Kleine Anfrage der Abg. Wissler (DIE LINKE) vom 29.07.2015 betreffend Stellenbesetzung Geschäftsführer Hessen-Film und Medien GmbH und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragestellerin: Nach Mitteilung des Hessischen Kultusministeriums vom 23.07.2015 wird der Produzent Hans Joachim M. Geschäftsführer der neuen Hessen-Film und Medien GmbH in Frankfurt. Dies stößt auf Kritik in der Filmbranche und bei der Initiative "Pro Quote". In Medienberichten (u.a. in der Frankfurter Rundschau vom 24.07.2015) wurde gemutmaßt, dass bei der Personalentscheidung persönliche Verbindungen des Kultusministers Boris Rhein zu Herrn M. eine Rolle gespielt haben könnten. Zudem habe es hoch qualifizierte weibliche Bewerberinnen gegeben, die vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Frauen in Führungspositionen in den Medien unterrepräsentiert sind, vorzuziehen gewesen wären. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Zur Unterstützung der Filmkultur und der Filmwirtschaft ist der Neuaufbau einer HessenFilmund Medien-GmbH geplant, in der die derzeitigen Filmförderungen in Hessen zum 1.1.2016 zu einer Organisation zusammen geführt werden. Die HessenFilm- und Medien-GmbH wird ihren Sitz in Frankfurt am Main haben. Aufgabe der neuen GmbH ist satzungsgemäß die Entwicklung , Pflege und Stärkung der Filmkultur und Filmwirtschaft durch die Förderung kulturell bedeutender und wirtschaftlich Erfolg versprechender Filmproduktionen aller Genres sowie das Angebot ergänzender Serviceleistungen. Inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit der GmbH liegen insbesondere in der Förderung des Filmnachwuchses. Ziel ist insbesondere die bessere Sichtbarmachung und Außendarstellung des Filmlandes Hessen, national und international. Bei der Beantwortung der kleinen Anfrage der Abg. Wissler wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen entgegen dem Fragetext nicht an den "Kultusminister Boris Rhein" richten, sondern an den Minister für Wissenschaft und Kunst Boris Rhein, denn Kultusminister ist seit dem 18.01.2014 Prof. Dr. Alexander Lorz. Zuständig für Angelegenheiten des Films und der Filmförderung ist der Minister für Wissenschaft und Kunst. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Personen haben sich auf die Stelle beworben (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)? Auf die überregionale Ausschreibung der Stelle einer Geschäftsführerin/eines Geschäftsführers der HessenFilm- und Medien-GmbH gingen 26 Bewerbungen ein. Es bewarben sich 10 Frauen und 16 Männer. Frage 2. Nach welchen Kriterien wurde die Stelle besetzt? Die Stelle wurde nach den in der Ausschreibung aufgeführten, gemeinsam mit Vertretern der Filmbranche formulierten, Auswahlkriterien besetzt. Im Einzelnen sind dies:  Nachweisbar fundierte Kenntnisse und mehrjährige praktische Erfahrungen in der Film- oder TV-Branche oder im Bereich der Filmförderung,  Ein hohes Maß an Souveränität im Umgang mit Fragen der Finanzierung und Organisation von Filmproduktionen,  Abgeschlossenes Hochschulstudium,  Kenntnisse in den für die Film- und Medienbranche relevanten Förderinstrumenten der Länder , des Bundes sowie der EU, Eingegangen am 10. September 2015 · Ausgegeben am 14. September 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2315 10. 09. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2315  Präsentationsvermögen und Verhandlungsgeschick,  Zielorientierung und Kommunikationsfähigkeit,  Führungsstarke, teamfähige und kommunikative Persönlichkeit,  Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere sehr gute Englischkenntnisse in Schrift und Sprache,  "Teambuilding"- und Motivationsfähigkeit,  Erfahrung im Umgang mit Behörden und Aufsichtsgremien wünschenswert. Frage 3. Wie lief das Auswahlverfahren von der Ausschreibung bis zur Personalentscheidung ab? Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der Anforderungskriterien verblieben acht Bewerberinnen und Bewerber mit fundierten Kenntnissen im Bereich der Filmförderung , nachgewiesener langjähriger praktischer Erfahrung, Leitungs- und Mitarbeitererfahrung. Diese acht Bewerberinnen und Bewerber wurden zu den Auswahlgesprächen eingeladen. Die Auswahlgespräche wurden im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst u.a. unter Beteiligung eines Vertreters der Filmbranche durchgeführt. Den Auswahlgesprächen lag ein strukturierter Interviewleitfaden zugrunde, um die fachlichen Ausführungen und Stellungnahmen vergleichen zu können. Im Anschluss an die Gespräche wurde eine Auswertung vorgenommen. Als am besten geeigneter Kandidat für die ausgeschriebene Stelle ging für die Mehrheit der Findungskommission Herr M. aus dem Auswahlverfahren hervor. Frage 4. Welche Kriterien waren letztendlich bei der Entscheidung für Hans M. als Leiter der neuen Fördergesellschaft ausschlaggebend? Der Bewerber M. erfüllt alle im Anforderungsprofil aufgeführten Kriterien und ist im Hinblick auf Werdegang und bisherige einschlägige Tätigkeiten am besten geeignet. Herr M. ist ein Film- und Fernsehproduzent, der das Geschäft seit 1977 "von der Pike auf" gelernt hat. Seine Auszeichnungen, u.a. der Deutsche Fernsehpreis, der Bayerische Fernsehpreis oder der Telestar , belegen eindrucksvoll seine Kompetenz. Er war in den vergangenen Jahrzehnten an zahlreichen Film- und Serienerfolgen in entscheidender Position beteiligt, darunter beispielsweise 228 Folgen "Ein Fall für Zwei", die das ZDF in 40 Länder verkauft hat, "Der letzte Zeuge", "Der Landarzt", "SK Kölsch", "Die Kommissarin" oder Kinoproduktionen wie "Emil und die Detektive", "Das fliegende Klassenzimmer", "Das doppelte Lottchen". Der Dipl. Betriebswirt M. besitzt zudem jahrelange Erfahrung im unternehmerischen Bereich, beispielsweise als Geschäftsführer, Vorstandsmitglied und CEO. Bei seinen Tätigkeiten sowohl im Bereich des öffentlich-rechtlichen Fernsehens als auch in der freien Wirtschaft hat er gezeigt , dass er ein hohes Maß an Souveränität im Umgang mit Fragen der Finanzierung und Organisation von Filmproduktion besitzt. Als Produzent einerseits und Mitglied der Vergabekommission Hessen Invest Film andererseits kennt er zudem auch die Hessische Förderlandschaft. Frage 5. Wer traf die Letztentscheidung? Nachdem sich die Mehrheit der Findungskommission einvernehmlich für den Bewerber M. ausgesprochen hatte, war eine Letztentscheidung nicht erforderlich. Frage 6. Kann ausgeschlossen werden, dass etwaige persönliche Verbindungen des Kultusministers Boris Rhein bei der Auswahlentscheidung eine Rolle spielten? Ja; es gibt keine persönlichen Verbindungen des Ministers für Wissenschaft und Kunst zum Bewerber M. Frage 7. Aus welchem Grund wurde die Stelle nicht mit einer Frau besetzt? Der ausgewählte Bewerber ist unter Berücksichtigung aller Anforderungskriterien der am besten geeignete Kandidat für die Position des Geschäftsführers der Film GmbH. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2315 3 Frage 8. Wie hoch ist die jährliche Vergütung für die Stelle? Der Vertrag mit dem künftigen Geschäftsführer ist noch nicht abschließend verhandelt. Frage 9. Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik, die es innerhalb der Filmbranche an der Stellenbesetzung gibt? Die von Einzelnen geäußerte Kritik an dieser Personalentscheidung ist nicht nachvollziehbar, da sie unter Beachtung der Grundsätze von Eignung, Leistung und Befähigung im Sinne des Prinzips der Bestenauslese erfolgt ist. Wiesbaden, 28. August 2015 Boris Rhein