Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 20.07.2015 betreffend Auswirkungen der Absenkung der Stellenzuweisungen für die Grundschulen und gymnasialen Oberstufen auf die Schulen in der Stadt Kassel und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Im Erlass des Hessischen Kultusministeriums zur Lehrerzuweisung für das Schuljahr 2015/16 sind Kürzungen für die Grundschulen, die gymnasialen Oberstufen, die Oberstufen der Abendgymnasien und Hessenkollegs sowie die Beruflichen Gymnasien vorgesehen. In den gymnasialen Oberstufen sinkt nach Angaben der Lehrerverbände der Schülerfaktor von 1,73745 auf 1,60165 in der Einführungsphase ab dem kommenden Schuljahr sowie auf 1,66020 in der Qualifikationsphase ab dem Schuljahr 2016/2017 für Q1/Q2 bzw. 2017/18 für Q3/Q4. In den Grundschulen soll der bisher pauschale Zuschlag zum Grundunterricht in Höhe von 1,5 Wochenstunden pro Sollklasse bei einer durchschnittlichen Schülerzahl pro Sollklasse von 18 bis 21 Schülerinnen und Schüler auf 1,0 und bis einschließlich 17 Schülerinnen und Schülern auf 0,5 abgesenkt werden. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Ausstattung der Schulen mit ausreichend personellen Ressourcen genießt in Hessen einen besonders hohen Stellenwert. Das wird daran deutlich, dass der Bereich der Lehrerstellen der einzige innerhalb der Landesverwaltung ist, der in dieser Legislaturperiode vollständig von Kürzungen ausgenommen ist. Die demografische Rendite bleibt demnach vollständig im System . Gleichwohl müssen hinsichtlich der Verteilung der Stellen Prioritäten gesetzt werden, um die großen Herausforderungen für die hessischen Schulen in den kommenden Jahren zu meistern . Vier Schwerpunktbereiche für eine zusätzliche Ausstattung mit personellen Ressourcen sind dafür definiert worden: Neben der Ausweitung des Ganztagsangebots (+230 Stellen) zählen hierzu die Förderung des inklusiven Unterrichts (+100 Stellen), der Ausbau von Intensivmaßnahmen zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (+210 Stellen) sowie die Erhöhung der sozial indizierten Zuweisung (+60 Stellen). Diese Maßnahmen werden schulformübergreifend viele hessische Schulen unterstützen und zur Entwicklung eines den aktuellen Herausforderungen entsprechenden Unterrichts- und Betreuungsangebots beitragen . Stellenkontingente, die hierfür benötigt werden, müssen - da die demografische Rendite allein dafür nicht ausreichen wird - aus anderen Bereichen umgelenkt werden. Dies erfordert eine besonders effiziente und gerechte Verteilung der begrenzten Ressourcen. In diesem Zusammenhang hat sich das Kultusministerium für eine behutsame Umlenkung von Stellenressourcen über mehrere Jahre entschieden. Der Schülerfaktor in der Oberstufe wird schulformspezifisch in den nächsten drei Schuljahren gemäß dem folgendem Verlaufsplan angepasst: Schulform Schuljahr Schülerfaktor in Wochenstunden Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13 Gymnasiale Oberstufe 2015/16 1,60165 1,73745 1,73745 2016/17 1,60165 1,66020 1,73745 2017/18 1,60165 1,66020 1,66020 Berufliches Gymnasium 2015/16 1,67805 1,8216 1,8216 2016/17 1,67805 1,74735 1,8216 2017/18 1,67805 1,74735 1,74735 Oberstufe an Abendgymnasien 2015/16 1,23998 1,3473 1,3473 2016/17 1,23998 1,27215 1,3473 2017/18 1,23998 1,27215 1,27215 Hessenkolleg 2015/16 1,5444 1,6743 1,6743 2016/17 1,5444 1,60133 1,6743 2017/18 1,5444 1,60133 1,60133 Eingegangen am 5. Oktober 2015 · Ausgegeben am 8. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2260 05. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2260 Der Differenzierungszuschlag in der Grundschule wird nach der durchschnittlichen Klassenstärke einer Stufe gestaffelt: Klassenstärke Zuschlag 1 <= SuS-Zahl <= 17 0,5 17 < SuS-Zahl <= 21 1 21< SuS-Zahl <= 25 1,5 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mit welcher Zuweisung an Lehrerstellen können die öffentlichen Schulen mit gymnasialer Oberstufe , Beruflichen Gymnasien und Grundschulen in der Stadt Kassel, die Abendschule Kassel, sowie das Hessenkolleg Kassel im Schuljahr 2015/16 nach der neuen Erlasslage jeweils rechnen und welche Zulage hätten sie gemäß der Berechnungsgrundlage des alten Schuljahrs? (Bitte für jede Schule einzeln aufführen) Auf Basis des Lehrerstellenzuweisungserlasses vom 21.07.2015 und der den Schulen am 20.07.2015 mitgeteilten 3. Sollmitteilung ist in der Anlage 1 für alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen in der Stadt Kassel in Spalte (A) die auf jede Schule entfallende Grundunterrichtszuweisung dargestellt, welche sich fiktiv unter Zugrundelegung des bisherigen, alten Schülerfaktors in der E-Phase der Oberstufe und ohne die Staffelung der Zuschläge in der Grundschule ergeben würde. Diese beträgt in der Summe ca. 901,3 Stellen. In der Spalte (B) ist die für das Schuljahr 2015/16 unter Berücksichtigung der angekündigten Zuweisungsänderungen auf jede Schule tatsächlich entfallende Grundunterrichtszuweisung abgebildet, die zu einer Summe von ca. 893,6 Stellen führt. Im Bereich der Spalten (C) sind die Änderungen aus der sozial indizierten Lehrerzuweisung, der Zuweisung für den Ganztag und der Migrationsförderung dargestellt, die in jedem einzelnen dieser drei Bereiche in der Summe zu einer Erhöhung der in der Stadt Kassel zugewiesenen Ressource führen. Festzustellen ist, dass im Rahmen des noch laufenden Prognoseverfahrens bis zur LUSD-basierten Zuweisungsfeststellung am 27.09.2015 weitere Zuweisungen durch die Staatlichen Schulämter aus der für die Migrationsförderung bereit gestellten Ressource erfolgen werden. Die Veränderungen im Bereich der Förderung der inklusiven Beschulung wurden nicht aufgenommen, da aufgrund der regionalen Bereitstellung der Ressourcen an Beratungs- und Förderzentren eine schulbezogene Aufgliederung nicht möglich ist. In der Summe zeigt sich, dass bereits bei Betrachtung der beschriebenen Teilmenge der Ressourcenumlenkungen die allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Kassel ca. 7,6 Stellen (901,3 Stellen zu 908,9 Stellen) mehr erhalten werden. Für den Bereich der Beruflichen Schulen, des Hessenkollegs und der Abendschulen erfolgt keine prognostische Zuweisungsberechnung, so dass für das Schuljahr 2015/16 keine Prognosedaten vorliegen. Die aktuellste Zuweisung für diesen Schulbereich, bei dem die Zuweisung stets kalenderjahrbezogen (Haushaltsjahr) erfolgt, liegt für das Haushaltsjahr 2015 vor. Aus diesem Grund wurde in Spalte (A) der Anlage 2 die Grundunterrichtszuweisung aus dem Haushaltsjahr 2015 als Prognosewert und somit ohne die Veränderung des Oberstufenfaktors dargestellt. Die Kürzung des Oberstufenfaktors wurde fiktiv in Spalte (B) einberechnet. Demnach würde die Änderung des Schülerfaktors zu einem Stellenrückgang im Bereich der Beruflichen Schulen, der Abendschulen und in der Stadt Kassel in Höhe von ca. 3,3 Stellen führen. Diese Stellenreduzierung wird jedoch aller Voraussicht nach deutlich von dem erheblichen Ressourcenmehreinsatz zur Beschulung von Seiteneinsteigern in der Maßnahme "Integration und Schule" (InteA) übertroffen. Frage 2. Wie hoch wäre die Zuweisung an Lehrerstellen im Schuljahr 2014/15 für die öffentlichen Schulen mit gymnasialer Oberstufe, Beruflichen Gymnasien und Grundschulen in der Stadt Kassel, die Abendschule Kassel, sowie das Hessenkolleg Kassel zum Stichtag drei Wochen nach dem Schuljahresbeginn unter Anwendung des neuen Schülerfaktors bzw. gestaffelten Zuschlags zum Grundunterricht jeweils gewesen und wie war sie tatsächlich? (Bitte für jede Schule einzeln aufführen ) Auf Basis des Lehrerstellenzuweisungserlasses vom 08.10.2014 und der den Schulen am 06.10.2014 mitgeteilten 4. Sollmitteilung ist in der Anlage 3 für alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen in der Stadt Kassel in Spalte (A) die tatsächlich auf jede Schule im Schuljahr 2014/15 entfallene Grundunterrichtszuweisung dargestellt. In der Spalte (B) wurde fiktiv unter Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2260 3 Zugrundelegung des neuen Schülerfaktors in der E-Phase der Oberstufe und mit der Staffelung der Zuschläge in der Grundschule die sich ergebende Zuweisung für den Grundunterricht berechnet . Somit hätte sich im Schuljahr 2014/15 in diesem Bereich fiktiv eine Stellenreduzierung in Höhe von ca. 7,5 Stellen ergeben. Eine fiktive Zuweisung für das Haushaltsjahr 2014 bei den Beruflichen Schulen ist in der Anlage 4 dargestellt, in der sich eine Stellenreduzierung in Höhe von ca. 3,3 Stellen ergibt. Auf die Gegenrechnung mit den anderweitig zusätzlich zur Verfügung gestellten Ressourcen wird mit Verweis auf die bereits zu Frage 1 gegebene Antwort verzichtet. Wiesbaden, 24. September 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen KA 2260: Anlage 1: Schujahr 2015/16 - Allgemeinbildende Schulen - Berufliche Schulen, Abendschulen, Hessenkollegs sozial indizierten Zuweisung Zuweisung Ganztag (Stellen und Mittel) Migrationsförderung 7109 Schule Am Lindenberg G Kassel 8,52 8,38 0,14 0,24 7110 Auefeldschule G Kassel 10,23 10,07 0,05 0,07 7111 Dorothea-Viehmann-Schule G Kassel 12,07 11,93 -0,00 0,26 7112 Ernst-Leinius-Schule G Kassel 8,52 8,52 -0,00 0,92 0,02 7113 Fasanenhofschule GHR Kassel 9,74 9,52 -0,01 0,53 0,04 7114 Fridtjof-Nansen-Schule G Kassel 10,23 10,17 0,31 1,06 0,35 7115 Friedrich-Wöhler-Schule G Kassel 8,52 8,38 -0,01 0,27 7116 Grundschule Wolfsanger-Hasenhecke G Kassel 10,23 10,07 -0,00 0,49 7118 Schule Hegelsberg KGS Kassel 32,86 32,86 0,37 -0,19 -0,70 7119 Grundschule Königstor G Kassel 7,74 7,58 0,19 0,66 0,07 7120 Schule Am Heideweg G Kassel 11,01 10,89 0,00 7121 Schule Schenkelsberg G Kassel 10,23 10,12 0,18 0,81 -0,03 7123 Grundschule Bossental G Kassel 6,82 6,68 0,00 0,39 -0,21 7124 Hupfeldschule G Kassel 7,60 7,51 0,00 1,62 0,31 7125 Carl-Anton-Henschel-Schule G Kassel 14,42 14,26 0,75 -0,47 -0,67 7127 Losseschule G Kassel 6,82 6,57 0,23 0,27 -0,14 7129 Schule Brückenhof-Nordshausen G Kassel 12,85 12,71 0,45 2,09 -0,10 7130 Schule Am Warteberg G Kassel 6,82 6,61 -0,00 0,24 7131 Schule Am Wall G Kassel 10,23 10,07 0,51 0,85 0,10 7132 Grundschule Harleshausen G Kassel 10,23 10,07 0,00 7133 Herkulesschule G Kassel 9,17 8,97 -0,00 7134 Schule Jungfernkopf G Kassel 9,30 9,25 0,09 7135 Unterneustädter Schule G Kassel 10,23 9,88 0,36 -0,35 7136 Valentin-Traudt-Schule GHR Kassel 25,50 25,40 0,11 0,80 -1,13 7137 Grundschule Eichwäldchen G Kassel 6,82 6,54 -0,00 0,10 7645 Grundschule Waldau G Kassel 13,63 13,36 0,33 1,43 -0,61 7660 Grundschule Kirchditmold G Kassel 11,01 10,78 0,00 7676 Reformschule IGS Kassel 23,85 23,85 -0,00 8205 August-Fricke-Schule SOFS Kassel 26,31 26,31 0,00 0,20 8206 Osterholzschule LER Kassel 6,86 6,86 -0,00 -0,47 8207 Mönchebergschule LER Kassel 6,86 6,86 0,02 -0,22 8208 Pestalozzischule LER Kassel 6,51 6,51 -0,00 8209 Astrid-Lindgren-Schule LER Kassel 5,91 5,91 -0,00 8210 Wilhelm-Lückert-Schule SOFS Kassel 19,63 19,63 0,00 8263 Alexander-Schmorell-Schule SOFS Kassel 38,91 38,91 -0,02 0,26 8404 Carl-Schomburg-Schule KGS Kassel 32,84 32,84 0,43 0,21 -0,42 8407 Luisenschule R Kassel 20,95 20,95 -0,00 0,07 8608 Albert-Schweitzer-Schule GYM Kassel 55,79 55,15 0,00 8609 Friedrichsgymnasium GYM Kassel 41,94 41,46 -0,00 8610 Goethe-Gymnasium GYM Kassel 57,79 57,09 0,24 8611 Heinrich-Schütz-Schule KGS Kassel 51,74 51,74 -0,00 0,11 8613 Jacob-Grimm-Schule GOS Kassel 41,50 40,26 8617 Wilhelmsgymnasium GYM Kassel 54,24 53,74 0,00 9203 Offene Schule Waldau IGS Kassel 46,42 46,42 0,00 0,12 9232 Georg-August-Zinn-Schule IGS Kassel 29,91 29,91 0,46 -0,01 1,44 9234 Joseph-von-Eichendorff-Schule KGS Kassel 6,21 6,21 -0,10 -0,95 0,42 9248 Johann-Amos-Comenius-Schule IGS Kassel 25,81 25,81 -0,00 -0,02 0,12 Summe - - - 901,3 893,6 5,1 10,3 0,0 908,9 (Differenz: +7,6 Stellen) (B) Grundunterrichtszuweisung für die Schule im Schuljahr 2015/16 (mit Änderung der Zuweisung) (C) Veränderungen im Schuljahr 2015/16 im Bereich der Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Fiktive Zuweisung Grundunterricht im Schuljahr 2015-16 (ohne Änderung der Zuweisung) KA 2260: Anlage 2: Schujahr 2015/16 - Berufliche Schulen, Abendschulen, Hessenkollegs sozial indizierten Zuweisung Zuweisung Ganztag (Stellen und Mittel) Migrationsförderung 9001 Abendschule Kassel AGYM Kassel 13,06 12,88 -0,00 9710 Max-Eyth-Schule BS Kassel 85,84 85,04 0,01 9711 Walter-Hecker-Schule BS Kassel 47,22 47,22 -0,00 9715 Friedrich-List-Schule BS Kassel 61,22 59,95 0,07 9716 Oskar-von-Miller-Schule BS Kassel 71,23 71,23 0,18 9717 Paul-Julius-von-Reuter-Schule BS Kassel 54,74 54,74 -0,02 9004 Hessenkolleg Kassel KO Kassel 7,30 7,20 0,08 9726 Elisabeth-Knipping-Schule BS Kassel 120,21 119,07 -0,05 9741 Martin-Luther-King-Schule BS Kassel 55,32 55,32 -0,05 Summe - - - 516,1 512,6 0,2 0,0 0,0 (Differenz: -3,3 Stellen) (B) Fiktive Grundunterrichtszuweisung (Basis Haushaltsjahr 2015) (mit Änderung der Zuweisung) (C) Veränderungen im Schuljahr 2015/16 im Bereich der 512,9 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Zuweisung Grundunterricht (aus Haushaltsjahr 2015) (ohne Änderung der Zuweisung) KA 2260: Anlage 3: Schujahr 2014/15 - Allgemeinbildende Schulen 7109 Schule Am Lindenberg G Kassel 9,44 9,29 7110 Auefeldschule G Kassel 9,30 9,15 7111 Dorothea-Viehmann-Schule G Kassel 12,85 12,78 7112 Ernst-Leinius-Schule G Kassel 8,38 8,33 7113 Fasanenhofschule GHR Kassel 10,48 10,38 7114 Fridtjof-Nansen-Schule G Kassel 10,23 10,17 7115 Friedrich-Wöhler-Schule G Kassel 7,60 7,57 7116 Grundschule Wolfsanger-Hasenhecke G Kassel 10,23 10,07 7118 Schule Hegelsberg KGS Kassel 31,78 31,78 7119 Grundschule Königstor G Kassel 7,60 7,44 7120 Schule Am Heideweg G Kassel 11,15 11,03 7121 Schule Schenkelsberg G Kassel 10,23 10,02 7123 Grundschule Bossental G Kassel 6,82 6,64 7124 Hupfeldschule G Kassel 7,74 7,58 7125 Carl-Anton-Henschel-Schule G Kassel 16,12 15,86 7127 Losseschule G Kassel 6,82 6,57 7129 Schule Brückenhof-Nordshausen G Kassel 12,71 12,57 7130 Schule Am Warteberg G Kassel 6,82 6,64 7131 Schule Am Wall G Kassel 9,30 9,25 7132 Grundschule Harleshausen G Kassel 11,15 11,04 7133 Herkulesschule G Kassel 9,17 8,97 7134 Schule Jungfernkopf G Kassel 8,52 8,43 7135 Unterneustädter Schule G Kassel 10,09 9,72 7136 Valentin-Traudt-Schule GHR Kassel 26,27 26,17 7137 Grundschule Eichwäldchen G Kassel 6,82 6,54 7645 Grundschule Waldau G Kassel 12,71 12,57 7660 Grundschule Kirchditmold G Kassel 10,09 9,91 7676 Reformschule IGS Kassel 23,85 23,78 8205 August-Fricke-Schule SOFS Kassel 26,66 26,66 8206 Osterholzschule LER Kassel 6,86 6,86 8207 Mönchebergschule LER Kassel 9,06 9,06 8208 Pestalozzischule LER Kassel 6,51 6,51 8209 Astrid-Lindgren-Schule LER Kassel 9,38 9,38 8210 Wilhelm-Lückert-Schule SOFS Kassel 19,63 19,63 8263 Alexander-Schmorell-Schule SOFS Kassel 39,87 39,87 8404 Carl-Schomburg-Schule KGS Kassel 31,62 31,62 8407 Luisenschule R Kassel 20,95 20,95 8608 Albert-Schweitzer-Schule GYM Kassel 56,27 55,75 (B) Fiktive Grundunterrichszuweisung im Schuljahr 2014/15 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung im Schuljahr 2014/15 (B) Fiktive Grundunterrichszuweisung im Schuljahr 2014/15 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung im Schuljahr 2014/15 8609 Friedrichsgymnasium GYM Kassel 41,83 41,30 8610 Goethe-Gymnasium GYM Kassel 58,15 57,44 8611 Heinrich-Schütz-Schule KGS Kassel 51,81 51,81 8613 Jacob-Grimm-Schule GOS Kassel 41,09 39,87 8617 Wilhelmsgymnasium GYM Kassel 57,19 56,62 9203 Offene Schule Waldau IGS Kassel 46,42 46,42 9232 Georg-August-Zinn-Schule IGS Kassel 29,79 29,79 9234 Joseph-von-Eichendorff-Schule KGS Kassel 13,62 13,62 9248 Johann-Amos-Comenius-Schule IGS Kassel 25,70 25,70 Summe - - - 916,7 909,1 -7,5 KA 2260: Anlage 4: Schujahr 2014/15 - Berufliche Schulen, Abendschulen, Hessenkollegs 9001 Abendschule Kassel AGYM Kassel 13,53 13,36 9004 Hessenkolleg Kassel KO Kassel 8,10 7,90 9710 Max-Eyth-Schule BS Kassel 85,42 84,71 9711 Walter-Hecker-Schule BS Kassel 50,57 50,57 9715 Friedrich-List-Schule BS Kassel 61,55 60,37 9716 Oskar-von-Miller-Schule BS Kassel 72,50 72,50 9717 Paul-Julius-von-Reuter-Schule BS Kassel 58,76 58,76 9726 Elisabeth-Knipping-Schule BS Kassel 122,94 121,91 9741 Martin-Luther-King-Schule BS Kassel 54,32 54,32 Summe - - - 527,7 524,4 -3,3 (B) Fiktive Grundunterrichtszuweisung Schuljahr 2014/15 (Basis: Haushaltsjahr 2014) Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung Schuljahr 2014/15 (Basis: Haushaltsjahr 2014) 2260_Anlagen.pdf 2260_Anl1 2260_Anl2 2260_Anl3 2260_Anl4