Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 20.07.2015 betreffend Auswirkungen der Absenkung der Stellenzuweisungen für die Grundschulen und gymnasialen Oberstufen auf die Schulen im Landkreis Waldeck-Frankenberg und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Im Erlass des Hessischen Kultusministeriums zur Lehrerzuweisung für das Schuljahr 2015/16 sind Kürzungen für die Grundschulen, die gymnasialen Oberstufen, die Oberstufen der Abendgymnasien und Hessenkollegs sowie die Beruflichen Gymnasien vorgesehen. In den gymnasialen Oberstufen sinkt nach Angaben der Lehrerverbände der Schülerfaktor von 1,73745 auf 1,60165 in der Einführungsphase ab dem kommenden Schuljahr sowie auf 1,66020 in der Qualifikationsphase ab dem Schuljahr 2016/2017 für Q1/Q2 bzw. 2017/18 für Q3/Q4. In den Grundschulen soll der bisher pauschale Zuschlag zum Grundunterricht in Höhe von 1,5 Wochenstunden pro Sollklasse bei einer durchschnittlichen Schülerzahl pro Sollklasse von 18 bis 21 Schülerinnen und Schüler auf 1,0 und bis einschließlich 17 Schülerinnen und Schülern auf 0,5 abgesenkt werden. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Ausstattung der Schulen mit ausreichend personellen Ressourcen genießt in Hessen einen besonders hohen Stellenwert. Das wird daran deutlich, dass der Bereich der Lehrerstellen der einzige innerhalb der Landesverwaltung ist, der in dieser Legislaturperiode vollständig von Kürzungen ausgenommen ist. Die demografische Rendite bleibt demnach vollständig im System . Gleichwohl müssen hinsichtlich der Verteilung der Stellen Prioritäten gesetzt werden, um die großen Herausforderungen für die hessischen Schulen in den kommenden Jahren zu meistern . Vier Schwerpunktbereiche für eine zusätzliche Ausstattung mit personellen Ressourcen sind dafür definiert worden: Neben der Ausweitung des Ganztagsangebots (+ 230 Stellen) zählen hierzu die Förderung des inklusiven Unterrichts (+ 100 Stellen), der Ausbau von Intensivmaßnahmen zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (+ 210 Stellen) sowie die Erhöhung der sozial indizierten Zuweisung (+ 60 Stellen). Diese Maßnahmen werden schulformübergreifend viele hessische Schulen unterstützen und zur Entwicklung eines den aktuellen Herausforderungen entsprechenden Unterrichts- und Betreuungsangebots beitragen. Stellenkontingente, die hierfür benötigt werden, müssen - da die demografische Rendite allein dafür nicht ausreichen wird - aus anderen Bereichen umgelenkt werden. Dies erfordert eine besonders effiziente und gerechte Verteilung der begrenzten Ressourcen. In diesem Zusammenhang hat sich das Kultusministerium für eine behutsame Umlenkung von Stellenressourcen über mehrere Jahre entschieden. Der Schülerfaktor in der Oberstufe wird schulformspezifisch in den nächsten drei Schuljahren gemäß dem folgendem Verlaufsplan angepasst: Schulform Schuljahr Schülerfaktor in Wochenstunden Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13 Gymnasiale Oberstufe 2015/16 1,60165 1,73745 1,73745 2016/17 1,60165 1,66020 1,73745 2017/18 1,60165 1,66020 1,66020 Berufliches Gymnasium 2015/16 1,67805 1,8216 1,8216 2016/17 1,67805 1,74735 1,8216 2017/18 1,67805 1,74735 1,74735 Oberstufe an Abendgymnasien 2015/16 1,23998 1,3473 1,3473 2016/17 1,23998 1,27215 1,3473 2017/18 1,23998 1,27215 1,27215 Hessenkolleg 2015/16 1,5444 1,6743 1,6743 2016/17 1,5444 1,60133 1,6743 2017/18 1,5444 1,60133 1,60133 Eingegangen am 5. Oktober 2015 · Eilausfertigung am 1. Januar 2015 · Ausgegeben am 7. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2262 05. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2262 Der Differenzierungszuschlag in der Grundschule wird nach der durchschnittlichen Klassenstärke einer Stufe gestaffelt: Klassenstärke Zuschlag 1 <= SuS-Zahl <= 17 0,5 17 < SuS-Zahl <= 21 1 21< SuS-Zahl <= 25 1,5 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mit welcher Zuweisung an Lehrerstellen können die öffentlichen Schulen mit gymnasialer Oberstufe und Grundschulen im Landkreis Waldeck-Frankenberg, sowie die Beruflichen Schulen Korbach und Bad Arolsen im Schuljahr 2015/16 nach der neuen Erlasslage jeweils rechnen und welche Zulage hätten sie gemäß der Berechnungsgrundlage des alten Schuljahrs? (Bitte für jede Schule einzeln aufführen) Auf Basis des Lehrerstellenzuweisungserlasses vom 21.07.2015 und der den Schulen am 20.07.2015 mitgeteilten 3. Sollmitteilung ist in der Anlage 1 für alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen im Landkreis Waldeck-Frankenberg in Spalte (A) die auf jede Schule entfallende Grundunterrichtszuweisung dargestellt, welche sich fiktiv unter Zugrundelegung des bisherigen, alten Schülerfaktors in der E-Phase der Oberstufe und ohne die Staffelung der Zuschläge in der Grundschule ergeben würde. Diese beträgt in der Summe ca. 838,4 Stellen. In der Spalte (B) ist die für das Schuljahr 2015/16 unter Berücksichtigung der angekündigten Zuweisungsänderungen auf jede Schule tatsächlich entfallende Grundunterrichtszuweisung abgebildet, die zu einer Summe von ca. 830,1 Stellen führt. Im Bereich der Spalten (C) sind die Änderungen aus der sozial indizierten Lehrerzuweisung, der Zuweisung für den Ganztag und der Migrationsförderung dargestellt, die in jedem einzelnen dieser drei Bereiche in der Summe zu einer Erhöhung der im Landkreis Waldeck-Frankenberg zugewiesenen Ressource führen. Festzustellen ist, dass im Rahmen des noch laufenden Prognoseverfahrens bis zur LUSD-basierten Zuweisungsfeststellung am 27.09.2015 weitere Zuweisungen durch die Staatlichen Schulämter aus der für die Migrationsförderung bereit gestellten Ressource erfolgen werden. Die Veränderungen im Bereich der Förderung der inklusiven Beschulung wurden nicht aufgenommen, da aufgrund der regionalen Bereitstellung der Ressourcen an Beratungs- und Förderzentren eine schulbezogene Aufgliederung nicht möglich ist. In der Summe zeigt sich, dass bei Betrachtung der beschriebenen Teilmenge der Ressourcenumlenkungen die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Waldeck-Frankenberg ca. 4 Stellen (838,4 Stellen zu 834,3 Stellen) weniger erhalten werden. Für den Bereich der Beruflichen Schulen, des Hessenkollegs und der Abendschulen erfolgt keine prognostische Zuweisungsberechnung, so dass für das Schuljahr 2015/16 keine Prognosedaten vorliegen. Die aktuellste Zuweisung für diesen Schulbereich, bei dem die Zuweisung stets kalenderjahrbezogen (Haushaltsjahr) erfolgt, liegt für das Haushaltsjahr 2015 vor. Aus diesem Grund wurde in Spalte A der Anlage 2 die Grundunterrichtszuweisung aus dem Haushaltsjahr 2015 als Prognosewert und somit ohne die Veränderung des Oberstufenfaktors dargestellt. Die Kürzung des Oberstufenfaktors wurde fiktiv in Spalte B einberechnet. Demnach würde die Änderung des Schülerfaktors zu einem Stellenrückgang bei der Hans-Viessmann-Schule und den Beruflichen Schulen Korbach und Bad Arolsen in Höhe von ca. 0,7 Stellen führen. Diese Stellenreduzierung wird jedoch aller Voraussicht nach von dem erheblichen Ressourcenmehreinsatz zur Beschulung von Seiteneinsteigern in der Maßnahme "Integration und Abschluss" (InteA) übertroffen. Frage 2. Wie hoch wäre die Zuweisung an Lehrerstellen im Schuljahr 2014/15 für die öffentlichen Schulen mit gymnasialer Oberstufe und Grundschulen im Landkreis Waldeck-Frankenberg, sowie die Beruflichen Schulen Korbach und Bad Arolsen zum Stichtag drei Wochen nach dem Schuljahresbeginn unter Anwendung des neuen Schülerfaktors bzw. gestaffelten Zuschlags zum Grundunterricht jeweils gewesen und wie war sie tatsächlich? (Bitte für jede Schule einzeln aufführen) Auf Basis des Lehrerstellenzuweisungserlasses vom 08.10.2014 und der den Schulen am 06.10.2014 mitgeteilten 4. Sollmitteilung ist in der Anlage 3 für alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen Landkreis Waldeck-Frankenberg in Spalte (A) die tatsächlich auf jede Schule im Schuljahr 2014/15 entfallene Grundunterrichtszuweisung enthalten. In der Spalte (B) wurde fiktiv unter Zugrundelegung des neuen Schülerfaktors in der E-Phase der Oberstufe und mit der Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2262 3 Staffelung der Zuschläge in der Grundschule die sich ergebende Zuweisung für den Grundunterricht berechnet. Somit hätte sich im Schuljahr 2014/15 in diesem Bereich fiktiv eine Stellenreduzierung in Höhe von ca. 9,1 Stellen ergeben. Eine fiktive Zuweisung für das Haushaltsjahr 2014 bei den Beruflichen Schulen ist in der Anlage 4 dargestellt, in der sich eine Stellenreduzierung in Höhe von ca. 0,7 Stellen ergibt. Auf die Gegenrechnung mit den anderweitig zusätzlich zur Verfügung gestellten Ressourcen wird mit Verweis auf die bereits zu Frage 1 gegebene Antwort verzichtet. Wiesbaden, 24. September 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen KA 2262: Anlage 1: Schujahr 2015/16 - Allgemeinbildende Schulen sozial indizierten Zuweisung Zuweisung Ganztag (Stellen und Mittel) Migrationsförderung 7172 Gesamtschule Battenberg KGS Battenberg 49,02 49,02 -0,23 7173 Grundschule Bottendorf G Burgwald 8,52 8,30 0,07 7174 Grundschule Bromskirchen G Bromskirchen 3,41 3,27 0,17 7180 Kellerwaldschule Frankenau G Frankenau 3,41 3,27 7182 Grundschule Geismar G Frankenberg 2,63 2,57 7184 Grundschule Röddenau G Frankenberg 5,90 5,67 7185 Ortenbergschule GHRF Frankenberg 27,84 27,73 0,50 0,88 7186 Wigand-Gerstenberg-Schule G Frankenberg 7,60 7,50 0,25 -0,10 7189 Cornelia-Funke-Schule GHR Gemünden (Wohra) 19,61 19,47 0,50 -0,02 7190 Grundschule Haina G Haina 4,33 4,21 7192 Möllenbach-Schule G Hatzfeld 5,11 4,92 7194 Ederseeschule Herzhausen GHR Vöhl 22,16 21,88 -0,05 7196 Nicolaus-Hilgermann-Schule G Rosenthal 3,41 3,36 -0,14 7197 Henkelschule Vöhl G Vöhl 4,19 4,10 7528 Grundschule Neuer Garten in Bad Arolsen G Bad Arolsen 8,52 8,38 0,22 0,23 7530 Grundschule Helsen G Bad Arolsen 6,82 6,59 -0,07 7532 Kaulbach-Schule HRF Bad Arolsen 28,91 28,91 0,08 0,38 7537 Grundschule Helenental G Bad Wildungen 10,23 9,95 0,23 -0,14 7539 Ense-Schule HRF Bad Wildungen 19,30 19,30 -0,27 0,15 7540 Auenbergschule Odershausen G Bad Wildungen 6,03 5,86 7542 Mittelpunktschule Adorf GHRF Diemelsee 20,73 20,52 0,07 7544 Grundschule Wrexen G Diemelstadt 3,41 3,34 -0,12 7545 Schlossbergschule Rhoden GHR Diemelstadt 14,69 14,57 7555 Berliner Schule G Korbach 6,82 6,71 0,15 0,25 -0,10 7556 Westwallschule G Korbach 9,30 9,17 -0,12 7560 Schule Marker Breite G Korbach 7,60 7,51 0,23 7566 Mittelpunktschule Goddelsheim GHRF Lichtenfels 23,55 23,43 0,50 0,29 7567 Grundschule Sachsenberg G Lichtenfels 3,41 3,32 7568 Nicolai-Schule Mengeringhausen G Bad Arolsen 6,82 6,68 -0,05 7569 Grundschule Twistetal G Twistetal 5,90 5,74 0,03 7572 Diemeltalschule Usseln G Willingen 3,41 3,36 -0,16 7573 Grundschule Höringhausen G Waldeck 3,55 3,48 7575 Mittelpunktschule Sachsenhausen GHRF Waldeck 19,60 19,53 0,77 7576 Uplandschule Willingen KGS Willingen 38,19 37,72 0,50 -0,08 7595 Kugelsburgschule HRF Volkmarsen 16,88 16,88 7651 Humboldt-Schule GF Korbach 14,27 14,12 0,08 0,50 -0,18 7657 Schule am Goldberg G Allendorf (Eder) 7,60 7,57 -0,02 7665 Grundschule Edertal G Edertal 10,23 10,07 0,50 -0,37 7678 Schule Breiter Hagen G Bad Wildungen 10,23 9,98 -0,10 7679 Regenbogen-Schule G Frankenberg 6,82 6,71 0,05 7683 Grundschule am Burgberg G Battenberg 8,52 8,31 0,10 7684 Grundschule Villa R in Volkmarsen G Volkmarsen 10,23 10,02 -0,31 8216 Friedrich-Trost-Schule LER Frankenberg 9,03 9,03 8238 Heinrich-Lüttecke-Schule LER Bad Arolsen 5,73 5,73 8240 Mathias-Bauer-Schule LER Bad Wildungen 8,01 8,01 -0,20 8251 Schule Am Enser Tor LER Korbach 8,68 8,68 8261 Paul-Zimmermann-Schule SOFS Korbach 8,65 8,65 -0,25 8272 Kegelbergschule SOFS Frankenberg 8,30 8,30 -0,10 8409 Burgwaldschule R Frankenberg 32,62 32,62 8413 Louis-Peter-Schule HR Korbach 27,50 27,50 0,00 0,24 8624 Edertalschule GYM Frankenberg 60,04 59,20 -0,08 8646 Christian-Rauch-Schule GYM Bad Arolsen 44,41 43,94 8647 Gustav-Stresemann-Gymnasium GYM Bad Wildungen 45,78 45,18 -0,41 8648 Alte Landesschule GYM Korbach 54,92 54,29 -0,06 (B) Grundunterrichtszuweisung für die Schule im Schuljahr 2015/16 (mit Änderung der Zuweisung) (C) Veränderungen im Schuljahr 2015/16 im Bereich der Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Fiktive Zuweisung Grundunterricht im Schuljahr 2015-16 (ohne Änderung der Zuweisung) sozial indizierten Zuweisung Zuweisung Ganztag (Stellen und Mittel) Migrationsförderung (B) Grundunterrichtszuweisung für die Schule im Schuljahr 2015/16 (mit Änderung der Zuweisung) (C) Veränderungen im Schuljahr 2015/16 im Bereich der Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Fiktive Zuweisung Grundunterricht im Schuljahr 2015-16 (ohne Änderung der Zuweisung) 9244 Gesamtschule Edertal IGS Edertal 26,00 26,00 Summe - - - 838,4 830,1 0,5 3,2 0,6 834,3 (Differenz: -4 Stellen) KA 2262: Anlage 2: Schujahr 2015/16 - Berufliche Schulen, Abendschulen, Hessenkollegs sozial indizierten Zuweisung Zuweisung Ganztag (Stellen und Mittel) Migrationsförderung 9705 Hans-Viessmann-Schule BS Frankenberg 73,40 73,40 9719 Berufliche Schulen Korbach und Bad Arolsen BS Korbach 102,15 101,49 Summe - - - 175,5 174,9 0,0 0,0 0,0 (Differenz: -0,7 Stellen) (B) Fiktive Grundunterrichtszuweisung (Basis Haushaltsjahr 2015) (mit Änderung der Zuweisung) (C) Veränderungen im Schuljahr 2015/16 im Bereich der 174,9 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Zuweisung Grundunterricht (aus Haushaltsjahr 2015) (ohne Änderung der Zuweisung) KA 2262: Anlage 3: Schujahr 2014/15 - Allgemeinbildende Schulen 7172 Gesamtschule Battenberg KGS Battenberg 50,20 50,20 7173 Grundschule Bottendorf G Burgwald 9,44 9,10 7174 Grundschule Bromskirchen G Bromskirchen 3,41 3,27 7180 Kellerwaldschule Frankenau G Frankenau 2,49 2,42 7182 Grundschule Geismar G Frankenberg 3,41 3,30 7184 Grundschule Röddenau G Frankenberg 5,90 5,67 7185 Ortenbergschule GHRF Frankenberg 30,38 30,25 7186 Wigand-Gerstenberg-Schule G Frankenberg 7,74 7,58 7189 Cornelia-Funke-Schule GHR Gemünden (Wohra) 19,61 19,44 7190 Grundschule Haina G Haina 4,33 4,21 7192 Möllenbach-Schule G Hatzfeld 5,90 5,67 7194 Ederseeschule Herzhausen GHR Vöhl 23,24 22,97 7196 Nicolaus-Hilgermann-Schule G Rosenthal 3,41 3,36 7197 Henkelschule Vöhl G Vöhl 3,41 3,36 7528 Grundschule Neuer Garten in Bad Arolsen G Bad Arolsen 9,44 9,25 7530 Grundschule Helsen G Bad Arolsen 7,60 7,32 7532 Kaulbach-Schule HRF Bad Arolsen 32,50 32,50 7537 Grundschule Helenental G Bad Wildungen 10,23 9,95 7539 Ense-Schule HRF Bad Wildungen 18,05 18,05 7540 Auenbergschule Odershausen G Bad Wildungen 5,90 5,76 7542 Mittelpunktschule Adorf GHRF Diemelsee 21,78 21,49 7544 Grundschule Wrexen G Diemelstadt 3,41 3,32 7545 Schlossbergschule Rhoden GHR Diemelstadt 17,04 16,88 7555 Berliner Schule G Korbach 6,82 6,71 7556 Westwallschule G Korbach 9,44 9,20 7560 Schule Marker Breite G Korbach 7,74 7,62 7566 Mittelpunktschule Goddelsheim GHRF Lichtenfels 24,88 24,69 7567 Grundschule Sachsenberg G Lichtenfels 3,41 3,30 7568 Nicolai-Schule Mengeringhausen G Bad Arolsen 6,82 6,64 7569 Grundschule Twistetal G Twistetal 5,90 5,76 7572 Diemeltalschule Usseln G Willingen 3,41 3,36 7573 Grundschule Höringhausen G Waldeck 4,33 4,19 7575 Mittelpunktschule Sachsenhausen GHRF Waldeck 21,74 21,62 7576 Uplandschule Willingen KGS Willingen 38,79 38,40 7595 Kugelsburgschule HRF Volkmarsen 18,06 18,06 7651 Humboldt-Schule GF Korbach 15,06 14,80 7657 Schule am Goldberg G Allendorf (Eder) 8,52 8,43 7665 Grundschule Edertal G Edertal 10,23 10,07 (B) Fiktive Grundunterrichszuweisung im Schuljahr 2014/15 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung im Schuljahr 2014/15 (B) Fiktive Grundunterrichszuweisung im Schuljahr 2014/15 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung im Schuljahr 2014/15 7678 Schule Breiter Hagen G Bad Wildungen 9,30 9,03 7679 Regenbogen-Schule G Frankenberg 6,82 6,71 7683 Grundschule am Burgberg G Battenberg 8,52 8,35 7684 Grundschule Villa R in Volkmarsen G Volkmarsen 10,23 10,07 8216 Friedrich-Trost-Schule LER Frankenberg 8,95 8,95 8238 Heinrich-Lüttecke-Schule LER Bad Arolsen 7,64 7,64 8240 Mathias-Bauer-Schule LER Bad Wildungen 8,04 8,04 8251 Schule Am Enser Tor LER Korbach 8,57 8,57 8261 Paul-Zimmermann-Schule SOFS Korbach 7,95 7,95 8272 Kegelbergschule SOFS Frankenberg 8,83 8,83 8409 Burgwaldschule R Frankenberg 33,96 33,96 8413 Louis-Peter-Schule HR Korbach 31,87 31,87 8624 Edertalschule GYM Frankenberg 63,05 62,18 8646 Christian-Rauch-Schule GYM Bad Arolsen 47,16 46,67 8647 Gustav-Stresemann-Gymnasium GYM Bad Wildungen 46,31 45,75 8648 Alte Landesschule GYM Korbach 57,32 56,69 9244 Gesamtschule Edertal IGS Edertal 27,08 27,08 Summe - - - 875,5 866,5 -9,1 KA 2262: Anlage 4: Schujahr 2014/15 - Berufliche Schulen, Abendschulen, Hessenkollegs 9705 Hans-Viessmann-Schule BS Frankenberg 73,42 73,42 9719 Berufliche Schulen Korbach und Bad Arolsen BS Korbach 103,45 102,70 Summe - - - 176,9 176,1 -0,7 (B) Fiktive Grundunterrichtszuweisung Schuljahr 2014/15 (Basis: Haushaltsjahr 2014) Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung Schuljahr 2014/15 (Basis: Haushaltsjahr 2014) 2262_Anlagen.pdf 2262_Anl1 2262_Anl2 2262_Anl3 2262_Anl4