Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 30.07.2015 betreffend bedarfsgerechte, altersgerechte Wohn-, Versorgungs- und Pflegestrukturen in Hessen (Teil 1) und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Lebens- und Versorgungsformen nehmen im Zuge des demografischen Wandels immer mehr an Bedeutung zu. Im höheren Alter werden das Wohnen und das Wohnumfeld zu einer der wichtigsten Dimensionen, die die Lebensqualität, die eigene Identität und Eigenständigkeit beeinflussen (Lawton 1991, Spangenberg 2013). D.h. Lebensqualität hängt oft mit der Qualität des Wohnens und des Wohnumfeldes zusammen. Altersgerechtes barrierefreies Wohnen steht unter dem Vorzeichen der Bundesregierung "ambulant vor stationär " und ermöglicht ein längeres Leben in der eigenen Häuslichkeit. Ein echtes altersgerechtes Wohnen realisiert neben dem barrierefreien Wohn- und Umfeld das Ineinandergreifen von gesundheitsfördernden Maßnahmen einschließlich der Hilfen und Angebote, um die Mobilität, Vitalität und Kompetenzen zu stärken und zu erhalten. Verfügbare Ressourcen müssen aktiviert und vor dem Abbau geschützt werden, um so unter anderem auch Unfälle zu vermeiden und bei potenzieller Pflegebedürftigkeit frühzeitig intervenieren zu können. Die Kommunen spielen eine wichtige Rolle in der Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie in der Organisation der örtlichen Hilfs- und Betreuungsangebote. So hat die Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit, der Herr Sozialminister Grüttner angehört, empfohlen, Kommunen stärker in die Struktur der Pflege einzubinden und vor Ort Sozialräume zu entwickeln, damit ältere und pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Die hessische Landesregierung verfolgt mit den von ihr initiierten und durchgeführten Maßnahmen das Ziel, älteren Menschen auch bei altersbedingten Einschränkungen und bei Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen, so lange wie möglich selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit leben zu können. Die Maßgabe "ambulant vor stationär" umfasst sowohl das Wohnen als auch das Wohnumfeld. Dass dies gelingt, belegt die Statistik: 75,2 % pflegebedürftiger Menschen in Hessen werden zuhause versorgt. Hessen liegt damit über dem Bundesdurchschnitt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Welche Lösungsansätze verfolgt die Hessische Landesregierung, um bedarfsgerechte, altersgerechte und vor allem bezahlbare Wohn-, Versorgungs- und Pflegestrukturen zu initiieren und zu gewährleisten? (bitte nach Instrumenten, Maßnahmen und/oder Projekten auflisten) Frage 2. Wie will sie die Vielfalt an Wohnform fördern, damit sich das Angebot an alternativen Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen nachhaltig verbessern kann? Frage 4. Welche Voraussetzungen will die Landesregierung erfüllen, damit Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung (Quartier, Stadtteil, Dorf) - auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf gemäß dem Motto "ambulant vor stationär" - verbleiben können? Die Fragen 1, 2 und 4 werden zusammen beantwortet. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung werden einkommensschwache Haushalte bei der Versorgung mit bezahlbarem Mietwohnraum unterstützt. In der entsprechenden Förderrichtlinie für den Mietwohnungsneubau wird gefordert, dass die Erdgeschosswohnungen, die sich von ihrer Lage her dafür eignen, als barrierefreie Wohnungen herzurichten sind. Die Wohnraumförderung sieht zudem die Förderung von Wohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung sowie für Wohngemeinschaften zur gegenseitigen Unterstützung im Alter oder bei Hilfsbedürftigkeit und betreute Wohnformen vor. Eingegangen am 13. Oktober 2015 · Ausgegeben am 19. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2316 13. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2316 Daneben fördert das Land Hessen die Beseitigung baulicher Hindernisse im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem Zuschuss. Ziel dieser Förderung ist es, Menschen mit Behinderung beim Umbau ihres Wohnraums zu unterstützen, so dass diese Menschen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können. Diese Förderung kommt auch zu einem großen Teil älteren Menschen zugute. Die Hessische Fachstelle für Wohnberatung in Kassel wird aus Landesmitteln für die Beratung zu barrierefreier Wohnraumumgestaltung und zur Qualifizierung von Wohnberatern, Handwerkern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen finanziert. Die Fachstelle führt zudem Informationsveranstaltungen für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger zum Thema Barrierefreies Wohnen, Wohnen im Alter, Wohnanpassungsmaßnahmen und Wohnkonzepte durch. Die modellhafte Förderung von ambulanten Versorgungskonzepten und –strukturen für dementiell Erkrankte zur Verbesserung der ambulanten häuslichen Versorgung einschließlich der wissenschaftlichen Begleitforschung erfolgt nach § 45c SGB XI. Gefördert werden ehrenamtliche Strukturen und Selbsthilfegruppen, -organisationen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen , von Menschen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf sowie von deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. Nach § 45d SGB XI erfolgt die Förderung von Selbsthilfekontaktstellen auf wohnortnaher Ebene arbeitender Beratungseinrichtungen mit hauptamtlichem Personal, die Dienstleistungsangebote zur methodischen Anleitung, Unterstützung und Stabilisierung von Selbsthilfegruppen anbieten und diese aktiv bei der Gruppengründung oder in schwierigen Situationen durch infrastrukturelle Hilfen (Räume, Beratung oder supervisorische Begleitung) unterstützen. Das Land Hessen fördert Qualifizierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Kriterien, die in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der privaten Krankenversicherungen e.V. vom 24. Juli 2002 in der Fassung vom 8. Juni 2009 zur Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote, ehrenamtlichen Strukturen und der Selbsthilfe sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6 SGB XI in Verbindung mit § 45 d Abs. 3 SGB XI enthalten sind. Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz ) vom März 2008 wurde die Einführung von Pflegestützpunkten gem. § 92c Absatz 1 SGB XI zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten vorgesehen, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt hat. In einer Allgemeinverfügung vom 8. Dezember 2008 hat die Landesregierung bestimmt, dass zunächst in jeder Gebietskörperschaft (Landkreis oder jeder kreisfreien Stadt) mindestens ein Pflegestützpunkt einzurichten ist. Die Umsetzung erfolgt unter der Federführung der Pflegekassen und Krankenkassen mit Beteiligung der Kommunen. Hierzu wurde der Rahmenvertrag für die Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte am 1. Mai 2009 zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen und der Krankenkassen und den Kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen. Auf der Grundlage der Vorgaben des Rahmenvertrages werden in den einzelnen Gebietskörperschaften Pflegestützpunktverträge vereinbart. Die Träger der Pflegestützpunkte sind immer die Landesverbände der Pflegekassen und Krankenkassen in Hessen und die jeweilige Gebietskörperschaft. Der Standort ist immer an eine kommunale Einrichtung gebunden. Derzeit gibt es in Hessen 24 Pflegestützpunkte. Um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu Hause zu unterstützen und pflegende Angehörige zu stärken, hat die Hessische Landesregierung 2013 die hessische Initiative zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ins Leben gerufen. Im Rahmen der Initiative werden hessenweit Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber, Kompetenztrainings für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Schulung von Pflege-Guides angeboten. Es wurde die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege entwickelt, die bundesweit einmalig ist und der - als freiwillige Selbstverpflichtung - bereits 86 Unternehmen und Organisationen beigetreten sind. Der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der am 2. Juli 2012 vom hessischen Kabinett in Kraft gesetzt wurde, behandelt das Thema der Wohn-, Versorgungs - und Pflegestrukturen umfassend. Die Thematik der Wohn-, Versorgungs- und Pflegestrukturen wird in zwei von derzeit 10 hessischen Modellregionen Inklusion, die sich mit der Beseitigung von Barrieren von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK beschäftigen , inhaltlich bearbeitet. Hierzu gehören unter anderem die Schulung ehrenamtlicher Mobilitätsberater und die Erstellung eines Netzwerks aus Wohnraum- und Mobilitätsberatern mit lokalen Protagonisten mit dem Ziel, in den städtischen Bauprozessen Barrierefreiheit, von der alle Bürgerinnen und Bürger profitieren, konsequent mitzudenken. Der Hessische Gesundheitspakt 2.0 fördert die Zusammenarbeit von Gesundheits- und Pflegeberufen u.a. durch die Organisation von berufsübergreifenden Fortbildungen, die Etablierung von interdisziplinären Gesundheitszentren sowie die Etablierung eines sektorenübergreifenden Medikationsplans zur Vermeidung von Doppelverordnungen und ungewünschten Wechselwirkun- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2316 3 gen. Zudem stellt das Land für die Förderung von regionalen Gesundheitsnetzen in den Jahren 2015 bis 2018 Mittel zur Verfügung. Zur Stärkung der haus- und fachärztlichen Versorgung haben sich deshalb das Land, die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen auf ein gestuftes System von Fördermaßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten verständigt. Dies beinhaltet die Förderung der Allgemeinmedizin während des Studiums, der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und die Niederlassung von Ärzten in Gebieten mit besonderem Versorgungsbedarf. Die Broschüre "Gemeinschaftliches Wohnen in Hessen" informiert über alternative, gemeinschaftliche Wohnformen für alle Generationen. Sie wird zurzeit aktualisiert. Damit ältere Menschen auch bei altersbedingten Einschränkungen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung und in der gewohnten Umgebung leben können, hat die hessische Landesregierung in drei ländlich geprägten Landkreisen und im Umfeld von vier Freiwilligenagenturen das Modellprojekt "Aufbau von Senioren- und Generationenhilfen" von 2012 bis 2014 durchgeführt . Über Koordinierungsstellen, die auf Landkreisebene angesiedelt waren, wurden niedrigschwellige , alltagsorientierte Hilfen gezielt initiiert und bestehende Initiativen begleitet und gestärkt . Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt und Best-Practice-Beispiele werden voraussichtlich Ende 2015 veröffentlicht und als Anregung jeder hessischen Kommune zugänglich gemacht . Frage 3. Wie will sie die Koordination und Kommunikation zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren verbessern und gewährleisten? Dies geschieht in allen genannten Bereichen über Informationsveranstaltungen, Arbeitsgruppen, Publikationen und über Websites. Nicht zuletzt legt die Hessische Landesregierung großen Wert auf barrierefreie Kommunikation und Information. Aus diesem Grund übersetzt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration sukzessive einschlägige Publikationen in Leichte Sprache und Gebärdensprache. Derzeit wird die Broschüre "Beruf und Pflege vereinbaren" in die deutsche Gebärdensprache übersetzt. Die Landesregierung hat im Rahmen des neuen Förderprogramms Gemeinwesenarbeit eine Servicestelle eingerichtet, die den Auf- bzw. Ausbau einer Unterstützungs- und Koordinationsstelle im Quartier oder im Stadtteil unterstützt, wodurch eine Verbesserung des Zusammenlebens unterschiedlicher sozialer und ethnischer Gruppen sowie der Generationen erzielt werden soll. Frage 5. Welche (finanziellen) Anreize will die Landesregierung schaffen und/oder verbessern, damit das eigene Wohnumfeld an altersgemäßes Wohnen angepasst werden kann? Im Rahmen der Städtebauförderung werden Kommunen auch bei Aufgaben unterstützt, die sich im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung durch den demografischen Wandel ergeben. Ziel der Städtebauförderprogramme - Soziale Stadt, - Stadtumbau in Hessen, - Aktive Kernbereiche und - Städtebaulicher Denkmalschutz ist, die Kommunen darin zu unterstützen, die bestehenden Siedlungsstrukturen so weiterzuentwickeln , dass ihr Charakter erhalten bleibt und sie zugleich an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Besonders hervorzuheben sind die vielfältigen vernetzten Projekte mit anderen Förderbereichen, wie z.B. mit der Wohnraumförderung bzw. die Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften . Diese Projekte zeichnen sich dadurch aus, dass die Wohnungsbaugesellschaften , auch unter Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten im Wohnungsbau, die Wohnungen den zukünftigen Erfordernissen anpassen, d.h., z.B. Barrierefreiheit schaffen. Aus der Städtebauförderung kann zum Beispiel die entsprechende Anpassung des Wohnumfeldes und der Verbindungswege unterstützt werden. Ein wichtiger Beitrag ist die Förderung der Kommunen im Bereich der Schaffung und -Sanierung von Stadtteilzentren, um im Quartier Infrastruktur für Gemeinwesenarbeit für alle Generationen bereitstellen zu können. Auch Projekte, die beispielsweise durch den Umbau von leerstehenden Gebäuden das Wohnen wieder in die Innenstadt bringen und diese Funktion für alle Bevölkerungsgruppen nachhaltig stärken sollen, können aus den Programmen der Städtebauförderung unterstützt werden. Die erforderlichen Anpassungs- und Entwicklungsprozesse an die demografischen und strukturellen Veränderungen im ländlichen Raum werden mit Hilfe des Hessischen Dorfentwicklungsprogramms nachhaltig begleitet. Dazu sollen in den Ortskernen der anerkannten Förderschwerpunkte zentrale Funktionen gestärkt und ein attraktiver und lebendiger Lebensraum gestaltet 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2316 werden. Auf der Grundlage eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes müssen Aussagen getroffen werden, wie Nahversorgung und Infrastruktur längerfristig gesichert werden können und wie der Aufbau von sozialen und kulturellen Netzwerken zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität erfolgen soll. Mit der Förderung von sozialen und kulturellen Einrichtungen und örtlichen Basisdienstleistungen kann ein erheblicher Beitrag zur Daseinsvorsorge geleistet werden. Dazu zählen auch z.B. ergänzende Mobilitätsangebote und mobile Dienstleistungen . In den Ortskernen der Förderschwerpunkte können sowohl der altersgerechte und barrierefreie Um- und Neubau von Wohngebäuden als auch die entsprechende Umnutzung von bisher anderweitig genutzten oder leer stehenden Gebäuden gefördert werden. Die Landesregierung hat im Rahmen der hessischen Nachhaltigkeitsstrategie 2009 das Kompetenznetz Vitale Orte 2020 und die Servicestelle Demografie eingerichtet. Ziel der Informationsund Kommunikationsplattform ist, Kommunen, Regionen, Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, die erforderlichen Anpassungsprozesse an den demografischen und sozio -ökonomischen Wandel erfolgreich bewältigen zu können. Die bei der Hessen Agentur eingerichtete Servicestelle Demografie als operative Einheit berät und informiert zu allen relevanten Themen, unterhält die Website Vitale Orte (vitale-orte.hessen-nachhaltig.de) und organisiert den Erfahrungsaustausch zwischen den Akteuren in Form von Praxisforen. Die Hessische Landesregierung hat im Jahr 2013 erstmalig den Staatspreis Universelles Design vergeben. Prämiert wurden Produkte, Umgebungen oder Dienstleistungen, die nach Möglichkeit für alle Menschen ohne Hilfsmittel eigenständig verwendbar sind. Zu den Preisträgern gehörten im Jahr 2013 beispielsweise eine Badezimmerausstattung, die Ansprüchen von Barrierefreiheit und Design im hohen Maße nachkam und somit Barrierefreiheit im Alltag positiv besetzt. Der Preis wird im Jahr 2016 erneut vergeben und soll zukünftig weiterhin alle drei Jahre verliehen werden. Wiesbaden, 1. Oktober 2015 Stefan Grüttner