Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 20.07.2015 betreffend Auswirkungen der Absenkung der Stellenzuweisungen für die Grundschulen und gymnasialen Oberstufen auf die Schulen im Landkreis Limburg-Weilburg und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Im Erlass des Hessischen Kultusministeriums zur Lehrerzuweisung für das Schuljahr 2015/16 sind Kürzungen für die Grundschulen, die gymnasialen Oberstufen, die Oberstufen der Abendgymnasien und Hessenkollegs sowie die Beruflichen Gymnasien vorgesehen. In den gymnasialen Oberstufen sinkt nach Angaben der Lehrerverbände der Schülerfaktor von 1,73745 auf 1,60165 in der Einführungsphase ab dem kommenden Schuljahr sowie auf 1,66020 in der Qualifikationsphase ab dem Schuljahr 2016/2017 für Q1/Q2 bzw. 2017/18 für Q3/Q4. In den Grundschulen soll der bisher pauschale Zuschlag zum Grundunterricht in Höhe von 1,5 Wochenstunden pro Sollklasse bei einer durchschnittlichen Schülerzahl pro Sollklasse von 18 bis 21 Schülerinnen und Schüler auf 1,0 und bis einschließlich 17 Schülerinnen und Schülern auf 0,5 abgesenkt werden. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Ausstattung der Schulen mit ausreichend personellen Ressourcen genießt in Hessen einen besonders hohen Stellenwert. Das wird daran deutlich, dass der Bereich der Lehrerstellen der einzige innerhalb der Landesverwaltung ist, der in dieser Legislaturperiode vollständig von Kürzungen ausgenommen ist. Die demografische Rendite bleibt demnach vollständig im System . Gleichwohl müssen hinsichtlich der Verteilung der Stellen Prioritäten gesetzt werden, um die großen Herausforderungen für die hessischen Schulen in den kommenden Jahren zu meistern . Vier Schwerpunktbereiche für eine zusätzliche Ausstattung mit personellen Ressourcen sind dafür definiert worden: Neben der Ausweitung des Ganztagsangebots (+230 Stellen) zählen hierzu die Förderung des inklusiven Unterrichts (+100 Stellen), der Ausbau von Intensivmaßnahmen zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (+210 Stellen) sowie die Erhöhung der sozial indizierten Zuweisung (+60 Stellen). Diese Maßnahmen werden schulformübergreifend viele hessische Schulen unterstützen und zur Entwicklung eines den aktuellen Herausforderungen entsprechenden Unterrichts- und Betreuungsangebots beitragen . Stellenkontingente, die hierfür benötigt werden, müssen - da die demografische Rendite allein dafür nicht ausreichen wird - aus anderen Bereichen umgelenkt werden. Dies erfordert eine besonders effiziente und gerechte Verteilung der begrenzten Ressourcen. In diesem Zusammenhang hat sich das Kultusministerium für eine behutsame Umlenkung von Stellenressourcen über mehrere Jahre entschieden. Der Schülerfaktor in der Oberstufe wird schulformspezifisch in den nächsten drei Schuljahren gemäß dem folgendem Verlaufsplan angepasst: Schulform Schuljahr Schülerfaktor in Wochenstunden Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13 Gymnasiale Oberstufe 2015/16 1,60165 1,73745 1,73745 2016/17 1,60165 1,66020 1,73745 2017/18 1,60165 1,66020 1,66020 Berufliches Gymnasium 2015/16 1,67805 1,8216 1,8216 2016/17 1,67805 1,74735 1,8216 2017/18 1,67805 1,74735 1,74735 Oberstufe an Abendgymnasien 2015/16 1,23998 1,3473 1,3473 2016/17 1,23998 1,27215 1,3473 2017/18 1,23998 1,27215 1,27215 Hessenkolleg 2015/16 1,5444 1,6743 1,6743 2016/17 1,5444 1,60133 1,6743 2017/18 1,5444 1,60133 1,60133 Eingegangen am 5. Oktober 2015 · Ausgegeben am 8. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2263 05. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2263 Der Differenzierungszuschlag in der Grundschule wird nach der durchschnittlichen Klassenstärke einer Stufe gestaffelt: Klassenstärke Zuschlag 1 <= SuS-Zahl <= 17 0,5 17 < SuS-Zahl <= 21 1 21< SuS-Zahl <= 25 1,5 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mit welcher Zuweisung an Lehrerstellen können die öffentlichen Schulen mit gymnasialer Oberstufe , Beruflichen Gymnasien und Grundschulen im Landkreis Limburg-Weilburg, sowie das Abendgymnasium der Peter-Paul-Cahensly-Schule im Schuljahr 2015/16 nach der neuen Erlasslage jeweils rechnen und welche Zulage hätten sie gemäß der Berechnungsgrundlage des alten Schuljahrs? (Bitte für jede Schule einzeln aufführen) Auf Basis des Lehrerstellenzuweisungserlasses vom 21.07.2015 und der den Schulen am 20.07.2015 mitgeteilten 3. Sollmitteilung ist in der Anlage 1 für alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen im Landkreis Limburg-Weilburg in Spalte (A) die auf jede Schule entfallende Grundunterrichtszuweisung dargestellt, welche sich fiktiv unter Zugrundelegung des bisherigen, alten Schülerfaktors in der E-Phase der Oberstufe und ohne die Staffelung der Zuschläge in der Grundschule ergeben würde. Diese beträgt in der Summe ca. 921,1 Stellen. In der Spalte (B) ist die für das Schuljahr 2015/16 unter Berücksichtigung der angekündigten Zuweisungsänderungen auf jede Schule tatsächlich entfallende Grundunterrichtszuweisung abgebildet, die zu einer Summe von ca. 912,1 Stellen führt. Im Bereich der Spalten (C) sind die Änderungen aus der sozial indizierten Lehrerzuweisung, der Zuweisung für den Ganztag und der Migrationsförderung dargestellt, die in jedem einzelnen dieser drei Bereiche in der Summe zu einer Erhöhung der im Landkreis Limburg-Weilburg zugewiesenen Ressource führen. Festzustellen ist, dass im Rahmen des noch laufenden Prognoseverfahrens bis zur LUSD-basierten Zuweisungsfeststellung am 27.09.2015, weitere Zuweisungen durch die Staatlichen Schulämter aus der für die Migrationsförderung bereit gestellten Ressource erfolgen werden. Die Veränderungen im Bereich der Förderung der inklusiven Beschulung wurden nicht aufgenommen, da aufgrund der regionalen Bereitstellung der Ressourcen an Beratungs- und Förderzentren eine schulbezogene Aufgliederung nicht möglich ist. In der Summe zeigt sich, dass bereits bei Betrachtung der beschriebenen Teilmenge der Ressourcenumlenkungen die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Limburg-Weilburg ca. 0,7 Stellen (921,1 Stellen zu 921,86 Stellen) mehr erhalten werden. Für den Bereich der Beruflichen Schulen, des Hessenkollegs und der Abendschulen erfolgt keine prognostische Zuweisungsberechnung, so dass für das Schuljahr 2015/16 keine Prognosedaten vorliegen. Die aktuellste Zuweisung für diesen Schulbereich, bei dem die Zuweisung stets kalenderjahrbezogen (Haushaltsjahr) erfolgt, liegt für das Haushaltsjahr 2015 vor. Aus diesem Grund wurde in Spalte (A) der Anlage 2 die Grundunterrichtszuweisung aus dem Haushaltsjahr 2015 als Prognosewert und somit ohne die Veränderung des Oberstufenfaktors dargestellt. Die Kürzung des Oberstufenfaktors wurde fiktiv in Spalte (B) einberechnet. Demnach würde die Änderung des Schülerfaktors zu einer Stellenreduzierung im Bereich der Beruflichen Schulen im Landkreis Limburg-Weilburg sowie für das Abendgymnasium der Peter-Paul-Cahensly-Schule in Höhe von ca. 2,9 Stellen führen. Diese Stellenreduzierung wird jedoch aller Voraussicht nach deutlich von dem erheblichen Ressourcenmehreinsatz zur Beschulung von Seiteneinsteigern in der Maßnahme "Integration und Abschluss" (InteA) übertroffen. Frage 2. Wie hoch wäre die Zuweisung an Lehrerstellen im Schuljahr 2014/15 für die öffentlichen Schulen mit gymnasialer Oberstufe, Beruflichen Gymnasien und Grundschulen im WerraMeißner -Kreis zum Stichtag drei Wochen nach dem Schuljahresbeginn unter Anwendung des neuen Schülerfaktors bzw. gestaffelten Zuschlags zum Grundunterricht jeweils gewesen und wie war sie tatsächlich? (Bitte für jede Schule einzeln aufführen) Auf Basis des Lehrerstellenzuweisungserlasses vom 08.10.2014 und der den Schulen am 06.10.2014 mitgeteilten 4. Sollmitteilung ist in der Anlage 3 für alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen im Landkreis Limburg-Weilburg in Spalte (A) die tatsächlich auf jede Schule im Schuljahr 2014/15 entfallene Grundunterrichtszuweisung enthalten. In der Spalte (B) wurde fiktiv unter Zugrundelegung des neuen Schülerfaktors in der E-Phase der Oberstufe und mit der Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2263 3 Staffelung der Zuschläge in der Grundschule die sich ergebende Zuweisung für den Grundunterricht berechnet. Somit hätte sich im Schuljahr 2014/15 in diesem Bereich fiktiv eine Stellenreduzierung in Höhe von ca. 9,6 Stellen ergeben. Eine fiktive Zuweisung für das Haushaltsjahr 2014 bei den Beruflichen Schulen ist in der Anlage 4 dargestellt, in der sich eine Stellenreduzierung in Höhe von ca. 3 Stellen ergibt. Auf die Gegenrechnung mit den anderweitig zusätzlich zur Verfügung gestellten Ressourcen wird mit Verweis auf die bereits zu Frage 1 gegebene Antwort verzichtet. Wiesbaden, 24. September 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen KA 2263: Anlage 1: Schujahr 2015/16 - Allgemeinbildende Schulen sozial indizierten Zuweisung Zuweisung Ganztag (Stellen und Mittel) Migrationsförderung 3876 Schule im Emsbachtal GHR Brechen 29,19 29,09 0,04 3877 Atzelschule Bad Camberg G Bad Camberg 10,23 10,07 0,21 3878 Grundschule Dehrn G Runkel 5,11 4,92 -0,21 3880 Mittelpunktschule St. Blasius GHR Dornburg 38,67 38,27 -0,07 3883 Grundschule Ellar G Waldbrunn 6,03 5,83 0,50 0,03 3885 Elbtalschule G Elbtal 4,33 4,17 0,03 3886 Erlenbachschule GHR Elz 25,27 25,20 0,07 0,75 1,53 3887 Oranienschule Elz G Elz 6,82 6,68 0,21 3888 Regenbogenschule G Bad Camberg 6,82 6,54 0,10 3889 Schule am Eschilishov G Limburg 5,11 4,96 0,25 -0,03 3891 Grundschule am Elbbach G Hadamar 9,30 9,06 0,00 3894 Herzenbergschule Hadamar G Hadamar 13,63 13,27 -0,08 -0,28 3897 Grundschule Hausen G Waldbrunn 5,90 5,69 -0,02 3898 Freiherr-vom-Stein-Schule Dauborn KGS Hünfelden 48,53 48,39 0,08 -0,15 3899 Grundschule Langendernbach G Dornburg 4,33 4,28 0,14 3900 Grundschule Linter G Limburg 6,82 6,54 0,00 -0,07 3901 Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule HR Limburg 23,52 23,52 -0,06 1,57 3902 Theodor-Heuss-Schule GHRF Limburg 28,86 28,74 0,30 -0,22 3903 Erich-Kästner-Schule G Limburg 9,30 9,15 0,10 0,83 3904 Leo-Sternberg-Schule GHR Limburg 40,16 39,98 0,29 0,15 3905 Lindenschule G Limburg 5,90 5,67 -0,00 0,25 0,28 3906 Grundschule Ahlbach G Limburg 3,41 3,34 0,00 0,50 -0,03 3907 Mittelpunktschule Goldener Grund GHR Selters 25,41 25,26 0,13 3908 Grundschule Oberbrechen G Brechen 3,41 3,29 0,19 3909 Grundschule Offheim G Limburg 5,90 5,69 0,00 3910 Grundschule Staffel G Limburg 5,11 4,94 0,00 0,02 3912 Grundschule Würges G Bad Camberg 4,19 4,10 0,17 3961 Grundschule Beselich G Beselich 10,23 10,02 3965 Schule auf dem Falkenflug G Löhnberg 7,60 7,46 0,50 -0,14 3967 Franz-Leuninger-Schule G Mengerskirchen 10,23 10,07 0,59 3972 Albert-Wagner-Schule GH Merenberg 6,03 5,86 -0,07 3976 Schule am Sonnenhang G Runkel 3,41 3,27 3980 Amanaschule G Villmar 3,41 3,30 3981 Jakob-Mankel-Schule IGS Weilburg 23,21 23,21 -0,16 3982 Christian-Spielmann-Schule G Weilburg 7,60 7,51 0,50 3990 Grundschule Weilmünster G Weilmünster 13,63 13,27 -0,07 3993 Karl-Schapper-Schule G Weinbach 6,82 6,61 4219 Heinrich-von-Gagern-Schule HRF Weilburg 21,77 21,77 4255 Westerwaldschule HR Mengerskirchen 25,15 25,15 0,07 0,13 4257 Pestalozzischule G Weilburg 6,82 6,82 -0,09 4292 Johann-Christian-Senckenberg-Schule IGS Runkel 47,12 46,72 4700 Albert-Schweitzer-Schule LER Limburg 11,62 11,62 -0,07 4707 Windhofschule LER Weilburg 11,71 11,71 0,22 4742 Astrid-Lindgren-Schule SOFS Limburg 17,83 17,83 -0,10 4768 Walderbachschule SOFS Weilburg 8,65 8,65 0,15 5186 Tilemannschule GYM Limburg 53,12 52,46 0,10 5193 Gymnasium Philippinum GYM Weilburg 57,74 56,90 6015 Fürst-Johann-Ludwig-Schule KGS Hadamar 83,06 82,62 -0,06 6057 Weiltalschule Weilmünster KGS Weilmünster 36,29 36,29 0,75 6104 Taunusschule KGS Bad Camberg 66,82 66,36 Summe - - - 921,1 912,1 0,6 4,0 5,1 921,86 (Differenz: +0,72 Stellen) (B) Grundunterrichtszuweisung für die Schule im Schuljahr 2015/16 (mit Änderung der Zuweisung) (C) Veränderungen im Schuljahr 2015/16 im Bereich der Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Fiktive Zuweisung Grundunterricht im Schuljahr 2015-16 (ohne Änderung der Zuweisung) KA 2263: Anlage 2: Schujahr 2015/16 - Berufliche Schulen, Abendschulen, Hessenkollegs sozial indizierten Zuweisung Zuweisung Ganztag (Stellen und Mittel) Migrationsförderung 6305 Adolf-Reichwein-Schule BS Limburg 121,78 120,85 0,20 6306 Friedrich-Dessauer-Schule BS Limburg 56,00 56,00 -0,01 6307 Peter-Paul-Cahensly-Schule BS und AGYM Limburg 82,78 81,26 -0,04 6321 Wilhelm-Knapp-Schule BS Weilburg 68,07 67,59 -0,08 Summe - - - 328,6 325,7 0,1 0,0 0,0 (Differenz: -2,9 Stellen) (B) Fiktive Grundunterrichtszuweisung (Basis Haushaltsjahr 2015) (mit Änderung der Zuweisung) (C) Veränderungen im Schuljahr 2015/16 im Bereich der 325,8 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Zuweisung Grundunterricht (aus Haushaltsjahr 2015) (ohne Änderung der Zuweisung) KA 2263: Anlage 3: Schujahr 2014/15 - Allgemeinbildende Schulen 3876 Schule im Emsbachtal GHR Brechen 29,18 29,07 3877 Atzelschule Bad Camberg G Bad Camberg 10,23 10,02 3878 Grundschule Dehrn G Runkel 5,90 5,67 3880 Mittelpunktschule St. Blasius GHR Dornburg 37,03 36,73 3883 Grundschule Ellar G Waldbrunn 5,90 5,62 3885 Elbtalschule G Elbtal 5,25 5,08 3886 Erlenbachschule GHR Elz 27,01 26,85 3887 Oranienschule Elz G Elz 6,82 6,64 3888 Regenbogenschule G Bad Camberg 5,90 5,67 3889 Schule am Eschilishov G Limburg 6,03 5,81 3891 Grundschule am Elbbach G Hadamar 10,37 10,07 3894 Herzenbergschule Hadamar G Hadamar 11,01 10,66 3897 Grundschule Hausen G Waldbrunn 5,11 4,94 3898 Freiherr-vom-Stein-Schule Dauborn KGS Hünfelden 52,33 52,19 3899 Grundschule Langendernbach G Dornburg 5,11 4,94 3900 Grundschule Linter G Limburg 6,82 6,54 3901 Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule HR Limburg 24,77 24,77 3902 Theodor-Heuss-Schule GHRF Limburg 30,12 30,01 3903 Erich-Kästner-Schule G Limburg 9,30 9,17 3904 Leo-Sternberg-Schule GHR Limburg 40,30 40,13 3905 Lindenschule G Limburg 5,90 5,69 3906 Grundschule Ahlbach G Limburg 3,41 3,27 3907 Mittelpunktschule Goldener Grund GHR Selters 25,41 25,21 3908 Grundschule Oberbrechen G Brechen 3,41 3,25 3909 Grundschule Offheim G Limburg 5,11 4,96 3910 Grundschule Staffel G Limburg 4,97 4,78 3912 Grundschule Würges G Bad Camberg 4,33 4,24 3961 Grundschule Beselich G Beselich 10,23 10,02 3965 Schule auf dem Falkenflug G Löhnberg 7,74 7,65 3967 Franz-Leuninger-Schule G Mengerskirchen 10,23 10,02 3972 Albert-Wagner-Schule GH Merenberg 8,48 8,31 3976 Schule am Sonnenhang G Runkel 2,49 2,38 3980 Amanaschule G Villmar 3,41 3,27 3981 Jakob-Mankel-Schule IGS Weilburg 23,21 23,21 3982 Christian-Spielmann-Schule G Weilburg 7,60 7,48 3990 Grundschule Weilmünster G Weilmünster 13,63 13,29 3993 Karl-Schapper-Schule G Weinbach 6,82 6,61 4219 Heinrich-von-Gagern-Schule HRF Weilburg 24,09 24,09 (B) Fiktive Grundunterrichszuweisung im Schuljahr 2014/15 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung im Schuljahr 2014/15 (B) Fiktive Grundunterrichszuweisung im Schuljahr 2014/15 Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung im Schuljahr 2014/15 4255 Westerwaldschule HR Mengerskirchen 23,73 23,73 4257 Pestalozzischule G Weilburg 6,82 6,82 4292 Johann-Christian-Senckenberg-Schule IGS Runkel 47,16 46,76 4700 Albert-Schweitzer-Schule LER Limburg 9,38 9,38 4707 Windhofschule LER Weilburg 13,45 13,45 4742 Astrid-Lindgren-Schule SOFS Limburg 17,30 17,30 4768 Walderbachschule SOFS Weilburg 7,59 7,59 5186 Tilemannschule GYM Limburg 56,00 55,36 5193 Gymnasium Philippinum GYM Weilburg 59,66 58,89 6015 Fürst-Johann-Ludwig-Schule KGS Hadamar 88,73 88,09 6057 Weiltalschule Weilmünster KGS Weilmünster 36,75 36,75 6104 Taunusschule KGS Bad Camberg 70,65 70,18 Summe - - - 942,2 932,6 -9,6 KA 2263: Anlage 4: Schujahr 2014/15 - Berufliche Schulen, Abendschulen, Hessenkollegs 6305 Adolf-Reichwein-Schule BS Limburg 114,59 113,66 6306 Friedrich-Dessauer-Schule BS Limburg 54,37 54,37 6307 Peter-Paul-Cahensly-Schule BS Limburg 76,60 75,22 6364 Peter-Paul-Cahensly-Schule AGYM Limburg 4,62 4,49 6321 Wilhelm-Knapp-Schule BS Weilburg 67,53 66,92 Summe - - - 317,7 314,7 -3,0 (B) Fiktive Grundunterrichtszuweisung Schuljahr 2014/15 (Basis: Haushaltsjahr 2014) Schulnummer SchultypSchulname Ort (A) Grundunterrichtszuweisung Schuljahr 2014/15 (Basis: Haushaltsjahr 2014) 2263_Anlagen.pdf 2263_Anl1 2263_Anl2 2263_Anl3 2263_Anl4