Kleine Anfrage des Abg. Weiß (SPD) vom 30.07.2015 betreffend sogenannte "Sanierungsoffensive Landesstraßenbau 2016 bis 2022" im Landkreis Rheingau-Taunus und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Grund für die von mir gestartete Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 ist, dass sich über ein Fünftel des 7.000 Kilometer langen Landesstraßennetzes in einem sehr schlechten Zustand befindet. Diesem Problem hat sich die Landesregierung gestellt und folgt dabei konsequent dem Grundsatz : Sanierung vor Neubau. Die Landesregierung hat die zur Verfügung stehenden Mittel gebündelt und will bis zum Jahr 2022 rund 385 Mio. € in rund 540 Einzelbaumaßnahmen investieren . Dabei sollen die zur Verfügung stehenden Gelder dorthin geleitet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. Dafür ist eine Prioritätensetzung nach fachlichen, objektiven und transparenten Kriterien unverzichtbar. Für die Auswahl der im Rahmen der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 zu realisierenden Projekte hat Hessen Mobil eine Dringlichkeitsbewertung des gesamten Landesstraßennetzes vorgenommen . Aufbauend auf den Ergebnissen der Dringlichkeitsbewertung gibt es damit in Hessen erstmalig eine mittelfristige Landesstraßenbau-Planung, die über das Folgejahr hinausgeht. Damit löst die Landesregierung das Versprechen ein, mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit und mehr Ehrlichkeit im Landesstraßenbau zu schaffen. Mit der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 setzt die Landesregierung darüber hinaus ein deutliches Zeichen, dass sie die dringend erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen im Landesstraßenbau in den nächsten Jahren engagiert in Angriff nehmen will. Im Rahmen der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 will die Landesregierung allein im Landkreis Rheingau-Taunus 19 Straßen- und Radwegebaumaßnahmen realisieren (s. Maßnahmenliste ). Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wurden für die Erstellung der Prioritätenliste die Bewertungskriterien Verkehrssicherheit, Verkehrsbedeutung , Verkehrsqualität, Umfeldsituation und Wirtschaftlichkeit als gleichwertig angenommen ? Für die Auswahl der im Rahmen der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 zu realisierenden Projekte hat Hessen Mobil eine Dringlichkeitsbewertung des gesamten Landesstraßennetzes hinsichtlich der Oberziele Verkehrssicherheit, Verkehrsbedeutung, Verkehrsqualität, Umfeldauswirkungen und Wirtschaftlichkeit vorgenommen. Die Oberziele Verkehrssicherheit, Verkehrsbedeutung und Verkehrsqualität werden dabei höher gewichtet als die Oberziele Umfeldauswirkung und Wirtschaftlichkeit. Frage 2. Liegt dem Bewertungssystem eine nachvollziehbare "Punktebewertung" zu Grunde und welche Punktzahlen mussten erreicht werden, damit eine Maßnahme in die "Sanierungsoffensive" aufgenommen wurde? Wie hoch sind die Punktzahlen für die ausgewählten Maßnahmen im RheingauTaunus Kreis? Frage 3. Welche Priorität haben die Einzelprojekte innerhalb der Maßnahmen im Landkreis RheingauTaunus ? Frage 4. In welchem Jahr wird jeweils mit der Sanierung der Einzelmaßnahmen begonnen? Eingegangen am 8. September 2015 · Ausgegeben am 14. September 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2320 10. 09. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2320 Die Fragen 2, 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Das Bewertungssystem führt zu einer hessenweiten Reihung aller Maßnahmen gemäß ihrer Dringlichkeit nach fachlich objektiven Kriterien. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Landesstraßenerhaltung konnten nicht alle Maßnahmen in die Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 aufgenommen werden, so dass eine Prioritätensetzung unverzichtbar war. Auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden 385 Mio. € konnten die 540 dringlichsten Vorhaben in das Programm aufgenommen werden. Die Grenze in der Dringlichkeitsreihung , ab der die Vorhaben nicht mehr aufgenommen werden, ergibt sich somit aus der Summe der während der Laufzeit des Programms zur Verfügung stehenden Mittel für den Landesstraßenbau . Die Maßnahmen der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 werden mit der gleichen Priorität bearbeitet . Maßgebliche Kriterien für die Aufnahme der einzelnen Vorhaben in die jährlichen Landesstraßenbauprogramme sind u.a. das Vorliegen des Baurechts, Zusammenhänge und Verknüpfungen mit anderen Infrastrukturvorhaben oder Anforderungen der Verkehrsführung im Streckennetz. Zeitlich verbindliche Festlegungen können erst getroffen werden, wenn die dazu notwendigen Randbedingungen abschließend geklärt sind. Frage 5. In welchem Zustand befinden sich die Landesstraßen im Kreis Rheingau-Taunus, die nicht in der Sanierungsliste enthalten sind, insbesondere die L 3023 (komplett Idstein-Heftrich-Kröftel-B8), die L 3273 (Niederseelbach-Engenhahn), die L 3277 (Wörsdorf-Wallrabenstein), die L 3450 (Wüstems-Oberems), die L 3032 (Strinz Margarethä-Wingsbach), die L 3274 (Strinz MargarethäBreithardt ), die L 3470 (Orlen-Wehen, OD Wehen, Wehen-B 417), L 3374 (Langenseifen) und L 3037 (OD Bärstadt)? Bitte einzeln aufschlüsseln. Der Zustand der einzelnen Streckenabschnitte gemäß der aktuellen Zustandserfassung ist der beigefügten Kartendarstellung zu entnehmen. Frage 6. Wann werden die sanierungsbedürftigen Landesstraßen im Rheingau-Taunus-Kreis, die nicht in der Prioritätenliste 2016 bis 2022 enthalten sind (siehe Frage 5), saniert? Für die Maßnahmen, die nicht in der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 genannt sind, wurde keine ausreichende Dringlichkeit festgestellt, so dass diese Maßnahmen erst nach 2022 vorgesehen sind. Sollte sich der Fahrbahnzustand der Maßnahmen, die nicht in der Sanierungsoffensive genannt sind, in den nächsten Jahren schlechter entwickeln als angenommen, so werden diese Maßnahmen erneut fachlich bewertet und ggf. bei der Aufstellung des jährlichen Landesstraßenbauprogramms berücksichtigt. Die Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 sieht für diese Fälle einer außergewöhnlichen Verschlechterung des Fahrbahnzustandes einen finanziellen Puffer vor. Frage 7. Welchen Bedarf an Radwegebau entlang von Landesstraßen gibt es im Landkreis RheingauTaunus ? Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Radwegeprojekte? Im Rahmen der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 hat Hessen auch für den Bau von Radwegen eine unabhängige Dringlichkeitsbewertung durchgeführt. Da das Radwegenetz in Hessen im Ländervergleich Defizite aufweist und einen hohen Nachholbedarf hat, wurde auf dieser Basis ebenfalls ein mittelfristiges Bauprogramm aufgestellt. Kriterien der Bewertung waren die Verkehrsbelastung und -bedeutung der Straßen- sowie der Radwegeverbindung sowie die Verkehrssicherheit . Hessenweit wurden 165 Projekte bewertet. Die Landesregierung wird im Zeitraum bis 2022 rund 4 Mio. € jährlich in die Verbesserung des Radwegenetzes an Landesstraßen investieren . Insgesamt wurden im Rheingau-Taunus-Kreis 15 Radwege-Projekte bewertet. Davon konnte eine Maßnahme als vorrangiges Vorhaben in das Programm aufgenommen werden. Frage 8. Setzt sich die Landesregierung für eine Ausweitung der Lkw-Maut (zukünftig über 5,7 t) auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen ein? Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat in ihrer Sondersitzung am 2. Oktober 2013 eine Ausweitung der Lkw-Maut für Lkw ab 7,5 t auf das nachgeordnete Netz als Option zur Abdeckung des erforderlichen Finanzierungsbedarfs für den Verkehrsbereich beschlossen. Sie hat den erforderlichen Zeitbedarf auf über eine Wahlperiode eingeschätzt. Die Landesregierung unterstützt diesen Beschluss. Derzeit gibt es keinerlei rechtliche Grundlagen noch technische und organisatorische Voraussetzungen für eine Ausweitung der Lkw-Maut auf Landes-, Kreisund Gemeindestraßen. Wiesbaden, 25. August 2015 In Vertretung: Mathias Samson Anlagen Strasse Projektbezeichnung Projektlänge (km) gesch. Gesamtkosten (Tsd) Kreis L 3023 Deckenerneuerung OD Idstein/Heftrich 0,24 60 Rheingau-Taunus-Kreis L 3026 Ausbau Knotenpunkt L3027 in der OD Niedernhausen 0,26 200 Rheingau-Taunus-Kreis L 3026 Radweg Lückenschluss R6 zwischen Gänseberg und B 275 1,02 180 Rheingau-Taunus-Kreis L 3027 Bauwerksinstandsetzung UF DB in Niedernhausen 0,07 1.750 Rheingau-Taunus-Kreis L 3032 Deckenerneuerung Hohenstein/Strinz Margarethä - Hohenstein/Hennethal 2,66 590 Rheingau-Taunus-Kreis L 3032 Deckenerneuerung Hohenstein/Hennethal - Aarbergen/Daisbach 2,96 650 Rheingau-Taunus-Kreis L 3033 Bauwerksinstandsetzung Wisperbrücke in der OD Heidenrod/Geroldstein 0,01 150 Rheingau-Taunus-Kreis L 3033 Deckenerneuerung Wisperstraße in Teilabschnitten Heidenrod L 3455 - K 675 2,06 460 Rheingau-Taunus-Kreis L 3034 Bauwerksinstandsetzung UF Wirtschaftsweg bei Assmannshausen 0,01 100 Rheingau-Taunus-Kreis L 3272 Deckenerneuerung Rüdesheim/Presberg - L 3454 3,26 720 Rheingau-Taunus-Kreis L 3272 Deckenerneuerung L 3033/3272 - Rüdesheim/Presberg 4,47 1.000 Rheingau-Taunus-Kreis L 3273 Grundhafte Erneuerung Niedernhausen/Niederseelbach - Niedernhausen/Oberseelbach 0,40 200 Rheingau-Taunus-Kreis L 3274 Bauwerksinstandsetzung UF Wirtschaftsweg bei Hünstetten/Görsroth 0,02 150 Rheingau-Taunus-Kreis L 3275 Deckenerneuerung Knotenpunkt Hühnerkirche bei Hünstetten/Limbach (L 3275/B 417) 0,10 150 Rheingau-Taunus-Kreis L 3277 Deckenerneuerung Hünfelden/Ohren - Hünstetten/Beuerbach 1,25 250 Rheingau-Taunus-Kreis L 3320 Ausbau zwischen Eltville/Hattenheim und Kloster Eberbach 3,52 1.750 Rheingau-Taunus-Kreis L 3373 Deckenerneuerung Hohenstein/Breithardt - Hohenstein/Holzhausen ü. Aar 1,90 480 Rheingau-Taunus-Kreis L 3455 Deckenerneuerung OD Heidenrod/Kemel 0,80 200 Rheingau-Taunus-Kreis L 3456 Deckenerneuerung Bad Schwalbach, B 260 - B 275 4,37 950 Rheingau-Taunus-Kreis Im Rahmen der Sanierungsoffensive 2016-2022 sollen folgende Maßnahmen realisiert werden: Anlage zu KA 19/2320 Fahrbahnzustand ZEB Landesstraßen 2012 L3023 (komplett ldstein-Heftrich-Kröftei-B8), Anlage zu KA 19/2320 Fahrbahnzustand ZEB Landesstraßen 2012 L3273 (Niederseelbach-Engenhahn), Anlage zu KA 19/2320 Fahrbahnzustand ZEB Landesstraßen 2012 L3277 (Wörsdorf-Wallrabenstein), Anlage zu KA 19/2320 Fahrbahnzustand ZEB Landesstraßen 2012 L3450 (Wüstems-Oberems), Anlage zu KA 19/2320 Fahrbahnzustand ZEB Landesstraßen 2012 L3032 (Strinz Margarethä-Wingsbach), Anlage zu KA 19/2320 Fahrbahnzustand ZEB Landesstraßen 2012 L3274 (Strinz Margarethä-Breithardt), Anlage zu KA 19/2320 Fahrbahnzustand ZEB Landesstraßen 2012 L3470 (Orlen-Wehen, OD Wehen, Wehen-B417), Anlage zu KA 19/2320 Fahrbahnzustand ZEB Landesstraßen 2012 L3374 (Langenseifen) Anlage zu KA 19/2320 Fahrbahnzustand ZEB Landesstraßen 2012 L3037 (OD Bärstadt) Anlage zu KA 19/2320 2320_Anlagen.pdf KLA 2320-Einzellisten komplett KLA 2320-Zustand LStr LK Rhg.-T.