Kleine Anfrage der Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 17.07.2015 betreffend Burgfestspiele 2 und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung des Fragestellers: In der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 26. Mai 2015 betreffend die Burgfestspiele, Drucks. 19/2017, weist die Landesregierung darauf hin, dass die Landesförderung nur in der Höhe ausgereicht werde, "die nach Einsatz aller vorhandenen Eigenmittel und Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten zur Durchführung der Festspiele unbedingt erforderlich erscheint…." Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst fördert nur in Ausnahmefällen das gesamte Programm eines Festivals. Einen Zuschuss für das Gesamtprogramm erhalten daher nur die Bad Hersfelder Festspiele und die Opernaufführungen in der Stiftsruine Bad Hersfeld einschließlich der Festspielkonzerte. Die Landesförderung der übrigen in Frage 1 genannten Festivals bezieht sich auf jeweils nur bestimmte Höhepunkte des Programms bzw. Aufführungen, für die ein besonderes Landesinteresse sowie ein besonders hoher Förderbedarf nachgewiesen werden kann. Die Förderpraxis der derzeitigen Landesregierung hat sich im Vergleich zur Vorgängerregierung nicht verändert. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Eigenleistungen haben die jeweiligen Heimatkommunen für die a) Hersfelder Festspiele, b) Hersfelder Opernfestspiele, c) Wetzlarer Festspiele, d) Brüder-Grimm-Festspiele Hanau, e) Burgfestspiele Bad Vilbel, f) Internationale Maifestspiele Wiesbaden erbracht? Folgende kommunalen Zuschüsse (Eigenleistungen) liegen den für die Landesförderung im Jahr 2015 maßgeblichen Wirtschafts- bzw. Kosten- und Finanzierungsplänen zugrunde: a) Bad Hersfelder Festspiele: Gesamtzuschuss der Stadt Bad Hersfeld: 1.041.000 €. b) Bad Hersfelder Opernfestspiele und Festspielkonzerte: Zuschuss Stadt Bad Hersfeld 59.000 €. Die Veranstaltung wird durch den Arbeitskreis für Musik Bad Hersfeld e.V. mit einem hohen Anteil an Ehrenamt durchgeführt. c) Wetzlarer Festspiele: Gesamtzuschuss Stadt Wetzlar und Lahn-Dill-Kreis: 87.000 €, bezogen auf die Projektförderung Uraufführung "Lotte - ein Wetzlarer Musical": 3.480 € d) Brüder-Grimm-Festspiele Hanau: Gesamtzuschuss der Stadt Hanau: 346.650 €, bezogen auf die Projektförderung "Der gestiefelte Kater": 63.200 €. e) Burgfestspiele Bad Vilbel: Gesamtzuschuss der Stadt: 600.000 € bezogen auf die Projektförderung Inszenierung "Die Päpstin": 70.000 €. f) Internationale Maifestspiele: Gesamtzuschuss der Landeshauptstadt Wiesbaden: 549.000 €, bezogen auf die Projektförderung Gastspiel der "Novaya Opera Moskau" 37.230 € Eingegangen am 18. September 2015 · Ausgegeben am 22. September 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2252 18. 09. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2252 Frage 2. Beabsichtigt die Landesregierung, in dem zu erwartenden kommunalen Haushaltserlass im Herbst 2015 als Genehmigungskriterium eines kommunalen Haushaltes mit aufzunehmen, ob, in welcher Höhe bzw. mit welchen Zuschüssen die jeweilige Heimatkommune "ihre" Festspiele finanziert? Die Aufnahme eines Genehmigungskriteriums für Kommunen, die Zuschüsse für Festspiele leisten , ist auch in einem künftigen neuen Haushaltserlass nicht beabsichtigt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen berücksichtigt Defizite der Kommunen im Bereich "Kultur und Wissenschaft" zu 100 % im Rahmen des Garantiezuschlages für freiwillige Leistungen. Damit verbunden ist ein besonderes Anerkenntnis kultureller Leistungen, wie beispielsweise der Förderung von Festspielen. Der Kulturförderung wird neben anderen Aufgabengebieten ein besonderes Gewicht gegeben, da der Garantiezuschlag so festgesetzt wurde, dass die Aufgabenwahrnehmung weiterhin uneingeschränkt möglich ist. Die Landesregierung erkennt dabei die identitätsstiftende Bedeutung und die integrative Funktion kultureller Veranstaltungen an. Wiesbaden, 9. September 2015 Boris Rhein