Kleine Anfrage des Abg. Grüger (SPD) vom 21.07.2015 betreffend "Sanierungsoffensive 2016 bis 2022" und nicht enthaltene Maßnahmen zur Sanierung der Landesstraßen im Lahn-Dill-Kreis und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung vertreten durch den Staatsminister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung präsentierte am 09.06.2015 ein Programm zur Sanierung der Landesstraßen mit dem Titel "Sanierungsoffensive 2016 bis 2022". Daraus ergeben sich einige Fragen zu nicht enthaltenen Maßnahmen auf Landesstraßen . Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Grund für die gestartete Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 ist, dass sich über ein Fünftel des rund 7.000 Kilometer langen Landesstraßennetzes in einem sehr schlechten Zustand befindet. Diesem Problem hat sich die Hessische Landesregierung gestellt und folgt dabei konsequent dem Grundsatz: Sanierung vor Neubau. Die Hessische Landesregierung hat die zur Verfügung stehenden Mittel gebündelt und will bis zum Jahr 2022 rund 385 Mio. € in rund 540 Einzelbaumaßnahmen investieren. Dabei sollen die zur Verfügung stehenden Gelder dorthin geleitet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. Dafür ist eine Prioritätensetzung nach fachlichen , objektiven und transparenten Kriterien unverzichtbar. Für die Auswahl der im Rahmen der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 zu realisierenden Projekte hat Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement eine Dringlichkeitsbewertung des gesamten Landesstraßennetzes hinsichtlich der Kriterien Verkehrssicherheit, Verkehrsbedeutung , Verkehrsqualität und Umfeldsituation vorgenommen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Dringlichkeitsbewertung gibt es damit in Hessen erstmalig eine mittelfristige Landesstraßenbau-Planung, die über das Folgejahr hinausgeht. Damit löst die Landesregierung das Versprechen ein, mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit und mehr Ehrlichkeit im Landesstraßenbau zu schaffen. Mit der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 setzt die Landesregierung darüber hinaus ein deutliches Zeichen, dass sie die dringend erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen im Landesstraßenbau in den nächsten Jahren engagiert in Angriff nehmen will. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über den Sanierungsbedarf der L 3020 in der Ortsdurchfahrt Solms-Oberbiel, der L 3043 in der Ortsdurchfahrt Eiershausen und zwischen Eibelshausen und Steinbrücken, der L 3052 Ortsdurchfahrt Leun-Lahnbahnhof und weiter zwischen Leun und Braunfels, der L 3053 zwischen Niederquembach und Schwalbach und in der Ortsdurchfahrt Kraftsolms, der L 3054 in den Ortsdurchfahrten Weidenhausen und Volpertshausen, der L 3055 in der Ortsdurchfahrt Brandoberndorf, der L 3129 zwischen Hochelheim und Dornholzhausen , der L 3282 Höhe Greifenthal, der L 3324 im Bereich des Ortsausgangs Holzhausen Richtung Ulm und zwischen Holzhausen und Ulm, der L 3362 zwischen Dillenburg über Nanzenbach bis Hirzenhain und der L 3376 zwischen Aßlar und Oberlemp und in der Ortsdurchfahrt Großaltenstädten vor? Wenn ja, aus welchen Gründen sind die angeführten Landesstraßen in der Sanierungsoffensive nicht aufgeführt? Bei den genannten Projekten ist keine ausreichende Dringlichkeit gemäß den in der Vorbemerkung angeführten fachlichen, objektiven und transparenten Kriterien festgestellt worden. Damit lagen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 nicht vor. Eingegangen am 19. August 2015 · Ausgegeben am 24. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2278 19. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2278 Sollte es vor Ort zu deutlichen Verschlechterungen von bislang in der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 nicht berücksichtigten Landesstraßen kommen, die eine Aufnahme in das Programm aus fachlichen Gründen erforderlich machen, wird die Hessische Landesregierung darauf reagieren. Wiesbaden, 13. August 2015 Tarek Al-Wazir