Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 20.07.2015 betreffend Auswirkungen der Absenkung der Stellenzuweisungen für die Grundschulen und gymnasialen Oberstufen auf die Schulen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Im Erlass des Hessischen Kultusministeriums zur Lehrerzuweisung für das Schuljahr 2015/16 sind Kürzungen für die Grundschulen, die gymnasialen Oberstufen, die Oberstufen der Abendgymnasien und Hessenkollegs sowie die Beruflichen Gymnasien vorgesehen. In den gymnasialen Oberstufen sinkt nach Angaben der Lehrerverbände der Schülerfaktor von 1,73745 auf 1,60165 in der Einführungsphase ab dem kommenden Schuljahr sowie auf 1,66020 in der Qualifikationsphase ab dem Schuljahr 2016/2017 für Q1/Q2 bzw. 2017/18 für Q3/Q4. In den Grundschulen soll der bisher pauschale Zuschlag zum Grundunterricht in Höhe von 1,5 Wochenstunden pro Sollklasse bei einer durchschnittlichen Schülerzahl pro Sollklasse von 18 bis 21 Schülerinnen und Schüler auf 1,0 und bis einschließlich 17 Schülerinnen und Schülern auf 0,5 abgesenkt werden. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Ausstattung der Schulen mit ausreichend personellen Ressourcen genießt in Hessen einen besonders hohen Stellenwert. Das wird daran deutlich, dass der Bereich der Lehrerstellen der einzige innerhalb der Landesverwaltung ist, der in dieser Legislaturperiode vollständig von Kürzungen ausgenommen ist. Die demografische Rendite bleibt demnach vollständig im System . Gleichwohl müssen hinsichtlich der Verteilung der Stellen Prioritäten gesetzt werden, um die großen Herausforderungen für die hessischen Schulen in den kommenden Jahren zu meistern . Vier Schwerpunktbereiche für eine zusätzliche Ausstattung mit personellen Ressourcen sind dafür definiert worden: Neben der Ausweitung des Ganztagsangebots (+ 230 Stellen) zählen hierzu die Förderung des inklusiven Unterrichts (+ 100 Stellen), der Ausbau von Intensivmaßnahmen zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (+ 210 Stellen) sowie die Erhöhung der sozial indizierten Zuweisung (+ 60 Stellen). Diese Maßnahmen werden schulformübergreifend viele hessische Schulen unterstützen und zur Entwicklung eines den aktuellen Herausforderungen entsprechenden Unterrichts- und Betreuungsangebots beitragen. Stellenkontingente, die hierfür benötigt werden, müssen - da die demografische Rendite allein dafür nicht ausreichen wird - aus anderen Bereichen umgelenkt werden. Dies erfordert eine besonders effiziente und gerechte Verteilung der begrenzten Ressourcen. In diesem Zusammenhang hat sich das Kultusministerium für eine behutsame Umlenkung von Stellenressourcen über mehrere Jahre entschieden. Der Schülerfaktor in der Oberstufe wird schulformspezifisch in den nächsten drei Schuljahren gemäß dem folgendem Verlaufsplan angepasst: Schulform Schuljahr Schülerfaktor in Wochenstunden Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13 Gymnasiale Oberstufe 2015/16 1,60165 1,73745 1,73745 2016/17 1,60165 1,66020 1,73745 2017/18 1,60165 1,66020 1,66020 Berufliches Gymnasium 2015/16 1,67805 1,8216 1,8216 2016/17 1,67805 1,74735 1,8216 2017/18 1,67805 1,74735 1,74735 Oberstufe an Abendgymnasien 2015/16 1,23998 1,3473 1,3473 2016/17 1,23998 1,27215 1,3473 2017/18 1,23998 1,27215 1,27215 Hessenkolleg 2015/16 1,5444 1,6743 1,6743 2016/17 1,5444 1,60133 1,6743 2017/18 1,5444 1,60133 1,60133 Eingegangen am 13. Oktober 2015 · Ausgegeben am 15. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2261 13. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2261 Der Differenzierungszuschlag in der Grundschule wird nach der durchschnittlichen Klassenstärke einer Stufe gestaffelt: Klassenstärke Zuschlag 1 <= SuS-Zahl <= 17 0,5 17 < SuS-Zahl <= 21 1 21 < SuS-Zahl <= 25 1,5 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mit welcher Zuweisung an Lehrerstellen können die öffentlichen Schulen mit gymnasialer Oberstufe und Grundschulen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, die Beruflichen Schulen Bebra sowie die Schule für Erwachsene Osthessen im Schuljahr 2015/16 nach der neuen Erlasslage jeweils rechnen und welche Zulage hätten sie gemäß der Berechnungsgrundlage des alten Schuljahrs (bitte für jede Schule einzeln aufführen)? Auf Basis des Lehrerstellenzuweisungserlasses vom 21.07.2015 und der den Schulen am 20.07.2015 mitgeteilten 3. Sollmitteilung ist in der Anlage 1 für alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in Spalte (A) die auf jede Schule entfallende Grundunterrichtszuweisung dargestellt, welche sich fiktiv unter Zugrundelegung des bisherigen, alten Schülerfaktors in der E-Phase der Oberstufe und ohne die Staffelung der Zuschläge in der Grundschule ergeben würde. Diese beträgt in der Summe ca. 618 Stellen. In der Spalte (B) ist die für das Schuljahr 2015/16 unter Berücksichtigung der angekündigten Zuweisungsänderungen auf jede Schule tatsächlich entfallende Grundunterrichtszuweisung abgebildet, die zu einer Summe von ca. 611,8 Stellen führt. Im Bereich der Spalten (C) sind die Änderungen aus der sozial indizierten Lehrerzuweisung, der Zuweisung für den Ganztag und der Migrationsförderung dargestellt, die in jedem einze lnen dieser drei Bereiche in der Summe zu einer Erhöhung der im Landkreis HersfeldRotenburg zugewiesenen Ressource führen. Festzustellen ist, dass im Rahmen des noch laufenden Prognoseverfahrens bis zur LUSD-basierten Zuweisungsfeststellung am 27.09.2015 weitere Zuweisungen durch die Staatlichen Schulämter aus der für die Migrationsförderung bereitgestellten Ressource erfolgen werden. Die Veränderungen im Bereich der Förderung der inklusiven Beschulung wurden nicht aufgenommen, da aufgrund der regionalen Bereitste llung der Ressourcen an Beratungs- und Förderzentren eine schulbezogene Aufgliederung nicht möglich ist. In der Summe zeigt sich, dass bei Betrachtung der beschriebenen Teilmenge der Ressourcenumlenkungen die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ca. 1,42 Stellen (617,95 Stellen zu 616,53 Stellen) weniger erhalten werden. Für den Bereich der Beruflichen Schulen, des Hessenkollegs und der Abendschulen erfolgt keine prognostische Zuweisungsberechnung, sodass für das Schuljahr 2015/16 keine Prognosedaten vorliegen. Die aktuellste Zuweisung für diesen Schulbereich, bei dem die Zuweisung stets kalenderjahrbezogen (Haushaltsjahr) erfolgt, liegt für das Haushaltsjahr 2015 vor. Aus diesem Grund wurde in Spalte (A) der Anlage 2 die Grundunterrichtszuweisung aus dem Haushaltsjahr 2015 als Prognosewert und somit ohne die Veränderung des Oberstufenfaktors dargestellt. Die Kürzung des Oberstufenfaktors wurde fiktiv in Spalte (B) einberechnet. Demnach würde die Änderung des Schülerfaktors zu einer Stellenfreisetzung im Bereich der Beruflichen Schulen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in Höhe von ca. 0,7 Stellen führen. Diese Stellenreduzierung wird jedoch aller Voraussicht nach deutlich von dem erheblichen Ressourcenmehreinsatz zur Beschulung von Seiteneinsteigern in der Maßnahme "Integration und Abschluss" (InteA) übertroffen . Frage 2. Wie hoch wäre die Zuweisung an Lehrerstellen im Schuljahr 2014/15 für die öffentlichen Schulen mit gymnasialer Oberstufe und Grundschulen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, die Beruflichen Schulen Bebra sowie die Schule für Erwachsene Osthessen zum Stichtag drei Wochen nach dem Schuljahresbeginn unter Anwendung des neuen Schülerfaktors bzw. gestaffelten Zuschlags zum Grundunterricht jeweils gewesen und wie war sie tatsächlich (bitte für jede Schule einzeln aufführen)? Auf Basis des Lehrerstellenzuweisungserlasses vom 08.10.2014 und der den Schulen am 06.10.2014 mitgeteilten 4. Sollmitteilung ist in der Anlage 3 für alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in Spalte (A) die tatsächlich auf jede Schule im Schuljahr 2014/15 entfallene Grundunterrichtszuweisung enthalten. In der Spalte (B) wurde fiktiv unter Zugrundelegung des neuen Schülerfaktors in der E-Phase der Oberstufe und mit der Staffelung der Zuschläge in der Grundschule die sich ergebende Zuweisung für den Grundunterricht berechnet. Somit hätte sich im Schuljahr 2014/15 in diesem Bereich fiktiv eine Stellenreduzierung in Höhe von ca. 6,9 Stellen ergeben. Eine fiktive Zuweisung für das Haushaltsjahr 2014 bei den Beruflichen Schulen und Abendschulen ist in der Anlage 4 dargestellt, in der sich Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2261 3 eine Stellenreduzierung in Höhe von ca. 0,8 Stellen ergibt. Auf die Gegenrechnung mit den anderweitig zusätzlich zur Verfügung gestellten Ressourcen wird mit Verweis auf die bereits zu Frage 1 gegebene Antwort verzichtet. Wiesbaden, 24. September 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen KA 2261: Anlage 2: Schujahr 2015/16 - Berufliche Schulen, Abendschulen, Hessenkollegs sozial indizierten Zuweisung Zuweisung Ganztag (Stellen und Mittel) Migrationsförderung 9009 Schule für Erwachsene Osthessen AGYM Bad Hersfeld 18,95 18,75 -0,15 9701 Berufliche Schulen Bad Hersfeld BS Bad Hersfeld 65,70 65,70 0,17 9703 Berufliche Schulen Bebra BS Bebra 61,24 60,70 9743 Modellschule Obersberg BS Bad Hersfeld 29,94 29,94 Summe - - - 175,8 175,1 0,0 0,0 0,0 (Differenz: -0,7 Stellen) (B) Fiktive Grundunterrichtszuweisung (Basis Haushaltsjahr 2015) (mit Änderung der Zuweisung) (C) Veränderungen im Schuljahr 2015/16 im Bereich der 175,1 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Zuweisung Grundunterricht (aus Haushaltsjahr 2015) (ohne Änderung der Zuweisung) KA 2261: Anlage 3: Schujahr 2014/15 - Allgemeinbildende Schulen 7299 Ernst-von-Harnack-Schule G Bad Hersfeld 8,52 8,38 7300 Grundschule An der Sommerseite G Bad Hersfeld 6,82 6,57 7302 Solztalschule G Bad Hersfeld 6,82 6,54 7305 Kolibri-Schule G Bad Hersfeld 3,41 3,32 7306 Lingg-Schule G Bad Hersfeld 11,01 10,78 7307 Wilhelm-Neuhaus-Schule G Bad Hersfeld 10,23 10,02 7308 Steigleder-Schule G Friedewald 3,41 3,36 7309 Astrid-Lindgren-Schule Hauneck G Hauneck 5,90 5,67 7313 Georg-August-Zinn-Schule G Heringen 10,23 10,07 7316 Grundschule Hohenroda G Hohenroda 5,90 5,69 7318 Grundschule Aulatal G Kirchheim 6,82 6,57 7322 Fuldatal-Schule G Ludwigsau 7,74 7,65 7330 Grundschule Neuenstein G Neuenstein 6,82 6,54 7331 Kreuzbergschule G Philippsthal 6,82 6,57 7334 Grundschule Landeck G Schenklengsfeld 6,82 6,64 7362 Haunetal-Schule G Haunetal 4,19 4,09 7485 Lindenschule G Alheim 8,66 8,43 7503 Brüder-Grimm-Schule G Bebra 13,63 13,36 7505 Schule im Baumgarten G Bebra 3,41 3,29 7507 Ulfetal-Schule G Bebra 3,41 3,30 7508 Eichendorff-Schule G Cornberg 3,41 3,29 7510 Haselbachschule G Rotenburg a.d.Fulda 6,03 5,83 7512 Tannenberg-Schule G Nentershausen 3,41 3,29 7517 Grundschule Ronshausen G Ronshausen 3,41 3,39 7519 Albert-Schweitzer-Schule G Rotenburg a.d.Fulda 13,63 13,43 7524 Schule am Rhäden G Wildeck 6,82 6,68 7526 Grundschule Hönebach G Wildeck 1,70 1,65 7607 Herzbergschule G Breitenbach a.H. 1,70 1,70 7673 Grundschule Niederaula G Niederaula 8,52 8,31 8226 Friedrich-Fröbel-Schule LER Bad Hersfeld 10,21 10,21 8237 Heinrich-Auel-Schule LER Rotenburg a.d.Fulda 9,06 9,06 8248 August-Wilhelm-Mende-Schule SOFS Bebra 14,30 14,30 8257 Heinrich-Grupe-Schule LER Philippsthal 4,53 4,53 8655 Modellschule Obersberg GOS Bad Hersfeld 47,91 46,55 (B) Fiktive Grundunterrichszuweisung im Schuljahr 2014/15 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung im Schuljahr 2014/15 (B) Fiktive Grundunterrichszuweisung im Schuljahr 2014/15 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung im Schuljahr 2014/15 9221 Blumensteinschule IGS Wildeck 33,70 33,70 9228 Werratalschule KGS Heringen 36,65 36,41 9236 Gesamtschule Geistal IGS Bad Hersfeld 36,23 36,23 9237 Gesamtschule Obersberg KGS Bad Hersfeld 39,61 39,61 9238 Konrad-Duden-Schule KGS Bad Hersfeld 34,14 34,14 9245 Gesamtschule Niederaula KGS Niederaula 39,98 39,98 9246 Gesamtschule Schenklengsfeld KGS Schenklengsfeld 30,97 30,97 9254 Brüder-Grimm-Gesamtschule IGS Bebra 28,30 28,30 9255 Jakob-Grimm-Schule KGS Rotenburg a.d.Fulda 78,19 77,63 Summe - - - 633,0 626,1 -6,9 KA 2261: Anlage 4: Schujahr 2014/15 - Berufliche Schulen, Abendschulen, Hessenkollegs 9009 Schule für Erwachsene Osthessen AGYM Bad Hersfeld 18,14 17,92 9701 Berufliche Schulen Bad Hersfeld BS Bad Hersfeld 65,99 65,99 9703 Berufliche Schulen Bebra BS Bebra 61,40 60,82 9743 Modellschule Obersberg BS Bad Hersfeld 32,69 32,69 Summe - - - 178,2 177,4 -0,8 (B) Fiktive Grundunterrichtszuweisung Schuljahr 2014/15 (Basis: Haushaltsjahr 2014) Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung Schuljahr 2014/15 (Basis: Haushaltsjahr 2014)