Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 30.07.2015 betreffend bedarfsgerechte, altersgerechte Wohn, Versorgungs- und Pflegestrukturen in Hessen (Teil 2) und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Lebens- und Versorgungsformen nehmen im Zuge des demografischen Wandels immer mehr an Bedeutung zu. Im höheren Alter werden das Wohnen und das Wohnumfeld zu einer der wichtigsten Dimensionen, die die Lebensqualität, die eigene Identität und Eigenständigkeit beeinflussen (Lawton 1991, Spangenberg 2013). D.h. Lebensqualität hängt oft mit der Qualität des Wohnens und des Wohnumfeldes zusammen. Altersgerechtes barrierefreies Wohnen steht unter dem Vorzeichen der Bundesregierung "ambulant vor stationär " und ermöglicht ein längeres Leben in der eigenen Häuslichkeit. Ein echtes altersgerechtes Wohnen realisiert neben dem barrierefreien Wohn- und Umfeld das Ineinandergreifen von gesundheitsfördernden Maßnahmen einschließlich der Hilfen und Angebote, um die Mobilität, Vitalität und Kompetenzen zu stärken und zu erhalten. Verfügbare Ressourcen müssen aktiviert und vor dem Abbau geschützt werden, um so unter anderem auch Unfälle zu vermeiden und bei potenzieller Pflegebedürftigkeit frühzeitig intervenieren zu können. Die Kommunen spielen eine wichtige Rolle in der Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie in der Organisation der örtlichen Hilfs- und Betreuungsangebote. So hat die Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit, der Herr Sozialminister Grüttner angehört, empfohlen, Kommunen stärker in die Struktur der Pflege einzubinden und vor Ort Sozialräume zu entwickeln, damit ältere und pflegebedürftige Menschen so lang wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Die hessische Landesregierung verfolgt mit den von ihr initiierten und durchgeführten Maßnahmen das Ziel, älteren Menschen auch bei altersbedingten Einschränkungen und bei Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen, so lange wie möglich selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit leben zu können. Die Maßgabe "ambulant vor stationär" umfasst sowohl das Wohnen als auch das Wohnumfeld. Dass dies gelingt, belegt die Statistik: 75,2 % pflegebedürftiger Menschen in Hessen werden zuhause versorgt. Hessen liegt damit über dem Bundesdurchschnitt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie will die Landesregierung die Kommunen stärker in die Struktur der Pflege einbinden? Welche konzeptionellen Überlegungen und/oder konkreten Maßnahmen gibt es dazu? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1 zu Drucksache 19/2316 verwiesen. Frage 2. Wie stellt sie die gezielte Information über Programme und Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene sicher, um (vorhandene) Informationsdefizite abzubauen und die kommunale Einbindung in die Struktur der Pflege zu fördern? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 3 zu Drucksache 19/2316 verwiesen. Frage 3. Wie bewertet sie die Rolle der Kommunen in der Quartiersentwicklung bezogen in das Ineinandergreifen von bedarfsgerechten, altersgerechten Wohn-, Versorgungs- und Pflegestrukturen? Das Zusammenwirken der Akteure vor Ort ist entscheidend, um eine sozialraumorientierte gute Wohn-, Versorgungs- und Pflegesituation zu sichern. Aus diesem Grund sind an den in den Antworten zu den Fragen 1, 3, 4 und 5 der Drucksache 19/2316 genannten Maßnahmen die Kommunen als Kooperations- und/oder Kommunikationspartner beteiligt. Eingegangen am 13. Oktober 2015 · Ausgegeben am 19. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2317 13. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2317 Frage 4. Wie unterstützt bzw. wird die Landesregierung Kommunen bei dieser Entwicklung unterstützen? Welche Anreize und Maßnahmen kann die Landesregierung schaffen, um eine solche Entwicklung zu befördern? Frage 6. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte sind diesbezüglich in Umsetzung oder Planung? Die Fragen 4 und 6 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat ein neues Förderprogramm Gemeinwesenarbeit eingerichtet, dessen Ziel es ist, Kommunen bei der positiven Entwicklung ihrer Quartiere und Gebiete, in denen sich soziale Problemlagen häufen, mit passgenauen, innovativen und sozialintegrativen Maßnahmen zu unterstützen und zu stärken. Schwerpunkte der Fördermaßnahme sind der Auf- und Ausbau von Koordinierungsstellen im Quartier oder Stadtteil sowie die Durchführung weiterer innovativer sozialer Projekte, die die Ziele der Stadtteil- bzw. Quartiersentwicklung in besonderer Weise unterstützen. Das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ist für das Jahr 2015 mit einem Fördervolumen in Höhe von 1,8 Mio. Euro ausgestattet. Die bereits eingerichtete Servicestelle berät die Kommunen bei der Projektentwicklung und Mitteleinwerbung. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3, 4 und 5 der Drucksache 19/2316 verwiesen . Frage 5. Welche Lösungsansätze sieht die Landesregierung in einer solchen Quartiersentwicklung hinsichtlich der Versorgung von älteren und pflegebedürftigen Menschen? Die im Rahmen des neuen Förderprogramms Gemeinwesenarbeit entwickelten und durchgeführten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Situation im Quartier und damit die Situation aller Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers, also auch älterer und pflegebedürftiger Menschen, zu verbessern. Wiesbaden, 1. Oktober 2015 Stefan Grüttner