Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 21.07.2015 betreffend Umwidmung und Kürzung von Lehrerstellen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: In der Kleinen Anfrage 19/817 wurde nach den infolge des Rückgangs der Schülerzahlen bis zum Jahr 2019 frei werdenden Lehrerstellen sowie unter anderem danach gefragt, ob die frei werdenden Lehrerstellen ausreichen würden, um die von der Regierungskoalition geplanten "Verbesserungen" zu erreichen. Die Landesregierung teilte auf die Frage, welche Maßnahmen geplant seien, falls die frei werdenden Stellen nicht ausreichen würden, um die angekündigten "Verbesserungen" der Regierungskoalition zu erreichen, mit: "Die errechneten Trendfaktoren für die Lehrerzuweisung waren in den letzten Jahren bezogen auf das jeweils kommende Schuljahr (auch für das jetzige) jeweils sehr genau. Für die kommende Legislaturperiode sind die demografischen "Gewinne" vorsichtig geschätzt. Sollten sie dennoch nicht eintreffen, können Stellen z.B. auch durch Umwidmung aus den Bereichen der Projekte und schulübergreifende Maßnahmen sowie der Beraterinnen und Berater gewonnen werden." Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Liegen ihr zu den noch unbeantworteten Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage 19/817 inzwischen Erkenntnisse vor, die zu einer Beantwortung führen können? Bezüglich der Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage 19/815 werden folgende Angaben gemacht: Zum Schuljahresbeginn 2014/2015 wurden 54.264 Schülerinnen und Schüler neu eingeschult . Zum Schuljahresbeginn 2014/2015 wurden 52.377 Schülerinnen und Schüler in eine Grundschule als Erstklässler eingeschult. Zum Schuljahresbeginn 2014/2015 wurden 537 Schülerinnen und Schüler in eine Grundschule im Rahmen der inklusiven Beschulung als Erstklässler eingeschult. Zum Schuljahresbeginn 2014/2015 wurden 1.350 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen im ersten Schulbesuchsjahr eingeschult. Eine Gegenüberstellung der Einschulungen enthält die folgende Tabelle: Einschulungen Schuljahr Abweichung 2013/14 2014/15 1. Insgesamt 52.536 54.264 + 1.728 2. Grundschule 50.668 52.377 + 1.709 3. Inklusive Beschulung 632 537 - 95 4. Förderschulen 1.236 1.350 + 114 Frage 2. Ist es der Landesregierung in Anlehnung an die Frage 6 der Kleinen Anfrage inzwischen bekannt, welche Ursachen für die Erhöhung der Zahl der Grundschüler zum Schuljahr 2014/2015 vorliegen , so dass die Frage 6 nun konkreter beantwortet werden kann? Die Erhöhung der Zahl der Grundschüler ist auf die gestiegenen Geburtenzahlen sowie die Auswirkungen durch die Zunahme von EU-Zuwanderern und Flüchtlingen zurückzuführen. Eingegangen am 19. Oktober 2015 · Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2254 19. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2254 Frage 3. Seit wann ist ihr bekannt, dass der Rückgang der Schülerzahlen keineswegs ausreicht, um die geplanten Verbesserungen zu bewirken? Die Überprüfung der Schülerzahlen ist ein Verwaltungsverfahren, welches auf verschiedenen Ebenen der Schulaufsicht regelmäßig durchgeführt wird. Die globalen Daten werden regelmäßig im Rahmen der Landesschulstatistik veröffentlicht. Zudem finden innerhalb eines Jahres zu festgelegten Zeitpunkten Nachsteuerungen bei der Lehrerzuweisung statt, die aufgrund kurzfristiger Änderungen der Schülerzahlen vor Ort erforderlich werden. Insofern kann kein konkretes Datum für die Gewinnung bestimmter Erkenntnisse angegeben werden, da dies ein regelmäßiger Arbeitsprozess ist und ständigen Veränderungen unterworfen ist. Frage 4. Wann wurde eine entsprechende Arbeitsgruppe im Kultusministerium eingesetzt, um Umverteilungspotenziale zu errechnen? Die internen Verwaltungsmaßnahmen sind in den ständigen Arbeitsprozess der Fachleute integriert . Frage 5. Wurden die in der Antwort auf Frage 7 der Kleinen Anfrage in Erwägung gezogenen Umwidmungen aus den Bereichen der Projekte und schulübergreifenden Maßnahmen sowie Beraterinnen und Berater vorgenommen bzw. wann sollen diese erfolgen? Bereits zum Schuljahr 2015/16 wurden Stellen aus den Bereichen der Projekte und schulübergreifenden Maßnahmen sowie Beraterinnen und Berater umgewidmet. Weitere Umwidmungen sind für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18 geplant. In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass Projekte, schulübergreifende Maßnahmen und der Einsatz von Beraterinnen und Beratern regelmäßig überprüft und in Laufzeit und Umfang angepasst werden, unabhängig davon, wo dadurch eventuell freiwerdende Stellen anschließend umgesetzt werden. Frage 6. Falls ja, welche Projekte, Maßnahmen sowie welche Stellen von Beraterinnen und Beratern sind konkret und in welchem Umfang betroffen. Die bereits zum Schuljahr 2015/16 umgewidmeten Stellen aus den erwähnten Bereichen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Schuljahr 2015/16 Bereich Bezeichnung umgewidmete Stellen Projekte und schulübergreifende Maßnahmen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) 2,50 Förderung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts 2,00 Maßnahmen zur Optimierung der Berufsorientierung 3,07 Hochbegabtenförderung 1,57 Erarbeitung von IT Verfahren für den BKR (ZME) - AZMS 0,70 Schule und Gesundheit und Umwelt 1,14 Bildungsstandards und kompetenzorientiertes Unterrichten 8,89 Medienbildung 1,92 Kompetenzentwicklung Berufliche Schulen 4,00 Entwicklung der Sonderpädagogischen Förderung 1,51 Beraterinnen und Berater Schulentwicklungsberater 8,25 Kulturelle Praxis 1,93 Aufgrund des Ansteigens der Anzahl der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger wurden im Bereich der Beraterinnen und Berater die Stellen für die Aufnahme- und Beratungszentren um 8,57 Stellen auf 27,47 Stellen erhöht. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2254 3 Frage 7. Wie erklärt die Landesregierung, dass die geplanten Kürzungen in den gymnasialen Oberstufen, den Beruflichen Gymnasien sowie den Grundschulen weit über das hinausgehen, was die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 19/817 angekündigt hat? In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/817 wurde auf Trendberechnungen/Prognosen hingewiesen, die nur beispielhaft anzusehen waren. Aktuelle Entwicklungen, insbesondere durch die stark ansteigende Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, waren hier noch nicht prognostiziert. Frage 8. Ist vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen an den gymnasialen Oberstufen sowie der Rückkehr vieler Schulen mit gymnasialen Bildungsgang zu G9 überhaupt noch mit frei werdenden Lehrerstellen bis zum Schuljahr 2019/2020 zu rechnen? Schuljahr 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Gymnasiale Oberstufe 77.196 77.327 70.265 65.066 Berufliches Gymnasium 14.445 14.842 14.924 15.352 Summe 91.641 92.169 85.189 80.418 Die oben gezeigten Schülerzahlen belegen, dass es in der gymnasialen Oberstufe keine steigenden Schülerzahlen gibt. Selbst unter Berücksichtigung der Beruflichen Gymnasien steigen die Schülerzahlen nicht. Auch durch die Rückkehr zu G9 gibt es bis 2019/2020 keinen Mehrbedarf an Lehrerstellen, da aufgrund der festgelegten Stundentafeln die Unterrichtsverpflichtung in den einzelnen G9- Jahrgangsstufen der Gymnasien geringer ist als in den entsprechenden G8-Jahrgängen. Wiesbaden, 12. Oktober 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz