Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 22.07.2015 betreffend Beteiligungsplattform und Kosten des Bildungsgipfels und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Nach zehn Monaten ging der Hessische Bildungsgipfel am 17. Juli 2015 ohne die Unterzeichnung eines Abschlussdokuments zu Ende. In den vier Plenarsitzungen und 45 Gruppentreffen der fünf Arbeitsgruppen haben zahlreiche Akteure aus den Bereichen Schule, Wirtschaft und Politik über die Bildungspolitik des Landes diskutiert. Vorschläge unterbreitet und versucht, eine Einigung über Leitlinien zu erreichen. Neben dem eigentlichen Bildungsgipfel hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über eine Online -Beteiligungsplattform aktiv in den Prozess einzubringen. Vorbemerkung des Kultusministers: Der Hessische Bildungsgipfel wurde ins Leben gerufen, um gemeinsam mit den Landtagsfraktionen und Entscheidungsträgern im Bildungsbereich aus Schule, Wirtschaft und Wissenschaft eine langfristige Verständigung über die schulische Bildung in Hessen zu erreichen. Dabei wurde auf eine breite Beteiligung auf mehreren Ebenen gesetzt, unter anderem über eine OnlineBeteiligungsplattform , die allen interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Möglichkeit geboten hat, sich aktiv an den Diskussionen der fünf Arbeitsgruppen des Bildungsgipfels zu beteiligen und konstruktiv mitzuarbeiten. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), dem Ministerium für Soziales und Integration (HMSI), dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) und dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Beteiligung an der Internet-Plattform des Bildungsgipfels? Die Online-Beteiligungsplattform wurde im Oktober 2014 aktiviert. In den darauffolgenden zehn Monaten wurden insgesamt 45.123 Aktionen auf der Plattform durchgeführt. Es konnten 8.831 eindeutige Besucherinnen und Besucher sowie 504 angemeldete Nutzer registriert werden . Im Rahmen der themenbezogenen Beteiligung wurden 129 Beiträge und 98 Kommentare eingereicht. Zudem wurden 307 abgegebene Bewertungen gezählt (Stand: 10. August 2015). Diese Zahlen zeigen deutlich, dass ein hohes Beteiligungsinteresse von Seiten der Bürgerinnen und Bürger bestand. Frage 2. Wie viele Eingaben sind auf der Bürgerbeteiligungsplattform eingegangen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 3. Welche Beiträge von Nutzerinnen der Plattform sind in die fünf Arbeitsgruppensitzungen eingeflossen ? Die Beteiligungsplattform wurde thematisch den fünf Arbeitsgruppen entsprechend aufgebaut. Die Nutzerinnen und Nutzer hatten die Möglichkeit, zu vorgegebenen Fragen Stellung zu nehmen , sowie Antworten zu kommentieren oder diese zu bewerten. Diejenigen Eingaben pro Fragerunde , die von den Nutzerinnen und Nutzern die höchste Wertung in Form von abgegebenen Stimmen erhalten hatten, wurden an die Arbeitsgruppen weitergegeben. Auf diesem Weg wurEingegangen am 20. Oktober 2015 · Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2301 20. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2301 den von den 129 eingegangenen Beiträgen insgesamt 45 Beiträge in die Arbeitsgruppen eingebracht . Frage 4. Welche Kosten sind ihr durch die Einrichtung und Pflege der Online-Plattform entstanden? Durch die Konzeption, Einrichtung, Moderation und Pflege der Online-Plattform sind Kosten in Höhe von 19.738,78 € entstanden. Ggf. werden zusätzliche geringfügige Kosten für den Umzug der Inhalte der Beteiligungsplattform auf die Internetseite des Hessischen Kultusministeriums (HKM) anfallen. Frage 5. Auf welche Summe belaufen sich die Gesamtkosten des Bildungsgipfels und wie hoch sind die Kostenanteile der einzelnen Ministerien, die am Bildungsgipfel beteiligt waren? Ministerium Sachkosten (inkl. MwSt.) Kosten für externe Beratungs- und Moderationsleistungen (inkl. MwSt.) Summe (inkl. MwSt.) HKM 64.800,71 € 71.533,53 € 136.334,24 € HMdIS 1.500,36 € Keine Kosten* 1.500,36 € HMSI Pro Sitzung ca. 100, 00 € Keine Kosten* ca. 600,00 € HMWEVL 1.019,84 € 9.758,00 € 10.777,84 € HMWK 1.171,90 € Keine Kosten* 1.171,90 € * Die Kosten für in Anspruch genommene externe Beratungs- u. Moderationsleistungen dieser Ressorts wurden vom HKM übernommen. Frage 6. Ist es möglich zu beziffern, wie viele Arbeitsstunden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien im Rahmen des Bildungsgipfels geleistet haben? (Bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien ) Im HKM wurde für die Planung und Organisation des Bildungsgipfels eine Stabsstelle eingerichtet . Die Leitung der Stabsstelle Bildungsgipfel wurde von Mai bis Dezember 2014 durch eine Referatsleitung übernommen, die mit ihrer Pensionierung von Januar bis Juli 2015 über einen Honorarvertrag weiter beschäftigt wurde. Darüber hinaus wurde eine Referentenstelle für die Dauer von zwei Monaten zu 50 % und für zehn Monate zu 90 % in Anspruch genommen. Für den Zeitraum von zehn Monaten wurde eine Abordnung zu 100 % mit Aufgaben des Bildungsgipfels betraut. Zudem wurde für organisatorische Aufgaben eine Sachbearbeitung in Vollzeit eingestellt. Die Stabsstelle wurde im HKM von verschiedenen Fachleuten im Rahmen ihrer regulären Aufgabenerfüllung und Arbeitszeit unterstützt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Arbeitsstunden ist nicht möglich. In den übrigen am Bildungsgipfel beteiligten Ressorts wurden alle Aufgaben aus dem personellen Bestand des jeweiligen Ressorts bzw. im Rahmen der normalen Arbeitszeit der betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet. Frage 7. Welche Kosten sind dem Land für die Heranziehung von externen Firmen bzw. Beraterinnen und Beratern im Rahmen des Bildungsgipfels entstanden? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Frage 8. Welche Kosten sind den am Bildungsgipfel beteiligten ehrenamtlichen Akteuren für die Teilnahme an den Sitzungen der fünf Arbeitsgruppen sowie den Treffen des Bildungsgipfel-Gremiums erstattet worden? Den am Bildungsgipfel-Prozess beteiligten ehrenamtlichen Akteuren sind keine Kosten erstattet worden. Wiesbaden, 8. Oktober 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz