Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 20.07.2015 betreffend Auswirkungen der Absenkung der Stellenzuweisungen für die Grundschulen und gymnasialen Oberstufen auf die Schulen im Werra-Meißner-Kreis und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Im Erlass des Hessischen Kultusministeriums zur Lehrerzuweisung für das Schuljahr 2015/16 sind Kürzungen für die Grundschulen, die gymnasialen Oberstufen, die Oberstufen der Abendgymnasien und Hessenkollegs sowie die Beruflichen Gymnasien vorgesehen. In den gymnasialen Oberstufen sinkt nach Angaben der Lehrerverbände der Schülerfaktor von 1,73745 auf 1,60165 in der Einführungsphase ab dem kommenden Schuljahr sowie auf 1,66020 in der Qualifikationsphase ab dem Schuljahr 2016/2017 für Q1/Q2 bzw. 2017/18 für Q3/Q4. In den Grundschulen soll der bisher pauschale Zuschlag zum Grundunterricht in Höhe von 1,5 Wochenstunden pro Sollklasse bei einer durchschnittlichen Schülerzahl pro Sollklasse von 18 bis 21 Schülerinnen und Schüler auf 1,0 und bis einschließlich 17 Schülerinnen und Schülern auf 0,5 abgesenkt werden. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Ausstattung der Schulen mit ausreichend personellen Ressourcen genießt in Hessen einen besonders hohen Stellenwert. Das wird daran deutlich, dass der Bereich der Lehrerstellen der einzige innerhalb der Landesverwaltung ist, der in dieser Legislaturperiode vollständig von Kürzungen ausgenommen ist. Die demografische Rendite bleibt demnach vollständig im System . Gleichwohl müssen hinsichtlich der Verteilung der Stellen Prioritäten gesetzt werden, um die großen Herausforderungen für die hessischen Schulen in den kommenden Jahren zu meistern . Vier Schwerpunktbereiche für eine zusätzliche Ausstattung mit personellen Ressourcen sind dafür definiert worden: Neben der Ausweitung des Ganztagsangebots (+230 Stellen) zählen hierzu die Förderung des inklusiven Unterrichts (+100 Stellen), der Ausbau von Intensivmaßnahmen zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (+210 Stellen) sowie die Erhöhung der sozial indizierten Zuweisung (+60 Stellen). Diese Maßnahmen werden schulformübergreifend viele hessische Schulen unterstützen und zur Entwicklung eines den aktuellen Herausforderungen entsprechenden Unterrichts- und Betreuungsangebots beitragen . Stellenkontingente, die hierfür benötigt werden, müssen - da die demografische Rendite allein dafür nicht ausreichen wird - aus anderen Bereichen umgelenkt werden. Dies erfordert eine besonders effiziente und gerechte Verteilung der begrenzten Ressourcen. In diesem Zusammenhang hat sich das Kultusministerium für eine behutsame Umlenkung von Stellenressourcen über mehrere Jahre entschieden. Der Schülerfaktor in der Oberstufe wird schulformspezifisch in den nächsten drei Schuljahren gemäß dem folgendem Verlaufsplan angepasst: Schulform Schuljahr Schülerfaktor in Wochenstunden Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13 Gymnasiale Oberstufe 2015/16 1,60165 1,73745 1,73745 2016/17 1,60165 1,66020 1,73745 2017/18 1,60165 1,66020 1,66020 Berufliches Gymnasium 2015/16 1,67805 1,8216 1,8216 2016/17 1,67805 1,74735 1,8216 2017/18 1,67805 1,74735 1,74735 Oberstufe an Abendgymnasien 2015/16 1,23998 1,3473 1,3473 2016/17 1,23998 1,27215 1,3473 2017/18 1,23998 1,27215 1,27215 Hessenkolleg 2015/16 1,5444 1,6743 1,6743 2016/17 1,5444 1,60133 1,6743 2017/18 1,5444 1,60133 1,60133 Eingegangen am 5. Oktober 2015 · Ausgegeben am 8. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2255 05. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2255 Der Differenzierungszuschlag in der Grundschule wird nach der durchschnittlichen Klassenstärke einer Stufe gestaffelt: Klassenstärke Zuschlag 1 <= SuS-Zahl <= 17 0,5 17 < SuS-Zahl <= 21 1 21 < SuS-Zahl <= 25 1,5 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mit welcher Zuweisung an Lehrerstellen können die öffentlichen Schulen mit gymnasialer Oberstufe , Beruflichen Gymnasien und Grundschulen im Werra-Meißner Kreis im Schuljahr 2015/16 nach der neuen Erlasslage jeweils rechnen und welche Zulage hätten sie gemäß der Berechnungsgrundlage des alten Schuljahrs (bitte für jede Schule einzeln aufführen)? Auf Basis des Lehrerstellenzuweisungserlasses vom 21.07.2015 und der den Schulen am 20.07.2015 mitgeteilten 3. Sollmitteilung ist in der Anlage 1 für alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen im Werra-Meißner Kreis in Spalte (A) die auf jede Schule entfallende Grundunterrichtszuweisung dargestellt, welche sich fiktiv unter Zugrundelegung des bisherigen, alten Schülerfaktors in der E-Phase der Oberstufe und ohne die Staffelung der Zuschläge in der Grundschule ergeben würde. Diese beträgt in der Summe ca. 519,7 Stellen. In der Spalte (B) ist die für das Schuljahr 2015/16 unter Berücksichtigung der angekündigten Zuweisungsänderungen auf jede Schule tatsächlich entfallende Grundunterrichtszuweisung abgebildet, die zu einer Summe von ca. 514,9 Stellen führt. Im Bereich der Spalten (C) sind die Änderungen aus der sozial indizierten Lehrerzuweisung, der Zuweisung für den Ganztag und der Migrationsförderung dargestellt, die in jedem einzelnen dieser drei Bereiche in der Summe zu einer Erhöhung der im Werra-Meißner Kreis zugewiesenen Ressource führen. Festzustellen ist, dass im Rahmen des noch laufenden Prognoseverfahrens bis zur LUSD-basierten Zuweisungsfeststellung am 27.09.2015, weitere Zuweisungen durch die Staatlichen Schulämter aus der für die Migrationsförderung bereitgestellten Ressource erfolgen werden. Die Veränderungen im Bereich der Förderung der inklusiven Beschulung wurden nicht aufgenommen, da aufgrund der regionalen Bereitstellung der Ressourcen an Beratungs - und Förderzentren eine schulbezogene Aufgliederung nicht möglich ist. In der Summe zeigt sich, dass bei Betrachtung der beschriebenen Teilmenge der Ressourcenumlenkungen die allgemeinbildenden Schulen im Werra-Meißner Kreis ca. 2,4 Stellen (519,7 Stellen zu 517,3 Stellen) weniger erhalten werden. Für den Bereich der Beruflichen Schulen, des Hessenkollegs und der Abendschulen erfolgt keine prognostische Zuweisungsberechnung, sodass für das Schuljahr 2015/16 keine Prognosedaten vorliegen. Die aktuellste Zuweisung für diesen Schulbereich, bei dem die Zuweisung stets kalenderjahrbezogen (Haushaltsjahr) erfolgt, liegt für das Haushaltsjahr 2015 vor. Aus diesem Grund wurde in Spalte (A) der Anlage 2 die Grundunterrichtszuweisung aus dem Haushaltsjahr 2015 als Prognosewert und somit ohne die Veränderung des Oberstufenfaktors dargestellt. Die Kürzung des Oberstufenfaktors wurde fiktiv in Spalte (B) einberechnet. Demnach würde die Änderung des Schülerfaktors zu einem Stellenrückgang im Bereich der Beruflichen Schulen im Werra-Meißner Kreis in Höhe von ca. einer Stelle führen. Diese Stellenreduzierung wird jedoch aller Voraussicht nach von dem erheblichen Ressourcenmehreinsatz zur Beschulung von Seiteneinsteigern in der Maßnahme "Integration und Abschluss" (InteA) übertroffen. Frage 2. Wie hoch wäre die Zuweisung an Lehrerstellen im Schuljahr 2014/15 für die öffentlichen Schulen mit gymnasialer Oberstufe, Beruflichen Gymnasien und Grundschulen im Werra-Meißner-Kreis zum Stichtag drei Wochen nach dem Schuljahresbeginn unter Anwendung des neuen Schülerfaktors bzw. gestaffelten Zuschlags zum Grundunterricht jeweils gewesen und wie war sie tatsächlich (bitte für jede Schule einzeln aufführen)? Auf Basis des Lehrerstellenzuweisungserlasses vom 08.10.2014 und der den Schulen am 06.10.2014 mitgeteilten 4. Sollmitteilung ist in der Anlage 3 für alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen im Werra-Meißner Kreis in Spalte (A) die tatsächlich auf jede Schule im Schuljahr 2014/15 entfallene Grundunterrichtszuweisung enthalten. In der Spalte (B) wurde fiktiv unter Zugrundelegung des neuen Schülerfaktors in der E-Phase der Oberstufe und mit der Staffelung der Zuschläge in der Grundschule die sich ergebende Zuweisung für den Grundunterricht berechnet . Somit hätte sich im Schuljahr 2014/15 in diesem Bereich fiktiv eine Stellenreduzierung in Höhe von ca. 4,9 Stellen ergeben. Eine fiktive Zuweisung für das Haushaltsjahr 2014 bei den Beruflichen Schulen ist in der Anlage 4 dargestellt, in der sich eine Stellenreduzierung in Höhe von ca. 0,8 Stellen ergibt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2255 3 Auf die Gegenrechnung mit den anderweitig zusätzlich zur Verfügung gestellten Ressourcen wird mit Verweis auf die bereits zu Frage 1 gegebene Antwort verzichtet. Wiesbaden, 28. September 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen KA 2255: Anlage 1: Schujahr 2015/16 - Allgemeinbildende Schulen sozial indizierten Zuweisung Zuweisung Ganztag (Stellen und Mittel) Migrationsförderung 7146 Frau-Holle-Schule G Meißner 6,82 6,57 7148 Alexander-von-Humboldt-Schule G Eschwege 10,23 10,07 0,08 0,50 0,09 7150 Geschwister-Scholl-Schule G Eschwege 6,03 5,81 -0,00 -0,10 7151 Struthschule G Eschwege 10,49 10,42 0,14 0,03 7154 Meinhard-Schule G Meinhard 4,33 4,19 7156 Südringgauschule GHRF Herleshausen 12,65 12,58 -0,08 7158 Kleeblattschule Wehretal G Wehretal 8,38 8,24 7159 Mittelpunktgrundschule Röhrda G Ringgau 3,41 3,36 7161 Karlheinz-Böhm-Schule G Waldkappel 6,82 6,61 0,25 7162 Gerhart-Hauptmann-Schule G Wanfried 7,60 7,43 0,03 7165 Graburg-Schule G Weißenborn 7522 Wiesenschule Ulfen G Sontra 1,70 1,65 7578 Grundschule Am Brunnen vor dem Tore G Bad Sooden-Allendorf 10,23 10,02 -0,05 7579 Schule am Fischbach G Hessisch Lichtenau 3,41 3,29 -0,02 7580 Lindenhofschule G Witzenhausen 2,63 2,59 0,50 7581 Bilsteinschule G Großalmerode 6,82 6,57 0,25 -0,00 7582 Grundschule Hessisch Lichtenau G Hessisch Lichtenau 10,23 10,07 0,07 -0,17 7583 Ernst-Reuter-Schule G Neu-Eichenberg 4,19 4,10 0,50 7584 Meißnerland-Schule G Hessisch Lichtenau 6,03 5,83 7586 Gelstertalschule Hundelshausen G Witzenhausen 6,82 6,54 -0,07 7652 Kesperschule G Witzenhausen 10,23 10,07 -0,01 0,21 7658 Regenbogenschule G Sontra 7,74 7,55 -0,07 7675 Brüder-Grimm-Schule KGS Eschwege 42,72 42,72 8214 Pestalozzischule LER Eschwege 8,89 8,89 8242 Hirschbergschule LER Großalmerode 4,53 4,53 8252 Steintorschule LER Witzenhausen 1,48 1,48 8258 Barbaraschule LER Sontra 1,81 1,81 8279 Paul-Moor-Schule SOFS Wehretal 24,19 24,19 0,30 8622 Friedrich-Wilhelm-Schule GYMM Eschwege 21,36 21,36 8656 Oberstufengymnasium GOS Eschwege 25,30 24,60 9202 Johannisberg-Schule Witzenhausen KGS Witzenhausen 35,84 35,84 0,25 9212 Rhenanus-Schule KGS Bad Sooden-Allendorf 37,39 37,12 -0,08 9213 Freiherr-vom-Stein-Schule KGS Hessisch Lichtenau 50,31 49,86 9214 Valentin-Traudt-Schule KGS Großalmerode 34,37 34,37 9247 Adam-von-Trott-Schule KGS Sontra 35,76 35,58 0,08 9256 Anne-Frank-Schule IGS Eschwege 48,98 48,98 -0,17 Summe - - - 519,7 514,9 0,3 2,3 -0,1 517,3 (Differenz: -2,4 Stellen) (B) Grundunterrichtszuweisung für die Schule im Schuljahr 2015/16 (mit Änderung der Zuweisung) (C) Veränderungen im Schuljahr 2015/16 im Bereich der Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Fiktive Zuweisung Grundunterricht im Schuljahr 2015-16 (ohne Änderung der Zuweisung) KA 2255: Anlage 2: Schujahr 2015/16 - Berufliche Schulen, Abendschulen, Hessenkollegs sozial indizierten Zuweisung Zuweisung Ganztag (Stellen und Mittel) Migrationsförderung 9704 Berufliche Schulen Eschwege BS Eschwege 71,44 70,82 0,08 9724 Berufliche Schulen Witzenhausen BS Witzenhausen 57,66 57,26 -0,06 Summe - - - 129,1 128,1 0,0 0,0 0,0 (Differenz: -1 Stellen) (B) Fiktive Grundunterrichtszuweisung (Basis Haushaltsjahr 2015) (mit Änderung der Zuweisung) (C) Veränderungen im Schuljahr 2015/16 im Bereich der 128,1 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Zuweisung Grundunterricht (aus Haushaltsjahr 2015) (ohne Änderung der Zuweisung) KA 2255: Anlage 3: Schujahr 2014/15 - Allgemeinbildende Schulen 7146 Frau-Holle-Schule G Meißner 6,82 6,61 7148 Alexander-von-Humboldt-Schule G Eschwege 11,15 10,97 7150 Geschwister-Scholl-Schule G Eschwege 5,90 5,67 7151 Struthschule G Eschwege 10,49 10,39 7154 Meinhard-Schule G Meinhard 5,11 4,94 7156 Südringgauschule GHRF Herleshausen 13,57 13,45 7158 Kleeblattschule Wehretal G Wehretal 8,52 8,38 7159 Mittelpunktgrundschule Röhrda G Ringgau 4,33 4,21 7161 Karlheinz-Böhm-Schule G Waldkappel 6,82 6,64 7162 Gerhart-Hauptmann-Schule G Wanfried 7,74 7,62 7165 Graburg-Schule G Weißenborn 7522 Wiesenschule Ulfen G Sontra 1,70 1,63 7578 Grundschule Am Brunnen vor dem Tore G Bad Sooden-Allendorf 10,23 10,07 7579 Schule am Fischbach G Hessisch Lichtenau 3,41 3,34 7580 Lindenhofschule G Witzenhausen 3,41 3,34 7581 Bilsteinschule G Großalmerode 6,82 6,54 7582 Grundschule Hessisch Lichtenau G Hessisch Lichtenau 10,23 9,97 7583 Ernst-Reuter-Schule G Neu-Eichenberg 4,19 4,07 7584 Meißnerland-Schule G Hessisch Lichtenau 6,03 5,83 7586 Gelstertalschule Hundelshausen G Witzenhausen 6,82 6,54 7652 Kesperschule G Witzenhausen 10,23 10,07 7658 Regenbogenschule G Sontra 8,52 8,33 7675 Brüder-Grimm-Schule KGS Eschwege 45,40 45,40 8214 Pestalozzischule LER Eschwege 8,89 8,89 8242 Hirschbergschule LER Großalmerode 4,53 4,53 8252 Steintorschule LER Witzenhausen 2,41 2,41 8258 Barbaraschule LER Sontra 2,41 2,41 8279 Paul-Moor-Schule SOFS Wehretal 24,19 24,19 8622 Friedrich-Wilhelm-Schule GYMM Eschwege 20,47 20,47 8656 Oberstufengymnasium GOS Eschwege 26,31 25,72 9202 Johannisberg-Schule Witzenhausen KGS Witzenhausen 36,21 36,21 9212 Rhenanus-Schule KGS Bad Sooden-Allendorf 39,52 39,23 9213 Freiherr-vom-Stein-Schule KGS Hessisch Lichtenau 51,45 51,00 9214 Valentin-Traudt-Schule KGS Großalmerode 34,32 34,32 9247 Adam-von-Trott-Schule KGS Sontra 36,12 35,96 9256 Anne-Frank-Schule IGS Eschwege 51,58 51,58 Summe - - - 535,8 530,9 (B) Fiktive Grundunterrichszuweisung im Schuljahr 2014/15 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung im Schuljahr 2014/15 (B) Fiktive Grundunterrichszuweisung im Schuljahr 2014/15 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung im Schuljahr 2014/15 -4,9 KA 2255: Anlage 4: Schujahr 2014/15 - Berufliche Schulen, Abendschulen, Hessenkollegs 9704 Berufliche Schulen Eschwege BS Eschwege 71,64 71,24 9724 Berufliche Schulen Witzenhausen BS Witzenhausen 58,17 57,74 Summe - - - 129,8 129,0 -0,8 (B) Fiktive Grundunterrichtszuweisung Schuljahr 2014/15 (Basis: Haushaltsjahr 2014) Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung Schuljahr 2014/15 (Basis: Haushaltsjahr 2014) 2255_Anlagen.pdf 2255_Anl1 2255_Anl2 2255_Anl3 2255_Anl4