Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 20.07.2015 betreffend Auswirkungen der Absenkung der Stellenzuweisungen für die Grundschulen und gymnasialen Oberstufen auf die Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Im Erlass des Hessischen Kultusministeriums zur Lehrerzuweisung für das Schuljahr 2015/16 sind Kürzungen für die Grundschulen, die gymnasialen Oberstufen, die Oberstufen der Abendgymnasien und Hessenkollegs sowie die Beruflichen Gymnasien vorgesehen. In den gymnasialen Oberstufen sinkt nach Angaben der Lehrerverbände der Schülerfaktor von 1,73745 auf 1,60165 in der Einführungsphase ab dem kommenden Schuljahr sowie auf 1,66020 in der Qualifikationsphase ab dem Schuljahr 2016/2017 für Q1/Q2 bzw. 2017/18 für Q3/Q4. In den Grundschulen soll der bisher pauschale Zuschlag zum Grundunterricht in Höhe von 1,5 Wochenstunden pro Sollklasse bei einer durchschnittlichen Schülerzahl pro Sollklasse von 18 bis 21 Schülerinnen und Schüler auf 1,0 und bis einschließlich 17 Schülerinnen und Schülern auf 0,5 abgesenkt werden. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Ausstattung der Schulen mit ausreichenden personellen Ressourcen genießt in Hessen einen besonders hohen Stellenwert. Das wird daran deutlich, dass der Bereich der Lehrerstellen der einzige innerhalb der Landesverwaltung ist, der in dieser Legislaturperiode vollständig von Kürzungen ausgenommen ist. Die demografische Rendite bleibt demnach vollständig im System. Gleichwohl müssen hinsichtlich der Verteilung der Stellen Prioritäten gesetzt werden, um die großen Herausforderungen für die hessischen Schulen in den kommenden Jahren zu meistern. Vier Schwerpunktbereiche für eine zusätzliche Ausstattung mit personellen Ressourcen sind dafür definiert worden: Neben der Ausweitung des Ganztagsangebots (+230 Stellen) zählen hierzu die Förderung des inklusiven Unterrichts (+100 Stellen), der Ausbau von Intensivmaßnahmen zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (+210 Stellen) sowie die Erhöhung der sozial indizierten Zuweisung (+60 Stellen). Diese Maßnahmen werden schulformübergreifend viele hessische Schulen unterstützen und zur Entwicklung eines den aktuellen Herausforderungen entsprechenden Unterrichts- und Betreuungsangebots beitragen. Stellenkontingente, die hierfür benötigt werden, müssen - da die demografische Rendite allein dafür nicht ausreichen wird - aus anderen Bereichen umgelenkt werden. Dies erfordert eine besonders effiziente und gerechte Verteilung der begrenzten Ressourcen. In diesem Zusammenhang hat sich das Kultusministerium für eine behutsame Umlenkung von Stellenressourcen über mehrere Jahre entschieden. Der Schülerfaktor in der Oberstufe wird schulformspezifisch in den nächsten drei Schuljahren gemäß dem folgendem Verlaufsplan angepasst: Schulform Schuljahr Schülerfaktor in Wochenstunden Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13 Gymnasiale Oberstufe 2015/16 1,60165 1,73745 1,73745 2016/17 1,60165 1,66020 1,73745 2017/18 1,60165 1,66020 1,66020 Berufliches Gymnasium 2015/16 1,67805 1,8216 1,8216 2016/17 1,67805 1,74735 1,8216 2017/18 1,67805 1,74735 1,74735 Oberstufe an Abendgymnasien 2015/16 1,23998 1,3473 1,3473 2016/17 1,23998 1,27215 1,3473 2017/18 1,23998 1,27215 1,27215 Hessenkolleg 2015/16 1,5444 1,6743 1,6743 2016/17 1,5444 1,60133 1,6743 2017/18 1,5444 1,60133 1,60133 Eingegangen am 27. Oktober 2015 · Ausgegeben am 28. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2258 27. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2258 Der Differenzierungszuschlag in der Grundschule wird nach der durchschnittlichen Klassenstärke einer Stufe gestaffelt: Klassenstärke Zuschlag 1 <= SuS-Zahl <= 17 0,5 17 < SuS-Zahl <= 21 1 21< SuS-Zahl <= 25 1,5 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mit welcher Zuweisung an Lehrerstellen können die öffentlichen Schulen mit gymnasialer Oberstufe und Grundschulen im Rheingau-Taunus-Kreis im Schuljahr 2015/16 nach der neuen Erlasslage jeweils rechnen und welche Zulage hätten sie gemäß der Berechnungsgrundlage des alten Schuljahrs? (Bitte für jede Schule einzeln aufführen) Auf Basis des Lehrerstellenzuweisungserlasses vom 21.07.2015 und der den Schulen am 20.07.2015 mitgeteilten 3. Sollmitteilung ist in der Anlage 1 für alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis in Spalte (A) die auf jede Schule entfallende Grundunterrichtszuweisung dargestellt, welche sich fiktiv unter Zugrundelegung des bisherigen, alten Schülerfaktors in der E-Phase der Oberstufe und ohne die Staffelung der Zuschläge in der Grundschule ergeben würde. Diese beträgt in der Summe ca. 808 Stellen. In der Spalte (B) ist die für das Schuljahr 2015/16 unter Berücksichtigung der angekündigten Zuweisungsänderungen auf jede Schule tatsächlich entfallende Grundunterrichtszuweisung abgebildet, die zu einer Summe von ca. 800,4 Stellen führt. Im Bereich der Spalten (C) sind die Änderungen aus der sozial indizierten Lehrerzuweisung, der Zuweisung für den Ganztag und der Migrationsförderung dargestellt, die in jedem einzelnen dieser drei Bereiche in der Summe zu einer Erhöhung der im Rheingau-Taunus-Kreis zugewiesenen Ressource führen. Festzustellen ist, dass im Rahmen des noch laufenden Prognoseverfahrens bis zur LUSD-basierten Zuweisungsfeststellung am 27.09.2015 weitere Zuweisungen durch die Staatlichen Schulämter aus der für die Migrationsförderung bereit gestellten Ressource erfolgen werden. Die Veränderungen im Bereich der Förderung der inklusiven Beschulung wurden nicht aufgenommen, da aufgrund der regionalen Bereitstellung der Ressourcen an Beratungs - und Förderzentren eine schulbezogene Aufgliederung nicht möglich ist. In der Summe zeigt sich, dass die Stellenumlenkungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der beschriebenen Teilmenge der Ressourcenumlenkungen für die allgemeinbildenden Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis ungefähr ressourcenneutral (808,0 Stellen zu 808,0 Stellen) sind. Die beruflichen Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis haben kein Berufliches Gymnasium, sodass sich hier keine Stellenveränderung durch die Anpassung der Schülerfaktoren ergibt. Frage 2. Wie hoch wäre die Zuweisung an Lehrerstellen im Schuljahr 2014/15 für die öffentlichen Schulen mit gymnasialer Oberstufe und Grundschulen im Rheingau-Taunus-Kreis zum Stichtag drei Wochen nach dem Schuljahresbeginn unter Anwendung des neuen Schülerfaktors bzw. gestaffelten Zuschlags zum Grundunterricht jeweils gewesen und wie war sie tatsächlich? (Bitte für jede Schule einzeln aufführen) Auf Basis des Lehrerstellenzuweisungserlasses vom 08.10.2014 und der den Schulen am 06.10.2014 mitgeteilten 4. Sollmitteilung ist in der Anlage 2 für alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen im Rheingau-Taunus-Kreises in Spalte (A) die tatsächlich auf jede Schule im Schuljahr 2014/15 entfallene Grundunterrichtszuweisung enthalten. In der Spalte (B) wurde fiktiv unter Zugrundelegung des neuen Schülerfaktors in der E-Phase der Oberstufe und mit der Staffelung der Zuschläge in der Grundschule die sich ergebende Zuweisung für den Grundunterricht berechnet. Somit hätte sich im Schuljahr 2014/15 in diesem Bereich fiktiv eine Stellenreduzierung in Höhe von ca. 7,9 Stellen ergeben. Auf die Gegenrechnung mit den anderweitig zusätzlich zur Verfügung gestellten Ressourcen wird mit Verweis auf die bereits zu Frage 1 gegebene Antwort verzichtet. Wiesbaden, 15. Oktober 2015 In Vertretung: Dr. Manuel Lösel Anlagen KA 2258: Anlage 1: Schujahr 2015/16 - Allgemeinbildende Schulen sozial indizierten Zuweisung Zuweisung Ganztag (Stellen und Mittel) Migrationsförderung 3184 Freiherr-vom-Stein-Schule G Eltville 14,56 14,33 3185 Sonnenblumen-Schule G Eltville 6,03 5,84 0,17 3186 Emely-Salzig-Schule G Geisenheim 10,23 10,02 0,50 3187 John-Sutton-Schule G Kiedrich 6,82 6,75 0,45 3188 Wisperschule G Lorch 6,03 5,84 0,10 3189 Walluftalschule G Walluf 8,52 8,38 -0,03 3190 Reformschule Rheingau H Oestrich-Winkel 10,80 10,80 -0,11 -1,81 3191 Otfried Preußler-Schule G Eltville 3,41 3,30 3192 Hildegardisschule R Rüdesheim 27,21 27,21 2,21 3193 Rabanus-Maurus-Schule G Oestrich-Winkel 9,30 9,30 1,00 0,17 3196 Waldbachschule G Eltville 3,41 3,30 3197 Johannes-de-Laspée-Schule G Geisenheim 5,90 5,72 3947 Theißtalschule KGS Niedernhausen 41,06 40,87 0,50 1,03 4108 Äskulapschule G Schlangenbad 7,74 7,70 0,50 4109 Geschwister-Grimm-Schule G Hohenstein 6,82 6,71 4110 Fledermausschule G Heidenrod 4,19 4,12 0,24 4111 Grundschule Kemeler Heide G Heidenrod 6,82 6,71 4114 Taubenbergschule G Idstein 10,23 10,17 0,70 4115 Limesschule KGS Idstein 63,26 62,65 -0,11 -0,08 4116 Alteburgschule Heftrich G Idstein 6,03 5,90 4117 Wörsbachschule G Idstein 6,82 6,64 0,45 4119 Lenzenbergschule G Niedernhausen 6,82 6,57 4122 Wiedbachschule G Bad Schwalbach 13,63 13,57 0,52 4124 Sonnenschule G Taunusstein 6,82 6,54 1,00 4125 Silberbachschule G Taunusstein 11,93 11,74 0,35 4221 Astrid-Lindgren-Schule G Aarbergen 7,74 7,69 -0,07 4254 Regenbogenschule G Taunusstein 15,34 15,25 0,17 4256 Rabenschule G Hünstetten 11,01 10,78 4290 PANORAMA SCHULE G Hünstetten 8,52 8,38 4321 Grundschule auf der Au G Idstein 12,71 12,50 0,07 4328 Julius-Alberti-Schule G Rüdesheim 8,52 8,38 0,13 4622 Leopold-Bausinger-Schule LER Geisenheim 5,65 5,65 -0,00 4725 Erich Kästner-Schule LER Idstein 10,01 10,01 4727 Janusz-Korczak-Schule LER Bad Schwalbach 5,91 5,91 -0,36 4728 Lindenschule SOFS Hohenstein 12,36 12,36 -0,10 5015 Gutenbergschule R Eltville 35,01 35,01 0,19 5120 Rheingauschule GYM Geisenheim 51,00 50,35 5208 Pestalozzischule GYM Idstein 52,45 51,68 5232 Gymnasium Eltville GYM Eltville 40,37 39,92 6035 Gesamtschule Obere Aar IGS Taunusstein 45,46 45,30 0,27 -0,33 6066 Gesamtschule Wallrabenstein IGS Hünstetten 29,60 29,60 6075 Aartalschule KGS Aarbergen 30,26 30,26 6076 Nikolaus-August-Otto-Schule KGS Bad Schwalbach 69,14 68,61 -0,11 6089 Gymnasium Taunusstein GYM Taunusstein 52,55 52,01 Summe - - - 808,0 800,4 -0,1 3,7 4,0 808,0 (Differenz: +0 Stellen) (B) Grundunterrichtszuweisung für die Schule im Schuljahr 2015/16 (mit Änderung der Zuweisung) (C) Veränderungen im Schuljahr 2015/16 im Bereich der Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Fiktive Zuweisung Grundunterricht im Schuljahr 2015-16 (ohne Änderung der Zuweisung) KA 2258: Anlage 2: Schujahr 2014/15 - Allgemeinbildende Schulen 3184 Freiherr-vom-Stein-Schule G Eltville 14,42 14,19 3185 Sonnenblumen-Schule G Eltville 6,03 5,90 3186 Emely-Salzig-Schule G Geisenheim 10,23 10,12 3187 John-Sutton-Schule G Kiedrich 6,82 6,71 3188 Wisperschule G Lorch 6,03 5,88 3189 Walluftalschule G Walluf 9,30 9,06 3190 Reformschule Rheingau H Oestrich-Winkel 16,58 16,47 3191 Otfried Preußler-Schule G Eltville 4,33 4,21 3192 Hildegardisschule R Rüdesheim 26,82 26,82 3193 Rabanus-Maurus-Schule G Oestrich-Winkel 6,82 6,78 3196 Waldbachschule G Eltville 3,41 3,30 3197 Johannes-de-Laspée-Schule G Geisenheim 6,03 5,93 3947 Theißtalschule KGS Niedernhausen 43,98 43,86 4108 Äskulapschule G Schlangenbad 7,74 7,67 4109 Geschwister-Grimm-Schule G Hohenstein 6,82 6,78 4110 Fledermausschule G Heidenrod 3,41 3,37 4111 Grundschule Kemeler Heide G Heidenrod 6,82 6,68 4114 Taubenbergschule G Idstein 10,23 10,07 4115 Limesschule KGS Idstein 61,77 61,09 4116 Alteburgschule Heftrich G Idstein 6,03 5,86 4117 Wörsbachschule G Idstein 6,82 6,64 4119 Lenzenbergschule G Niedernhausen 6,82 6,54 4122 Wiedbachschule G Bad Schwalbach 13,63 13,63 4124 Sonnenschule G Taunusstein 6,82 6,61 4125 Silberbachschule G Taunusstein 12,85 12,59 4221 Astrid-Lindgren-Schule G Aarbergen 8,66 8,45 4254 Regenbogenschule G Taunusstein 16,26 16,26 4256 Rabenschule G Hünstetten 10,23 10,02 4290 PANORAMA SCHULE G Hünstetten 7,60 7,51 4321 Grundschule auf der Au G Idstein 12,85 12,64 4328 Julius-Alberti-Schule G Rüdesheim 8,66 8,57 4622 Leopold-Bausinger-Schule LER Geisenheim 5,71 5,71 4725 Erich Kästner-Schule LER Idstein 8,89 8,89 4727 Janusz-Korczak-Schule LER Bad Schwalbach 5,91 5,91 4728 Lindenschule SOFS Hohenstein 11,83 11,83 5015 Gutenbergschule R Eltville 36,31 36,31 5120 Rheingauschule GYM Geisenheim 54,59 53,84 5208 Pestalozzischule GYM Idstein 55,03 54,22 (B) Fiktive Grundunterrichszuweisung im Schuljahr 2014/15 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung im Schuljahr 2014/15 (B) Fiktive Grundunterrichszuweisung im Schuljahr 2014/15 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung im Schuljahr 2014/15 5232 Gymnasium Eltville GYM Eltville 41,84 41,29 6035 Gesamtschule Obere Aar IGS Taunusstein 45,86 45,76 6066 Gesamtschule Wallrabenstein IGS Hünstetten 29,60 29,60 6075 Aartalschule KGS Aarbergen 29,08 29,08 6076 Nikolaus-August-Otto-Schule KGS Bad Schwalbach 68,94 68,41 6089 Gymnasium Taunusstein GYM Taunusstein 55,16 54,60 Summe - - - 823,6 815,7 -7,9 2258_Anlagen.pdf 2258_Anl1 2258_Anl2