Kleine Anfrage der Abg. Eckert und Grüger (SPD) vom 30.07.2015 betreffend 104/105%ige Lehrerversorgung an den Beruflichen Schulen im Schulamtsbezirk Lahn-Dill/Limburg-Weilburg und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wird die 104/105%ige Lehrerversorgung derzeit an allen Beruflichen Schulen im Schulamtsbezirk Lahn-Dill/Limburg-Weilburg erreicht? Wenn nein, in welchen Schulen nicht und aus welchen Gründen? Auf Basis des Lehrerstellenzuweisungserlasses vom 21.07.2015 verfügen alle Beruflichen Schulen im Schulamtsbezirk Lahn-Dill/Limburg-Weilburg grundsätzlich über eine mindestens 104-prozentige Zuweisung von Lehrerstellen: Berufliche Schulen im Schulamtsbereich LDLM (Haushaltsjahr 2015 SNR Schulname Ort relative Zuweisung mit Sozialindex / in Prozent 6287 Gewerbliche Schulen des Lahn-Dill-Kreises Dillenburg 104,30 6288 Kaufmännische Schulen des Lahn-Dill-Kreises Dillenburg 105,18 6299 Staatliche Zeichenakademie Hanau 104,53 6305 Adolf-Reichwein-Schule Limburg 105,22 6306 Friedrich-Dessauer-Schule Limburg 105,47 6307 Peter-Paul-Cahensly-Schule Limburg 105,28 6321 Wilhelm-Knapp-Schule Weilburg 105,11 6322 Theodor-Heuss-Schule Wetzlar 104,23 6323 Werner-von-Siemens-Schule Wetzlar 105,09 6325 Käthe-Kollwitz-Schule Wetzlar 104,50 6343 Erwin-Stein-Schule Staatliche Glasfachschule Hadamar 104,00 6345 Staatliche Technikerschule Weilburg Weilburg 104,00 6349 Staatliche Technikerschule Alsfeld Alsfeld 104,00 Die über den Grundunterricht hinausgehende Zuweisung setzt sich aus dem Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung und der sozialindizierten Lehrerstellenzuweisung zusammen. Frage 2. Wie viel Prozent betrug die über die Grundversorgung (100%) hinausgehende zusätzliche Lehrerversorgung an den Beruflichen Schulen Im o.g. Schulamtsbezirk in den vergangenen fünf Jahren? (bitte nach Schule und Schuljahr auflisten) Im Schuljahr 2011/12 wurde die Lehrerstellenzuweisung für die beruflichen Schulen zentralisiert . Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit werden daher nur die Daten ab dem Haushaltsjahr 2012 in der Anlage 1 dargestellt. Der Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung wurde für die Beruflichen Schulen ab dem Schuljahr 2012/13 eingeführt. Eingegangen am 18. September 2015 · Ausgegeben am 22. September 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2322 18. 09. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2322 Frage 3. Um wie viele zusätzlich zur Grundunterrichtsversorgung zugewiesene Lehrerstellen handelte es sich jeweils? Auf die tabellarische Darstellung in Anlage 2 wird verwiesen. Frage 4. Konnten etwaige von den Beruflichen Schulen gemeldete Fehlbedarfe über Neueinstellungen in den letzten Schuljahren und im kommenden Schuljahr 2015/16 realisiert werden? Wenn nein, warum nicht? Insgesamt wurden im Staatlichen Schulamt Lahn-Dill/ Limburg-Weilburg zum 1. Februar 2015 und zum 1. August 2015 20,23 Planstellen für die beruflichen Schulen eingestellt. Dies beinhaltet auch vorgenommene Umwandlungen von befristeten TV-H-Verträgen in unbefristete Verträge (4,23 Stellen). Über schulbezogene Ausschreibungen wurden insgesamt drei Planstellen umgesetzt bzw. eine veranlasst. An Einstellungen für die beruflichen Schulen wurden 12 umgesetzt bzw. veranlasst. Bei dieser Gelegenheit wird darauf verwiesen, dass für bestimmte Fachbereiche (hier: Metalltechnik/Gesundheit/Elektrotechnik/Sozialpädagogik) keine weiteren Bewerber /innen zur Verfügung stehen. Dieser Bedarf wurde dann über TV-H-Verträge abgedeckt. Frage 5. Ist im Bereich des Staatlichen Schulamts Lahn-Dill und Limburg-Weilburg ein Verlust von eigens und gezielt ausgebildeten Fachkräften mit Lehramt für Berufliche Schulen zu verzeichnen? a) Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor? b) Wenn ja, wie will sie dem entgegenwirken? Zunächst wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen. Die gemeldeten Fachbedarfe wurden durch entsprechende Einstellungen über Ranglisten und befristete TV-H-Verträge vorgenommen . Grundsätzlich nicht zu verhindern sind persönliche Entscheidungen bzw. die Rahmenbedingungen . So konnte z.B. aufgrund von unterschiedlichen Ferienzeiten und Möglichkeiten in benachbarten Bundesländern ggf. nicht jede Planstelle im Aufsichtsbezirk des Staatlichen Schulamtes mit der gewünschten Bewerberin bzw. dem gewünschten Bewerber besetzt werden, da sich entsprechende Lehrkräfte für eine Anstellung in anderen Bundesländern entschieden haben. Wiesbaden, 9. September 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlagen zu KA 19/2322 petry Rechteck Anlagen zu KA 19/2322 petry Rechteck