Kleine Anfrage der Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) und Lenders (FDP) vom 23.07.2015 betreffend außenwirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Iran und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Nach dem einstimmigen Beschluss des UN-Sicherheitsrates am 20.07.2015 zur Resolution 2231 in Folge der am 14. Juli 2015 in Wien erzielten Einigung mit dem Iran im Rahmen des "Joint Comprehensive Plan of Action" fragen wir die Landesregierung: Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Islamische Republik Iran und die Gruppe der "E3+3-Staaten" (Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, die Russische Föderation, die USA und die Volksrepublik China) haben am 14.07.2015 in Wien eine Einigung zu einem "Joint Comprehensive Plan of Action" erzielt, mit dem eine Normalisierung der Beziehungen und eine Aufhebung der Wirtschaftssanktionen erreicht werden kann. Der Aktionsplan ist bereits Grundlage für wenige befristete Erleichterungen der EU- und US-Sanktionen im Gegenzug zu vertrauensbildenden Maßnahmen des Iran im Nuklearbereich. Die im Rahmen des EU-Sanktionsrechts geltenden Erleichterungen wurden nach der jetzt erfolgten Einigung von Wien bis Januar 2016 verlängert. Die bestehenden Sanktionen bleiben weiterhin in Kraft und müssen von hessischen Unternehmen beachtet werden. Wenn der Iran erste Maßnahmen zum Rückbau seines Atomprogramms veranlasst und die Internationale Atomenergiebehörde diese bestätigt, erfolgt der so genannte "Implementation Day", mit dem die Aufhebung der Sanktionen der Vereinten Nationen in Kraft tritt. Dieser wird für Anfang 2016 erwartet. Erst danach kann die Aufhebung der europäischen und amerikanischen Sanktionen erfolgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie versichert, dass alle nötigen Vorbereitungen jetzt veranlasst werden, um nach dem Implementation Day kurzfristig die erforderlichen Entscheidungen veranlassen zu können. Dazu gehört auch die Vorbereitung der Bereitstellung von HERMES-Deckungen. Mit der wirtschaftlichen Öffnung und Zusammenarbeit verbindet sich die Erwartung, dass zivilgesellschaftliche Entwicklungen im Iran gestärkt und substanzielle Veränderungen in der Menschenrechtslage erzielt werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche außenwirtschaftliche Strategie verfolgt die Landesregierung in der Zusammenarbeit mit dem Iran? Die Hessische Landesregierung verfolgt die Strategie, die Außenwirtschaftsförderung des Landes auf die wichtigsten Wachstums- und Wirtschaftsregionen zu konzentrieren. Dies sind Märkte mit großem Potenzial für die Ausweitung der Handels- und Investitionsbeziehungen von und mit hessischen Unternehmen. Hierbei stehen die Anforderungen hessischer mittelständischer Firmen im Mittelpunkt. Der Iran ist ein Land, dessen wirtschaftliche Entwicklung durch die internationale Isolierung, die Abhängigkeit von der Preisentwicklung für Öl und Gas und durch Interventionen der staatlichen Institutionen in die Wirtschaft beeinträchtigt gewesen ist. Mit der Aufhebung bzw. Lockerung der Handelsbeschränkungen verbindet sich für hessische Unternehmen die Perspektive des (erneuten) Zugangs zu einem großen Markt mit 79 Mio. Verbraucherinnen und Verbrauchern und einem immensen Modernisierungsbedarf in Wirtschaft und Infrastruktur. Eingegangen am 21. August 2015 · Ausgegeben am 26. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2302 21. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2302 Aufgrund der sich abzeichnenden Veränderungen wird geprüft, mit welchem außenwirtschaftlichen Instrumentarium die Hessische Landesregierung hessische Unternehmen beim Markteintritt im Iran und bei der Entwicklung von Handel und Investitionen unterstützen kann. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Wirtschaft. Frage 2. Welche Firmen aus Hessen waren bisher im Iran tätig? In den Jahren 2013 und 2014 haben schwerpunktmäßig hessische Firmen der Exportwirtschaft in den Branchen chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Maschinen und feinmechanische und optische Erzeugnisse ihre Produkte in den Iran geliefert. Hessische Importunternehmen haben in diesen Jahren Waren aus dem Iran in den Bereichen Chemie und Pharma, Textilien und Pelze sowie aus der Ernährungswirtschaft bezogen. Frage 3. In welcher Weise hat die Landesregierung die traditionell sehr guten Wirtschaftskontakte zwischen Hessen und Iran in den letzten 16 Jahren, die 1999 seitens des damaligen Wirtschaftsministers Posch belebt wurden, weiter entwickelt? Die Entwicklung der Handelsbeziehungen zwischen Hessen und dem Iran im Zeitraum von 1999 bis 2014 verlief uneinheitlich und war durch Schwankungen geprägt. Eine Übersicht der bilateralen Einfuhr- und Ausfuhrbeziehungen findet sich in der Anlage. Bis zur Durchsetzung der internationalen Handelsbeschränkungen hatte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) wiederholt Delegationsreisen in den Iran, unter anderem in die Städte Teheran, Isfahan und Maschad angeboten. Der Besuch einer hessischen Delegation unter Leitung des Staatssekretärs Bernd Abeln in Teheran im Oktober 2005 war der letzte offizielle Besuch aus Deutschland vor der Reise von Bundesminister Sigmar Gabriel im Juli 2015. Aufgrund der politischen Isolation, der geltenden Handelsbeschränkungen und der krisenhaften binnenwirtschaftlichen Entwicklung konnte der Iran im Zeitraum der letzten zehn Jahre die in der Antwort zu Frage 1 genannten Anforderungen für hessische Außenwirtschaftsaktivitäten nicht erfüllen. Frage 4. Wieso hat die Landesregierung den Vertrag des langjährigen Kooperationsbeauftragten für den Iran im Jahr 2014 nicht mehr verlängert und gedenkt die Landesregierung die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Kooperationsbeauftragten wieder aufzunehmen? Bis zur Verhängung der internationalen Sanktionen hatte das HMWEVL einen Kooperationsbeauftragten berufen. Danach wurde das HMWEVL durch einen Unternehmensberater mit deutsch-iranischem Hintergrund auftragsweise beraten. Im Rahmen der Schwerpunktsetzung auf die wirtschaftliche Profilierung der regionalen Partnerschaften des Landes konnte der Beraterauftrag im Jahr 2014 nicht verlängert werden. Dem Berater wurde vorgeschlagen, zukünftig projektbezogen mit dem HMWEVL zusammenzuarbeiten. Frage 5. Welche konkreten Maßnahmen sind in Vorbereitung der Aufhebung der Sanktionsmaßnahmen für 2015 und 2016 für die außenwirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Iran geplant? Gegenwärtig erfolgt die Prüfung, mit welchen Förderinstrumenten der Außenwirtschaft hessische Unternehmen beim Markteintritt im Iran unterstützt werden können. Dies geschieht in enger Abstimmung mit Unternehmen sowie Kammern und Verbänden. Die Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, Hessen Trade & Invest GmbH HTAI, bereitet gegenwärtig eine Messebeteiligung hessischer Aussteller bei der Industriemesse Tehran Industry International Exhibition TIIE in Teheran vom 05. bis 08.10.2015 vor. Im Jahr 2016 sind im hessischen Messeprogramm eine Medizintechnik-Messe in Teheran im Mai 2016 sowie erneut die Industriemesse TIIE im Oktober 2016 berücksichtigt. Geeignete Initiativen der politischen Flankierung werden gemeinsam mit der Wirtschaft vorbereitet. Wiesbaden, 12. August 2015 Tarek Al-Wazir