Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 21.07.2015 betreffend Vereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Im November 2011 unterzeichneten die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die Landesärztekammer Hessen , die Junge Allgemeinmedizin Deutschland - Regionalgruppe Hessen, die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. sowie die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in Hessen gemeinsam den Hessischen Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung für die Jahre 2012 bis 2014. Eine darin vereinbarte Maßnahme sah vor, die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf zu fördern. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Ärztinnen und Ärzte haben sich durch die o.g. Vereinbarung in welcher Region angesiedelt ? Frage 2. Welche Investitionen bzw. Unterstützungsleistungen wurden im Rahmen der Vereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf (bitte nach Regionen auflisten) getätigt? Die Fragen 1 und 2 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Im Zeitraum von 2012 bis 2014 wurden landesweit 52 Praxisübernahmen und Neuniederlassungen mit rund 2 Mio. € gefördert. Die regionale Verteilung der geförderten Arztsitze sowie der ausgezahlten Fördersummen ist aus Anlage 1 ersichtlich. Frage 3. In welchen Regionen besteht noch immer ein Nachholbedarf und wie soll dieser behoben werden? Besonderer Nachbesetzungsbedarf besteht weiterhin in den Regionen, in denen der Landesausschuss nach § 90 SGB V fortbestehend Unterversorgung festgestellt hat. Im hausärztlichen Bereich ist dies der Planungsbereich Allendorf (Eder)/Battenberg, in der Fachgruppe der Augenärzte der Odenwaldkreis und im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Versorgung die Raumordnungsregionen Osthessen und Starkenburg. Frage 4. Gab es Schwierigkeiten und Problematiken, die im Rahmen der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf aufgetreten sind? Wenn ja, welche und wie hat man diese behoben? Frage 5. Welche Erkenntnisse bzw. Evaluationsergebnisse der bisherigen Maßnahmen liegen aus dem Hessischen Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung für die Jahre 2012 bis 2014 für die Umsetzung der Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf vor und wie fließen diese in die Maßnahmen des "Hessischen Gesundheitspakts 2.0" zur weiteren Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf ein? Frage 6. Wie gestalten sich die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens sowie die höhere Zielgenauigkeit des Förderinstrumentes aus? Die Fragen 4 bis 6 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Eingegangen am 27. August 2015 · Ausgegeben am 31. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2280 27. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2280 In den Jahren 2012 bis 2014 war eine der Fördervoraussetzungen, dass zuvor noch kein Zulassungsantrag gestellt wurde. Die zeitliche Parallelität von Förder- und Zulassungsverfahren führte dazu, dass bei der Entscheidung des Förderbeirats unklar war, ob der jeweilige Zulassungsantrag genehmigt und somit eine etwaige Förderzusage umgesetzt wird. Um die Effektivität dieses Förderinstrumentes zu schärfen, wurde ab dem Jahr 2015 das Förderverfahren umgestellt. Die Kassenärztliche Vereinigung veröffentlicht nunmehr nach den Beschlüssen des Landesausschusses eine Liste mit den förderfähigen Gebieten, so dass eine niederlassungsbereite Ärztin oder ein niederlassungsbereiter Arzt schon bei der Auswahl des Praxisstandortes weiß, ob es sich um ein förderfähiges Vorhaben handelt. Des Weiteren wurde in den Jahren 2012 bis 2014 deutlich, dass die Definition von Fördergebieten konkretisiert werden muss. In der ersten Förderperiode orientierten sich die Fördergebiete nach den Strukturvorgaben der Bedarfsplanungs-Richtlinie. Somit galten für den hausärztlichen Bereich die dort definierten Mittelbereiche unter bestimmten Voraussetzungen als Fördergebiete . Aus den Förderverfahren wurde aber ersichtlich, dass es innerhalb dieser bedarfsplanerischen Mittelbereiche deutliche Unterschiede in der Versorgungsdichte geben kann. Zudem konnte auf diese Weise die Verlegung eines bestehenden Arztsitzes von einer eher ländlichen Region in die Kreisstadt nicht verhindert werden. Daher werden ab dem Jahr 2015 die Fördergebiete für die hausärztliche Versorgung auf Gemeindeebene heruntergebrochen. Frage 7. Wie gestaltet sich das gestufte System von Fördermaßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten aus? Welche Vereinbarungen wurden diesbezüglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen getroffen ? Im Hessischen Gesundheitspakt 2.0 vereinbarten das Land Hessen, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Hessen, die ambulante vertragsärztliche Versorgung in Gebieten mit einem regionalen Versorgungsbedarf durch folgende Maßnahmen zu stützen und stärken: 1. Förderung der Famulatur Um schon frühzeitig - vor dem Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung - Anreize für die Beschäftigung mit einer Tätigkeit im ambulanten Sektor zu setzen, wird das Land MedizinStudentinnen und -Studenten der hessischen Universitäten für die Zeit der Famulatur in einer hessischen Lehrpraxis auf dem Land mit monatlich bis zu 600 € finanziell unterstützen. Das Land stellt hierfür in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt 200.000 € jährlich zur Verfügung. 2. Förderung ausgewählter Wahlfächer im Praktischen Jahr Als Anreiz für angehende Ärztinnen und Ärzte, frühzeitig und intensiv Erfahrungen mit einer Tätigkeit in der ambulanten Versorgung zu sammeln, können Medizin-Studentinnen und -Studenten, die sich im Rahmen des Praktischen Jahres für das Wahlfach Allgemeinmedizin, Pädiatrie oder ein Wahlfach der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsebene in akademischen, hessischen Lehrpraxen entscheiden, von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ein Stipendium in Höhe von rund 600 € monatlich, max. 2.400 € erhalten. Die finanziellen Mittel stellen die Kassenärztliche Vereinigung Hessen und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Hessen aus den Mitteln des Strukturfonds nach § 105 SGB V zur Verfügung. 3. Förderung von zwei Kompetenzzentren Weiterbildung Allgemeinmedizin Die beiden Kompetenzzentren Weiterbildung Allgemeinmedizin wurden im Jahr 2012 im Rahmen des Hessischen Gesundheitspaktes gegründet und seitdem vom Land mit 150.000 Euro jährlich unterstützt. Ziel ist, die Organisation der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin besser zu koordinieren, dadurch die Dauer der Weiterbildung zu verkürzen, die inhaltliche Ausgestaltung der Weiterbildung zu verbessern und somit das Fach Allgemeinmedizin für junge MedizinStudierende und Ärzte in Weiterbildung Allgemeinmedizin attraktiver zu gestalten. In Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin Hessen konnten seit dem Jahr 2012 insgesamt 20 Weiterbildungsverbünde gegründet werden, weitere 12 Weiterbildungsverbünde sind in Gründung. Insgesamt konnten 46 hessische Kliniken und über 200 allgemeinmedizinische Praxen hierfür gewonnen werden. Das Land Hessen erklärte sich bereit, seine Finanzierungszusage aufgrund der zunehmenden Anzahl von zu schulenden Weiterbildern und der zunehmenden Zahl von zu betreuenden Ärzten in Weiterbildung um 100.000 € jährlich auf insgesamt 250.000 € jährlich zu erhöhen. 4. Ansiedlungsförderung in (Fach-)Gebieten mit besonderem Versorgungsbedarf Die neue Förderrichtlinie sieht vor, dass jährlich bis zu 800.000 € aus dem Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V eingesetzt werden. Damit können seit dem 1. Juli 2015 bis zu 36 Hausarztsitze und 27 Facharztsitze gefördert werden (allein 20 für Kinder- und Jugendpsychiater). Um die Anfangsjahre in der eigenen Praxis zu erleichtern, erhalten Förderkandidaten bis maximal 55.000 €. Diese sind auszahlbar in fünf Jahrestranchen à 11.000 €. Alternativ können Ärzte die Fördersumme auch als Einmalbetrag in Höhe von max. 50.000 € zur Finanzierung hoher An- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2280 3 fangsinvestitionen erhalten. Ansprechpartner für interessierte Ärzte sind die BeratungsCenter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Frage 8. Die engere Zusammenarbeit im Gesundheitswesen wird mit dem Pakt verfolgt. Wo wird der Aufund Ausbau der regionalen Gesundheitsnetze gefördert (bitte explizit nach Regionen und beteiligten Akteuren auflisten)? Eine Übersicht über die im Rahmen des Landesprogramms "Förderung von regionalen Gesundheitsnetzen " geförderten Regionen und der daran beteiligten Akteure des Gesundheitswesens und der Pflege ergibt sich aus Anlage 2. Wiesbaden, 19. August 2015 Stefan Grüttner Anlagen Anlage 1 Regionale Verteilung der im Rahmen der Ansiedlungsförderung des Hessischen Gesundheitspaktes in den Jahren 2012 bis 2014 geförderten Arztsitze sowie der ausgezahlten Fördersummen Landkreis Anzahl der Arztsitze (laut Entscheidung Förderbeirat) Fördersumme gesamt Werra-Meißner-Kreis 9 325.000 € Schwalm-Eder-Kreis 8 350.000 € Vogelsbergkreis 6 225.000 € Landkreis Fulda 5 250.000 € Landkreis Groß-Gerau 5 250.000 € Landkreis Hersfeld-Rotenburg 5 175.000 € Landkreis Bergstraße 4 175.000 € Odenwaldkreis 3 150.000 € Landkreis Waldeck-Frankenberg 3 125.000 € Landkreis Darmstadt-Dieburg 2 100.000 € Landkreis Marburg-Biedenkopf 2 50.000 € Gesamt 52 2.175.000 € KA 19/2280 Anlage 2 Übersicht über die im Rahmen des Landesprogramms „Förderung von regionalen Gesundheitsnetzen“ geförderten Regionen und der daran beteiligen Akteure aus dem Gesundheitswesen und der Pflege Geförderte Regionen Beteiligte Akteure Werra-Meißner-Kreis  Landkreis  Gemeindevertretungen  niedergelassene Ärztinnen und Ärzte  Kassenärztliche Vereinigung Hessen  Klinikum Werra-Meißner  Apotheken  Physiotherapeuten  Pflegestützpunkt  Träger von Pflegeeinrichtungen  Hospizgruppe Eschwege  Seniorenrat der Stadt Witzenhausen  AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen  DAK-Gesundheit  BKK Werra-Meißner  Verein für Regionalentwicklung Werra-Meißner e.V. Landkreis Hersfeld-Rotenburg  Landkreis  Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte  Kassenärztliche Vereinigung Hessen  Klinikum Bad Hersfeld GmbH  Träger von Pflegeeinrichtungen Landkreis Fulda  Landkreis  Gesundheitswirtschaft Osthessen e.V.  Gesundheitsnetz Osthessen eG  Träger von Pflegeeinrichtungen  Hochschule Fulda Main-Kinzig-Kreis  Landkreis  Gemeindevertretungen  Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte  Main-Kinzig-Kliniken gGmbH Landkreis Marburg-Biedenkopf  Landkreis  Gemeindevertretungen  Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte  Universitätsklinikum Gießen und Marburg  Logopäden und Ergotherapeuten  Pflegestützpunkt  Träger von Pflegeeinrichtungen  Alzheimer Gesellschaft  Seniorenrat Kirchhain e.V.  Bürgerhilfe Amöneburg Landkreis Gießen  Landkreis  Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte  Kassenärztliche Vereinigung Hessen  Asklepios Klinik Lich GmbH  Träger von Pflegeeinrichtungen  Institut für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität KA 19/2280 Frankfurt  BARMER GEK Frankfurter Westen  GNEF Gesundheitsnetz Frankfurt am Main eG  Stadt Frankfurt  Caritasverband Frankfurt e.V.  PalliativTeam Frankfurt gGmbH  Bildungszentrum Frankfurter Verband  Bürgerinstitut e.V.  GFFB gemeinnützige GmbH  Seniorenagentur Frankfurt Landkreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt  Landkreis und kreisfreie Stadt  Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte  Kassenärztliche Vereinigung Hessen  Landesapothekerkammer Hessen  Träger von Krankenhäusern  Träger von Pflegeeinrichtungen  Deutscher Verband für Physiotherapie, Landesverband Hessen  Deutscher Verband der Ergotherapeuten, Landesgruppe Hessen  Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. Odenwaldkreis  Landkreis  Gemeindevertretungen  Odenwälder Ärzte eG  Gesundheitszentrum Odenwaldkreis GmbH  Kassenärztliche Vereinigung Hessen KA 19/2280 2280_Anlagen.pdf 2015_08_12_Anlage1 2015_08_12_Anlage2