Kleine Anfrage der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 21.07.2015 betreffend Alternativen zu Tierversuchen und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche konkreten Tierversuche werden durch Alternativmethoden ersetzt? Frage 2. Welche alternativen Methoden sind dies jeweils? Frage 3. Wie viele Tiere können durch diese alternativen Methoden jeweils konkret eingespart werden? Frage 4. Auf welche Weise sind Methoden verfeinert oder verändert worden, damit entweder weniger Tiere verbraucht werden oder aber gänzlich auf den Versuch an Tieren verzichtet werden kann? a) Welche konkreten Beispiele gibt es hierfür? Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. In den hessischen Hochschulen erfolgt keine konkrete Erfassung der Anzahl der Alternativmethoden -Versuche. Daher liegen dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst keine spezifischen Informationen über angewandte Alternativverfahren vor. In der Regel werden Tierversuchen zunächst Alternativmethoden vorgeschaltet. Grundsätzlich handelt es sich bei solchen Alternativmethoden z.B. um Zellkulturversuche, Organkulturen oder In- SilicoVersuche . Als singuläre Beispiele kann auf den in 2014 an Herrn Prof. S. und 2012 an die Professoren K. und V. vergebenen Tierschutzpreis verwiesen werden.  Preis 2014: Herrn Prof. S. (Philipps Universität Marburg) Thema: Methode für das Monitoring von transplantierten Tumoren in Mäusen; hier: Reduktion der Anzahl der verbrauchten Mäuse  Tierschutzpreis 2012: Professoren K. und V. (beide Hochschule Rhein-Main) Thema: Ersatz von Tierversuchen durch eine biokompatible Oberfläche Weiterführende valide Aussagen wären nur über eine umfangreiche Recherche und Aufarbeitung innerhalb der hessischen Hochschulen auf Basis einer Abfrage durch das Ministerium möglich . Angesichts der voranstehend beschriebenen Erfassungssituation wäre keine Beantwortung innerhalb der aufgrund der GOHLT gesetzten Frist möglich. Wiesbaden, 19. August 2015 Boris Rhein Eingegangen am 26. August 2015 · Ausgegeben am 28. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2285 26. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG