Kleine Anfrage des Abg. Jürgen Lenders (FDP) vom 29.07.2015 betreffend Schwerlastverkehr auf der L 3028 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Entwicklung des Verkehrs auf der Landesstraße L 3028 zwischen der Autobahn A 66 und Hochheim ruft zunehmend Beschwerden in der Anwohnerschaft hervor. Die Straße wird demnach vom Schwerlastverkehr als Umgehung bzw. Abkürzung benutzt, obwohl diese Straße für den Schwerlastverkehr gesperrt ist. Bei einer Verkehrszählung am 10. Oktober 2014, die von Bürgern vor Ort organisiert wurde, wurden in der Zeit von 5 Uhr bis 19 Uhr auf der L 3028 507 Lastkraftwagen gezählt (aus Richtung Hochheim 272 Lastwagen und aus der Richtung Nordenstadt 235 Lastkraftwagen). Insgesamt passierten die L 3028 an der Zählstelle Einmündung Rosenheimer Straße 8.542 Fahrzeuge in beide Richtungen. Ebenfalls werden die gefahrenen Geschwindigkeiten als zu hoch beklagt. Durch den Verkehr werden erhebliche Belastungen und Gefahren für die dort wohnenden Bürger hervorgerufen . An der Einmündung zur Rosenheimer Straße im Wiesbadener Ortsteil Delkenheim komme es täglich zu gefährlichen Situationen für die einbiegenden und heraus fahrenden Fahrzeuge, da die Fahrer aus der Rosenheimer Straße die L 3028 nur ca. 60 Meter weit einsehen können. Die Rosenheimer Straße ist der einzige Zubringer in das Neubau-Siedlungsgebiet von Delkenheim. Während der Hauptverkehrszeit staut sich dort der Verkehr unzumutbar lang. Vermutlich verschärft sich die Situation, wenn das geplante Neubaugebiet Seegewann (nahe der L 3028 gelegen) bebaut ist. Weitere Bebauungen in Hofheim und Nordenstadt dürften in Zukunft das Verkehrsaufkommen auf der L 3028 zusätzlich erhöhen. Zwischen Nordenstadt und Niedernhausen sind außerdem bereits fünf Kreisverkehre gebaut worden, während sich zwischen Nordenstadt und Hofheim kein Kreisverkehr befindet, der zur Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit beitragen könnte. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die auf dem in Rede stehenden Streckenabschnitt angeordnete Beschilderung (Verbot für Lkw über 7,5 Tonnen und Zusatzzeichen "Anlieger frei") erlaubt Fahrzeugverkehr der Anlieger mit Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und den Verkehr mit solchen Fahrzeugen zu diesen Anliegern. Die Zufahrt zu den Gewerbegebieten Wiesbaden-Delkenheim und Hochheim am Main über die L 3028 ist daher zulässig. Eine im Jahr 2009 durchgeführte Verkehrsuntersuchung (vor Anordnung des Lkw-Durchfahrtverbots) ergab, dass ca. ein Drittel Anteil der Fahrzeuge größer als 3,5 Tonnen als Durchgangsverkehr registriert wurden. Der weitaus größere Teil von zwei Drittel war zum damaligen Zeitpunkt reiner Quell- und Zielverkehr nach Delkenheim . Ein Rückschluss ist, dass dieses Verkehrsaufkommen hauptsächlich von ansässigen Gewerbebetrieben erzeugt wurde. Bei zurückliegenden Kontrollen auf der L 3028 wurden berechtigte wie auch unberechtigte Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs festgestellt. Statistische Daten hierüber wurden und werden von der Polizei jedoch nicht erhoben. Aufgrund der vorliegenden Unfallstatistik sind vorhandene Verkehrsgefährdungen an der Strecke und an den Knotenpunkten bei Delkenheim objektiv nicht nachweisbar. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den unerlaubten Schwerlastverkehr künftig von der Benutzung der L 3028 abzuhalten? Die L 3028 ist ab der Anschlussstelle Nordenstadt für Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen mit Ausnahme von Anliegern mit dem Verkehrszeichen 253 gesperrt. Eingegangen am 4. September 2015 · Ausgegeben am 8. September 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2310 04. 09. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2310 Die L 3028 darf grundsätzlich von Schwerlastverkehr befahren werden, sofern dieser ein Ziel innerhalb des Anliegerbereichs hat. Bauliche Maßnahmen, die den durchfahrtsberechtigten Schwerlastverkehr von einem Einfahren in die L 3028 abhalten, können daher nicht umgesetzt werden. Seitens des Ordnungsamtes der Stadt Hochheim am Main wurden in der Vergangenheit Kontrollen des Lkw-Durchfahrtsverbots durchgeführt. Auch die Polizei kontrolliert die Einhaltung des Durchfahrtverbots für Lkw auf der L 3028 in unregelmäßigen Abständen. Statistische Daten hierüber wurden und werden nicht erhoben. Um den Schwerlastverkehr bereits auf der A 66 über das Durchfahrtsverbot zu informieren, wird derzeit durch die zuständige Verkehrsbehörde Hessen Mobil geprüft, inwieweit sich das Durchfahrtsverbot bereits in der wegweisenden Beschilderung zur Anschlussstelle WiesbadenNordenstadt integrieren lassen kann. Frage 2. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag anstelle des Schildes "Anliegerverkehr frei" ein Schild "Lieferverkehr frei" anzubringen? Das Zusatzzeichen "Lieferverkehr frei" gestattet im Rahmen der Geschäftsausübung nur den Transport von Waren zu und von den im gesperrten Bereich liegenden Geschäften. Eine Änderung des Zusatzzeichens von "Anlieger frei" in "Lieferverkehr frei" würde nicht den entsprechenden Nutzen bringen und erscheint für den vorliegenden Sachverhalt ungeeignet. Ein solches Zusatzzeichen ist eher im Bereich einer Fußgängerzone oder in bestimmten Halteverboten angebracht. Frage 3. Plant die Landesregierung zukünftig mehr Lkw-Kontrollen auf der L 3028? Die Polizei kontrolliert die Einhaltung des Durchfahrtverborts für Lkw auf der L 3028 in unregelmäßigen Abständen. Eine Steigerung dieser Kontrollen ist derzeit nicht vorgesehen. Frage 4. Werden in Nordenstadt an den Einmündungen Rosenheimer Straße sowie beim REWE (auch Hauptausfahrt für das Neubaugebiet Seegewann auf die L 3028) zwei weitere Kreisverkehre gebaut? Frage 5. Wer trägt die Kosten dafür? Frage 6. Wann wäre der Baubeginn zu erwarten? Die Fragen 4, 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Für einen effizienten Einsatz von Steuergeldern werden Knotenpunkte i.d.R. nur dann umgebaut , wenn ein Defizit in der Verkehrssicherheit oder der Verkehrsqualität festgestellt worden ist. Bei den genannten Knotenpunkten an den Einmündungen Rosenheimer Straße und Pfarrmorgen sind bisher keine Umbaumaßnahmen geplant, da weder Defizite bei der Verkehrssicherheit noch Auffälligkeiten bei der Verkehrsqualität festgestellt worden sind. Wiesbaden, 25. August 2015 In Vertretung: Mathias Samson