen Bereichen umgelenkt werden. Dies erfordert eine besonders effiziente und gerechte Verteilung der begrenzten Ressourcen. In diesem Zusammenhang hat sich das Kultusministerium für eine behutsame Umlenkung von Stellenressourcen über mehrere Jahre entschieden. Der Schülerfaktor in der Oberstufe wird schulformspezifisch in den nächsten drei Schuljahren gemäß dem folgendem Verlaufsplan angepasst: Schulform Schuljahr Schülerfaktor in Wochenstunden Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13 Gymnasiale Oberstufe 2015/16 1,60165 1,73745 1,73745 2016/17 1,60165 1,66020 1,73745 2017/18 1,60165 1,66020 1,66020 Berufliches Gymnasium 2015/16 1,67805 1,8216 1,8216 2016/17 1,67805 1,74735 1,8216 2017/18 1,67805 1,74735 1,74735 Oberstufe an Abendgymnasien 2015/16 1,23998 1,3473 1,3473 2016/17 1,23998 1,27215 1,3473 2017/18 1,23998 1,27215 1,27215 Hessenkolleg 2015/16 1,5444 1,6743 1,6743 2016/17 1,5444 1,60133 1,6743 2017/18 1,5444 1,60133 1,60133 Eingegangen am 5. Oktober 2015 · Ausgegeben am 8. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2246 05. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2246 Der Differenzierungszuschlag in der Grundschule wird nach der durchschnittlichen Klassenstärke einer Stufe gestaffelt: Klassenstärke Zuschlag 1 <= SuS-Zahl <= 17 0,5 17 < SuS-Zahl <= 21 1 21< SuS-Zahl <= 25 1,5 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mit welcher Zuweisung an Lehrerstellen können die öffentlichen Schulen mit gymnasialer Oberstufe , Beruflichen Gymnasien und Grundschulen im Hochtaunuskreis einschließlich der Sonderstatusstadt Bad Homburg im Schuljahr 2015/16 nach der neuen Erlasslage jeweils rechnen und welche Zulage hätten sie gemäß der Berechnungsgrundlage des alten Schuljahrs? (Bitte für jede Schule einzeln aufführen) Auf Basis des Lehrerstellenzuweisungserlasses vom 21.07.2015 und der den Schulen am 20.07.2015 mitgeteilten 3. Sollmitteilung ist in der Anlage 1 für alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen im Hochtaunuskreis einschließlich der Sonderstatusstadt Bad Homburg in Spalte (A) die auf jede Schule entfallende Grundunterrichtszuweisung dargestellt, welche sich fiktiv unter Zugrundelegung des bisherigen, alten Schülerfaktors in der E-Phase der Oberstufe und ohne die Staffelung der Zuschläge in der Grundschule ergeben würde. Diese beträgt in der Summe ca. 1197,7 Stellen. In der Spalte (B) ist die für das Schuljahr 2015/16 unter Berücksichtigung der angekündigten Zuweisungsänderungen auf jede Schule tatsächlich entfallende Grundunterrichtszuweisung abgebildet, die zu einer Summe von ca. 1187,5 Stellen führt. Im Bereich der Spalten (C) sind die Änderungen aus der sozial indizierten Lehrerzuweisung, der Zuweisung für den Ganztag und der Migrationsförderung dargestellt, die in jedem einzelnen dieser drei Bereiche in der Summe zu einer Erhöhung der im Hochtaunuskreis einschließlich der Sonderstatusstadt Bad Homburg zugewiesenen Ressource führen. Festzustellen ist, dass im Rahmen des noch laufenden Prognoseverfahrens bis zur LUSD-basierten Zuweisungsfeststellung am 27.09.2015 weitere Zuweisungen durch die Staatlichen Schulämter aus der für die Migrationsförderung bereit gestellten Ressource erfolgen werden. Die Veränderungen im Bereich der Förderung der inklusiven Beschulung wurden nicht aufgenommen, da aufgrund der regionalen Bereitstellung der Ressourcen an Beratungs- und Förderzentren eine schulbezogene Aufgliederung nicht möglich ist. In der Summe zeigt sich, dass bei Betrachtung der beschriebenen Teilmenge der Ressourcenumlenkungen die allgemeinbildenden Schulen im Hochtaunuskreis einschließlich der Sonderstatusstadt Bad Homburg ca. 4,1 Stellen (1197,7 Stellen zu 1193,6 Stellen) weniger erhalten werden. Für den Bereich der Beruflichen Schulen, des Hessenkollegs und der Abendschulen erfolgt keine prognostische Zuweisungsberechnung, so dass für das Schuljahr 2015/16 keine Prognosedaten vorliegen. Die aktuellste Zuweisung für diesen Schulbereich, bei dem die Zuweisung stets kalenderjahrbezogen (Haushaltsjahr) erfolgt, liegt für das Haushaltsjahr 2015 vor. Aus diesem Grund wurde in Spalte (A) der Anlage 2 die Grundunterrichtszuweisung aus dem Haushaltsjahr 2015 als Prognosewert und somit ohne die Veränderung des Oberstufenfaktors dargestellt. Die Kürzung des Oberstufenfaktors wurde fiktiv in Spalte (B) einberechnet. Demnach würde die Änderung des Schülerfaktors zu einer Stellenreduzierung im Bereich der Beruflichen Schulen im Hochtaunuskreis einschließlich der Sonderstatusstadt Bad Homburg in Höhe von ca. 1,6 Stellen führen. Diese Stellenreduzierung wird jedoch aller Voraussicht nach deutlich von dem erheblichen Ressourcenmehreinsatz zur Beschulung von Seiteneinsteigern in der Maßnahme "Integration und Abschluss" (InteA) übertroffen. Frage 2. Wie hoch wäre die Zuweisung an Lehrerstellen im Schuljahr 2014/15 für die öffentlichen Schulen mit gymnasialer Oberstufe, Beruflichen Gymnasien und Grundschulen im Hochtaunuskreis einschließlich der Sonderstatusstadt Bad Homburg zum Stichtag drei Wochen nach dem Schuljahresbeginn unter Anwendung des neuen Schülerfaktors bzw. gestaffelten Zuschlags zum Grundunterricht jeweils gewesen und wie war sie tatsächlich? (Bitte für jede Schule einzeln aufführen) Auf Basis des Lehrerstellenzuweisungserlasses vom 08.10.2014 und der den Schulen am 06.10.2014 mitgeteilten 4. Sollmitteilung ist in der Anlage 3 für alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen im Hochtaunuskreis einschließlich der Sonderstatusstadt Bad Homburg in Spalte (A) die tatsächlich auf jede Schule im Schuljahr 2014/15 entfallene Grundunterrichtszuweisung enthalten. In der Spalte (B) wurde fiktiv unter Zugrundelegung des neuen Schülerfaktors in der E-Phase der Oberstufe und mit der Staffelung der Zuschläge in der Grundschule die sich ergebende Zuweisung für den Grundunterricht berechnet. Somit hätte sich im Schuljahr 2014/15 in Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2246 3 diesem Bereich fiktiv eine Stellenreduzierung in Höhe von ca. 10,6 Stellen ergeben. Eine fiktive Zuweisung für das Haushaltsjahr 2014 bei den Beruflichen Schulen ist in der Anlage 4 dargestellt , in der sich eine Stellenreduzierung in Höhe von ca. 1,4 Stellen ergibt. Auf die Gegenrechnung mit den anderweitig zusätzlich zur Verfügung gestellten Ressourcen wird mit Verweis auf die bereits zu Frage 1 gegebene Antwort verzichtet. Wiesbaden, 24. September 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen KA 2246: Anlage 1: Schujahr 2015/16 ‐ Allgemeinbildende Schulen sozial indizierten  Zuweisung Zuweisung Ganztag  (Stellen und Mittel) Migrationsförderung 3635 Grundschule Burgholzhausen G Friedrichsdorf  6,82  6,71 ‐0,23 3671 Paul‐Maar‐Schule G Bad Homburg  6,82  6,75  0,50  0,03 3928 Hans Christian Andersen‐Schule G Glashütten  4,19  4,14  0,05 3950 Grundschule Reifenberg G Schmitten  6,03  5,90 ‐0,07 3954 Grundschule Schloßborn G Glashütten  5,11  5,01 ‐0,21 3994 Grundschule Falkenstein G Königstein  4,19  4,10  0,14 3996 Friedrich‐Ebert‐Schule G Bad Homburg  13,63  13,50  0,16 3997 Hölderlin‐Schule G Bad Homburg  15,98  15,93  1,00  0,16 3998 Ketteler‐Francke‐Schule G Bad Homburg  13,63  13,57  0,63 3999 Landgraf‐Ludwig‐Schule G Bad Homburg  12,85  12,73  0,37 4000 Grundschule Dornholzhausen G Bad Homburg  10,87  10,68  0,10 4001 Grundschule im Eschbachtal G Bad Homburg  7,74  7,62  0,10 4003 Grundschule Königstein G Königstein  10,23  10,23  0,31 4004 Dornbachschule Oberstedten G Oberursel  11,01  10,90  1,00 4005 Schule Am Kastanienhain G Königstein  8,38  8,07 ‐0,14 4006 Grundschule Köppern G Friedrichsdorf  8,38  8,35 ‐0,07 4007 Kronthal‐Schule G Kronberg  10,23  10,17 ‐0,14 4008 Viktoria‐Schule‐Schönberg G Kronberg  5,90  5,76  0,21 4009 Grundschule Schöne Aussicht G Kronberg  7,60  7,51 ‐0,40 4010 Grundschule Mammolshain G Königstein  4,19  4,10 ‐0,10 4011 Grundschule am Urselbach G Oberursel  10,23  10,17 ‐0,17 4012 Burgwiesenschule G Oberursel  10,23  10,17  0,07  0,10 4013 Grundschule Oberursel Mitte G Oberursel  11,93  11,79  0,10 4014 Grundschule Weißkirchen G Oberursel  9,17  8,94  0,09 4015 Hardtwaldschule Seulberg G Friedrichsdorf  12,57  12,52  0,50  0,45 4016 Geschwister‐Scholl‐Schule G Steinbach  13,50  13,41  0,16  0,31 4127 Jürgen‐Schumann‐Schule G Schmitten  6,82  6,75 ‐0,17 4128 Buchfinkenschule G Usingen  5,90  5,76 ‐0,07 4129 Wiesbachschule G Grävenwiesbach  8,52  8,38 ‐0,14 4130 "Grundschule ""Am Hasenberg""" G Neu‐Anspach  8,52  8,47  1,00  0,10 4132 Grundschule im Weiltal G Weilrod  5,90  5,72 ‐0,21 4133 Astrid‐Lindgren‐Schule G Usingen  14,42  14,26  0,12 4135 Limesschule Wehrheim G Wehrheim  13,63  13,63  0,17 4136 Max‐Ernst‐Schule HR Weilrod  25,80  25,80 ‐0,06 4213 Grundschule Stierstadt G Oberursel  8,38  8,38  0,10 4214 Grundschule Am Sommerberg G Weilrod  6,82  6,75  0,03 4246 Peter‐Härtling‐Schule G Friedrichsdorf  10,23  10,17 ‐0,07 4274 Erich Kästner‐Schule Oberursel HR Oberursel  16,88  16,88 ‐0,07  0,22 4275 Konrad‐Lorenz‐Schule HRF Usingen  20,50  20,50  0,04 4282 Grundschule an der Wiesenau G Neu‐Anspach  10,23  10,07 4327 Grundschule am Eichwäldchen G Oberursel  8,52  8,43  0,07 4709 Maria‐Scholz‐Schule G Bad Homburg  11,09  11,02 ‐0,03 4711 Hans‐Thoma‐Schule LER Oberursel  23,54  23,54 ‐0,07  0,49 4712 Helen‐Keller‐Schule SOFS Oberursel  12,89  12,89 ‐0,25 4729 Heinrich‐Kielhorn‐Schule LER Wehrheim  7,09  7,09 ‐0,14 5036 Friedrich‐Stoltze‐Schule HR Königstein  17,77  17,77 ‐0,30 5194 Humboldtschule GYM Bad Homburg  91,22  90,14  0,08 5195 Kaiserin‐Friedrich‐Gymnasium GYM Bad Homburg  74,95  74,11  0,08 5234 Gymnasium Oberursel GYM Oberursel  78,63  77,82 5235 Christian‐Wirth‐Schule GYM Usingen  61,67  61,04 ‐0,08 6033 Gesamtschule Stierstadt IGS Oberursel  45,08  45,08  0,12 6069 Gesamtschule Am Gluckenstein KGS Bad Homburg  40,05  40,05 ‐0,01 ‐0,36 6087 Adolf‐Reichwein‐Schule Neu‐Anspach IGS Neu‐Anspach  80,75  80,27 ‐0,31 6110 Philipp‐Reis‐Schule KGS Friedrichsdorf  94,46  93,62 ‐0,102857143  0,50  0,08 (B) Grundunterrichtszuweisung für die  Schule im Schuljahr 2015/16 (mit Änderung der Zuweisung) (C) Veränderungen im Schuljahr 2015/16 im Bereich der Schul‐ nummer SchultypSchulname Ort (A) Fiktive Zuweisung Grundunterricht  im Schuljahr 2015‐16 (ohne Änderung der Zuweisung)  sozial indizierten  Zuweisung Zuweisung Ganztag  (Stellen und Mittel) Migrationsförderung (B) Grundunterrichtszuweisung für die  Schule im Schuljahr 2015/16 (mit Änderung der Zuweisung) (C) Veränderungen im Schuljahr 2015/16 im Bereich der Schul‐ nummer SchultypSchulname Ort (A) Fiktive Zuweisung Grundunterricht  im Schuljahr 2015‐16 (ohne Änderung der Zuweisung)  6111 Taunusgymnasium Königstein GYM Königstein  66,14  65,26  0,19 6112 Altkönigschule KGS Kronberg  79,87  79,13  0,01  0,11 Summe ‐ ‐ ‐ 1197,7 1187,5 0,0 4,7 1,4 1193,6 (Differenz: ‐4,1 Stellen) KA 2246: Anlage 2: Schujahr 2015/16 ‐ Berufliche Schulen, Abendschulen, Hessenkollegs sozial indizierten  Zuweisung Zuweisung Ganztag  (Stellen und Mittel) Migrationsförderung 6271 Hochtaunusschule Oberursel BS Oberursel  54,99  54,73 ‐0,26 6309 Feldbergschule BS Oberursel  75,29  74,57 ‐0,13 6320 Saalburgschule Usingen BS Usingen  54,75  54,49 Summe ‐ ‐ ‐ 185,0 183,8 ‐0,4 0,0 0,0 (Differenz: ‐1,6 Stellen) (B) Fiktive Grundunterrichtszuweisung  (Basis Haushaltsjahr 2015) (mit Änderung der Zuweisung) (C) Veränderungen im Schuljahr 2015/16 im Bereich der 183,4 Schul‐ nummer SchultypSchulname Ort (A) Zuweisung Grundunterricht  (aus Haushaltsjahr 2015)  (ohne Änderung der Zuweisung)  KA 2246: Anlage 3: Schujahr 2014/15 ‐ Allgemeinbildende Schulen 3635 Grundschule Burgholzhausen G Friedrichsdorf  6,82  6,71 3671 Paul‐Maar‐Schule G Bad Homburg  6,82  6,78 3928 Hans Christian Andersen‐Schule G Glashütten  5,11  4,99 3950 Grundschule Reifenberg G Schmitten  6,03  5,90 3954 Grundschule Schloßborn G Glashütten  5,90  5,72 3994 Grundschule Falkenstein G Königstein  5,11  5,01 3996 Friedrich‐Ebert‐Schule G Bad Homburg  13,63  13,43 3997 Hölderlin‐Schule G Bad Homburg  16,77  16,77 3998 Ketteler‐Francke‐Schule G Bad Homburg  13,63  13,57 3999 Landgraf‐Ludwig‐Schule G Bad Homburg  13,63  13,57 4000 Grundschule Dornholzhausen G Bad Homburg  9,95  9,77 4001 Grundschule im Eschbachtal G Bad Homburg  7,74  7,65 4003 Grundschule Königstein G Königstein  10,23  10,12 4004 Dornbachschule Oberstedten G Oberursel  11,01  10,80 4005 Schule Am Kastanienhain G Königstein  8,38  8,10 4006 Grundschule Köppern G Friedrichsdorf  8,38  8,28 4007 Kronthal‐Schule G Kronberg  10,23  10,17 4008 Viktoria‐Schule‐Schönberg G Kronberg  5,90  5,77 4009 Grundschule Schöne Aussicht G Kronberg  7,60  7,51 4010 Grundschule Mammolshain G Königstein  3,41  3,36 4011 Grundschule am Urselbach G Oberursel  10,23  10,12 4012 Burgwiesenschule G Oberursel  10,23  10,12 4013 Grundschule Oberursel Mitte G Oberursel  11,01  10,89 4014 Grundschule Weißkirchen G Oberursel  8,38  8,17 4015 Hardtwaldschule Seulberg G Friedrichsdorf  11,65  11,55 4016 Geschwister‐Scholl‐Schule G Steinbach  13,63  13,55 4127 Jürgen‐Schumann‐Schule G Schmitten  6,82  6,68 4128 Buchfinkenschule G Usingen  6,82  6,57 4129 Wiesbachschule G Grävenwiesbach  8,52  8,33 4130 "Grundschule ""Am Hasenberg""" G Neu‐Anspach  9,44  9,34 4132 Grundschule im Weiltal G Weilrod  6,82  6,57 4133 Astrid‐Lindgren‐Schule G Usingen  13,63  13,50 4135 Limesschule Wehrheim G Wehrheim  13,63  13,57 4136 Max‐Ernst‐Schule HR Weilrod  25,69  25,69 4213 Grundschule Stierstadt G Oberursel  8,38  8,38 4214 Grundschule Am Sommerberg G Weilrod  7,74  7,57 4246 Peter‐Härtling‐Schule G Friedrichsdorf  10,23  10,12 4274 Erich Kästner‐Schule Oberursel HR Oberursel  16,64  16,64 4275 Konrad‐Lorenz‐Schule HRF Usingen  21,86  21,86 (B) Fiktive Grundunterrichszuweisung  im Schuljahr 2014/15 Schul‐ nummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung im  Schuljahr 2014/15 (B) Fiktive Grundunterrichszuweisung  im Schuljahr 2014/15 Schul‐ nummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung im  Schuljahr 2014/15 4282 Grundschule an der Wiesenau G Neu‐Anspach  10,23  10,02 4327 Grundschule am Eichwäldchen G Oberursel  7,74  7,70 4709 Maria‐Scholz‐Schule G Bad Homburg  9,38  9,38 4711 Hans‐Thoma‐Schule LER Oberursel  23,48  23,48 4712 Helen‐Keller‐Schule SOFS Oberursel  12,54  12,54 4729 Heinrich‐Kielhorn‐Schule LER Wehrheim  9,35  9,35 5036 Friedrich‐Stoltze‐Schule HR Königstein  17,97  17,97 5194 Humboldtschule GYM Bad Homburg  90,78  89,79 5195 Kaiserin‐Friedrich‐Gymnasium GYM Bad Homburg  75,62  74,69 5234 Gymnasium Oberursel GYM Oberursel  81,06  80,07 5235 Christian‐Wirth‐Schule GYM Usingen  62,72  61,95 6033 Gesamtschule Stierstadt IGS Oberursel  43,74  43,74 6069 Gesamtschule Am Gluckenstein KGS Bad Homburg  36,64  36,64 6087 Adolf‐Reichwein‐Schule Neu‐Anspach IGS Neu‐Anspach  80,66  80,04 6110 Philipp‐Reis‐Schule KGS Friedrichsdorf  96,15  95,70 6111 Taunusgymnasium Königstein GYM Königstein  63,31  62,62 6112 Altkönigschule KGS Kronberg  76,26  75,76 Summe ‐ ‐ ‐ 1195,3 1184,6 ‐10,6 KA 2246: Anlage 4: Schujahr 2014/15 ‐ Berufliche Schulen, Abendschulen, Hessenkollegs 6271 Hochtaunusschule Oberursel BS Oberursel  57,57  57,26 6309 Feldbergschule BS Oberursel  75,72  74,88 6320 Saalburgschule Usingen BS Usingen  54,20  53,95 Summe ‐ ‐ ‐ 187,5 186,1 ‐1,4 (B) Fiktive Grundunterrichtszuweisung  Schuljahr 2014/15 (Basis: Haushaltsjahr 2014) Schul‐ nummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung  Schuljahr 2014/15 (Basis: Haushaltsjahr 2014) 2246_Anlagen.pdf 2246_Anl1 2246_anl2 2246_anl3 2246_Anl4