Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 08.07.2015 betreffend Ausbau des Bahn-Laufweges Gießen-Friedberg-Hanau Nord-Großkrotzenburg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: In der Antwort der Hessischen Landesregierung auf die kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP) vom 30. April 2015 betreffend Auswirkungen der Verlegung des Güterverkehrs aus dem Rheintal in die Wetterau, Drs. 19/1922, wurde zu Frage 1 mitgeteilt, dass mittelfristig ein Teil der Güterzüge aus dem Mittelrheintal auf die Strecke Köln/Hagen-Siegen-Gießen-Hanau verlagert werden könnte. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welchem Planungsstand befindet sich der angesprochene Ausbau des Laufweges GießenFriedberg -Hanau Nord-Großkrotzenburg? Voraussetzung für den Beginn eines Planungsprozesses für Bundesschienenwege ist regelmäßig die Aufnahme der Maßnahme in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Derzeit erfolgt die Aufstellung des BVWP 2015. Als Grundlage für die Bewertung von Maßnahmen im neuen Bundesverkehrswegeplan hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Studie "Entwicklung einer verkehrlichen Konzeption für den Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse - Rhein/Main - Rhein/Neckar - Karlsruhe" (Korridorstudie) beauftragt, die am 27. März 2015 veröffentlicht worden ist. In der Antwort der Landesregierung vom 30. April 2015 Drucksache 19/1922 wurde dargestellt, dass der Vorschlag für einen möglichen Ausbau der Strecke Hagen/Köln - Siegen - Hanau ein Ergebnis der Korridorstudie ist. Über die Ergebnisse und Inhalte der sog. Korridorstudie hat das BMVI am 12. März 2015 die Region in Frankfurt am Main informiert. Am 3. Juni 2015 hat die Hessische Landesregierung mit der Region ein Dialoggespräch zu den Ergebnissen der Korridorstudie geführt. Zum weiteren Zeitplan der Aufstellung des BVWP hat das BMVI allen Ländern mit Schreiben vom 2. Juni 2015 mitgeteilt, dass:  die Bewertung der für den BVWP vorgeschlagenen Projekte auf Basis der Verkehrsprognose 2030 und der neuen Bewertungsmethodik voraussichtlich im September 2015 erfolge,  die Erarbeitung des Referentenentwurfs des BVWP auf Basis der Projektbewertungen im Herbst 2015 erfolge,  die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung voraussichtlich im Okt./Nov. 2015, einschließlich einer sechswöchigen Auslage und Veröffentlichung im Internet, durchgeführt werde,  ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung für den Entwurf des BVWP für Ende 2015 angestrebt werde. Frage 2. Welche konkreten Ausbaumaßnahmen für diesen Laufweg sind derzeit angedacht (zusätzliche Gleise, Ausbau von Brücken, Ausbau von Bahnhöfen…)? In der Korridorstudie des BMVI ist auf S. 208 dargestellt, dass das Zielnetz für den Zentralund Südkorridor durch die Ausbaustufe 1 der Ausbaustrecke Köln/Hagen - Siegen - Hanau (Nordkorridor) mit den folgenden Teilmaßnahmen ergänzt werden könnte:  Zweigleisiger Ausbau der Abschnitte Blankenberg - Merten, Schladern - Rosbach und Siegen - Siegen Ost Gbf, Eingegangen am 21. August 2015 · Ausgegeben am 26. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2250 21. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2250  Herstellung des KV-Profils P/C 400 (damit wird der Transport von Containern durch Tunnel ermöglicht) in den Abschnitten Hagen - Siegen Ost Gbf, Au - Siegen - Siegen Ost Gbf und Siegen - Siegen - Weidenau,  abschnittsweise Blockverdichtungen zur Erhöhung der Streckenleistungsfähigkeiten sowie  höhenfreie Verknüpfungen mit dem bestehenden Streckennetz in Troisdorf und Friedberg. Ergänzend werden für eine Ausbaustufe 2 die folgenden Maßnahmen (Korridorstudie S.190) vorgeschlagen:  dreigleisiger Ausbau von Gießen-Bergwald nach Friedberg,  Bau eines eigenen S-Bahngleises von Troisdorf nach Hennef,  höhenfreie Verknüpfungen im bestehenden Streckennetz in Wetzlar, Dutenhofen, Großkrotzenburg sowie  sechs seitenrichtige Überholgleise zwischen Siegen und Dutenhofen. Frage 3. Wann soll die erste Ausbaustufe mit der angesprochenen Verlagerung von 20 Güterzügen erreicht werden? Frage 4. Wann soll die zweite Ausbaustufe mit der angesprochenen Verlagerung von (zusätzlichen?) 35 Güterzügen erreicht werden?? Frage 5. Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahme des Ausbaus des Laufweges zu rechnen? Die Fragen 3, 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Voraussetzung ist zunächst, dass die 1. und die 2. Ausbaustufe in der Überprüfung ein positives Nutzen-Kosten Verhältnis aufweisen und in den BVWP 2015 aufgenommen werden. Für die Ausbaustufe 2 ist offen, ob sich angesichts eines Gesamtinvestitionsvolumens von 1,1 Mrd. € (einschließlich der Maßnahmen der Ausbaustufe 1) ein positives Bewertungsergebnis im BVWP 2015 ergeben wird. Für die Ausbaustufe 1 wird in der Korridorstudie ein positives KostenNutzen Verhältnis für die Bewertung im Rahmen des BVWP 2015 angenommen. Eine Aufnahme in den BVWP 2015 schafft regelmäßig die Voraussetzung dafür, dass mit einem Planungsprozess begonnen werden könnte. Frage 6. Welche Kosten werden entstehen und werden diese ausschließlich von der DB AG getragen? In der Korridorstudie (S. 197) werden als erste überschlägige Kostenschätzung für die 1. Ausbaustufe 370 Mio. € und für die Ausbaustufe 2 (einschließlich der Maßnahmen der Stufe 1) insgesamt 1,1 Mrd. € genannt. Bei einer Aufnahme des Vorhabens in den BVWP würde die Finanzierung auf der Grundlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes durch den Bund erfolgen . Wiesbaden, 13. August 2015 Tarek Al-Wazir