Kleine Anfrage des Abg. Warnecke (SPD) vom 10.08.2015 betreffend Ausbau der Ortsdurchfahrten von Alsfeld-Leusel und Alsfeld-Angenrod entlang der B 62 sowie der Straßenbaumaßnahmen im Vogelsbergkreis und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Seit mehreren Jahren beklagen sich die Anwohner der Bundesstraße 62 entlang der Ortsdurchfahrten von Alsfeld -Leusel und Alsfeld-Angenrod über die Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität durch den enormen Verkehrslärm , der aus dem schlechten Zustand der Straßendecke resultiert. Nach einer Sammlung von Unterschriften durch die Anwohner, die im Januar an den Magistrat der Stadt Alsfeld übergeben wurden, steht die Gründung einer stadtteilübergreifenden Bürgerinitiative in Alsfeld unmittelbar bevor. Obwohl die Sanierung der betroffenen Ortsdurchfahrten bereits mehrfach in Aussicht gestellt wurde, konnte Hessen Mobil bislang keine Aussage über den verbindlichen Realisierungszeitpunkt der Maßnahme treffen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Über ein Fünftel des rund 7.000 Kilometer langen Landesstraßennetzes in Hessen befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Diesem Problem hat sich die Landesregierung gestellt und folgt dabei konsequent dem Grundsatz: Sanierung vor Neubau. Die Landesregierung hat die zur Verfügung stehenden Mittel gebündelt und will bis zum Jahr 2022 rund 385 Mio. € in rund 540 Einzelbaumaßnahmen investieren. Dabei sollen die zur Verfügung stehenden Gelder dorthin geleitet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. Dafür ist eine Prioritätensetzung nach fachlichen, objektiven und transparenten Kriterien unverzichtbar. Für die Auswahl der im Rahmen der Sanierungsoffensive 2016 - 2022 zu realisierenden Projekte hat Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement eine Dringlichkeitsbewertung des gesamten Landesstraßennetzes hinsichtlich der Kriterien Verkehrssicherheit, Verkehrsbedeutung, Verkehrsqualität und Umfeldsituation vorgenommen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Dringlichkeitsbewertung gibt es damit in Hessen erstmalig eine mittelfristige Landesstraßenbau-Planung, die über das Folgejahr hinausgeht. Damit löst die Landesregierung das Versprechen ein, mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit und mehr Ehrlichkeit im Landesstraßenbau zu schaffen. Mit der Sanierungsoffensive 2016 - 2022 setzt die Landesregierung darüber hinaus ein deutliches Zeichen, dass sie die dringend erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen im Landesstraßenbau in den nächsten Jahren engagiert in Angriff nehmen will. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann werden die Ortsdurchfahrten von Alsfeld-Leusel und Alsfeld-Angenrod entlang der Bundesstraße 62 ausgebaut bzw. saniert? Die straßenbaulichen Erhaltungsmaßnahmen in den Ortsdurchfahrten Alsfeld-Leusel und Alsfeld -Angenrod sind im mittelfristigen Bauprogramm für die Jahre 2017 (Ortsdurchfahrt Leusel) und 2018 (Ortsdurchfahrt Angenrod) vorgesehen. Frage 2. Mit welcher Priorität werden die vorgenannten Maßnahmen vor dem Hintergrund der Beeinträchtigungen der betroffenen Anwohner durch den enormen Verkehrslärm behandelt? Die Fahrbahnerhaltungsmaßnahmen in den Ortsdurchfahrten Alsfeld-Leusel und AlsfeldAngenrod sind mit hoher Priorität als bauwürdig eingestuft. Frage 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung im Rahmen des Ausbaus der Ortsdurchfahrten sowie darüber hinaus, um die Anwohner vor Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm zu schützen? Nach Durchführung der Erhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen im betreffenden Bereich der B 62 wird Hessen Mobil eine Lärmberechnung unter Zugrundelegung der aktuellen VerkehrsEingegangen am 6. Oktober 2015 · Ausgegeben am 9. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2333 06. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2333 zahlen durchführen. Hiervon ausgehend wird über die gebotenen Lärmschutzmaßnahmen im Interesse der von Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sachgerecht entschieden werden . Den Lärmschutzinteressen der Anwohnerinnen und Anwohner wird bei der Entscheidungsfindung hohes Gewicht beigemessen. Der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm kann im Rahmen der Erhaltung bzw. Sanierung von Ortsdurchfahrten sowohl durch passive Lärmschutzmaßnahmen als auch durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie Verkehrslenkung, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Fahrverbote erfolgen . Frage 4. Wann und wie soll der Lückenschluss des hessischen Radfernwegs entlang der Ortsdurchfahrten von Alsfeld-Leusel und Alsfeld-Angenrod realisiert werden? Das Radwegevorhaben zwischen Alsfeld-Leusel und Alsfeld-Angenrod ist nicht Bestandteil des hessischen Fernradwegenetzes. Der Radwegeabschnitt schließt die Lücke der Radwegverbindung entlang der B 62 zwischen Stadtallendorf und Alsfeld. Der Fernradweg R2 verläuft nördlich der B 62. Das benötigte Baurecht für den Bau des Radwegs innerhalb der Knotenpunktumbaumaßnahme B 62/L 3070 vor Angenrod einschließlich des fehlenden Radwegeabschnitts kann voraussichtlich in vereinfachter Form über das sog. Entfallen der Planfeststellung geschaffen werden. Dies soll im Jahr 2016 erfolgen. Der Bau ist damit ab dem Jahr 2017 möglich. Frage 5. Welche weiteren Bundes- und Landesstraßen oder -teilabschnitte im Vogelsbergkreis stuft die Landesregierung als sanierungsbedürftig und dringend sanierungsbedürftig ein? Frage 6. Für welche dieser Straßen oder Straßenabschnitte ergibt sich anhand der Dringlichkeitsüberprüfung die Aufnahme in das Landes- bzw. Bundesstraßenbauprogramm? Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Die in der Sanierungsoffensive 2016 - 2022 enthaltenen Landesstraßenbauprojekte sowie die laufenden Bundesstraßenbaumaßnahmen und geplanten Baumaßnahmen im Zuge von Bundesstraßen des Vogelsbergkreises, die mittelfristig realisiert werden sollen, sind der Anlage zu entnehmen . Frage 7. Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Fertigstellung der als sanierungsbedürftig und dringend sanierungsbedürftig eingestuften Straßen im Vogelsbergkreis zu rechnen? Die Einplanung der Vorhaben der Sanierungsoffensive 2016 - 2022 erfolgt mit der Aufstellung der jährlichen Landesstraßenbauprogramme. Maßgebliche Kriterien für die Berücksichtigung der einzelnen Vorhaben sind u.a. das Vorliegen des Baurechts, Zusammenhänge und Verknüpfungen mit anderen Infrastrukturvorhaben, Anforderungen der Verkehrsführung im Streckennetz . Eine zeitlich verbindliche Festlegung kann erst getroffen werden, wenn die dazu notwendigen Randbedingungen abschließend geklärt sind. Der vorgenannte Sachverhalt gilt auch für die Baumaßnahmen im Zuge von Bundesstraßen, wobei hier die Aufstellung der jährlichen Bundesstraßenbauprogramme ausschlaggebend ist. Wiesbaden, 23. September 2015 Tarek Al-Wazir Anlage Anlage Tabelle: Maßnahmen der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 im Vogelsbergkreis L 3010  Ausbau in der Ortsdurchfahrt Grebenhain/Volkartshain L 3070  Ausbau zwischen Antrifttal/Ruhlkirchen und Kirtorf/Arnshain L 3070  Grundhafte Erneuerung OD Antrifftal/Seibelsdorf L 3071  Bauwerksinstandsetzung UF Mehlbach in der OD Gemünden/Ehringshausen L 3073  Deckenerneuerung Ulrichstein/Unter‐Seibertenrod ‐ Mücke/Ober‐Ohmen L 3073  Deckenerneuerung Ulrichstein‐ Ulrichstein/Ober‐Seibertenrod L 3073  Grundhafte Erneuerung OD Ulrichstein/Unter‐Seibertenrod L 3073  Bauwerkserneuerung UF Eschenbach in der OD Ulrichstein/Ober‐Seibertenrod L 3073  Deckenerneuerung OD Ulrichstein  L 3139  Ausbau Knotenpunkt B 275 Rixfelder Kreuz L 3139  Grundhafte Erneuerung OD Ulrichstein/Rebgeshain L 3139  Deckenerneuerung Lautertal/Hörgenau ‐ Lautertal/Eichenrod L 3140  Ausbau Knotenpunkt L 3141 Einmündung in der OD Schitz L 3140  Grundhafte Erneuerung OD Lauterbach L 3140  Grundhafte Erneuerung OD Lauterbach/Dirlammen L 3140  Bauwerksinstandsetzung UF Brenderwasser bei Lauterbach L 3144  Bauwerksinstandsetzung UF Bach (Wallenrodebach) in Schwalmtal/Brauerschwend L 3146  Ausbau in der Ortsdurchfahrt Gemünden/Rülfenrod L 3160  Ausbau in der Ortsdurchfahrt Alsfeld/Eifa L 3160  Deckenerneuerung Grebenau/Wallersdorf ‐ Kreisgrenze Hersfeld Rotenburg L 3161  Ausbau zwischen Grebenau und Grebenau/Merlos  (einschl. Teile der OD Merlos) L 3161  Deckenerneuerung Grebenau/Bieben ‐ Alsfeld/Lingelbach L 3161  Ausbau zwischen Lauterbach/Heblos und Lauterbach/Rimlos L 3162  Deckenerneuerung OD Schwalmtal/Vadenrod L 3165  Ausbau in der Ortsdurchfahrt Romrod/Strebendorf L 3166  Grundhafte Erneuerung Ulrichstein/Bobenhausen ‐ Ulrichstein L 3176  Bauwerksinstandsetzung UF Fulda bei Schlitz/Hutzdorf L 3176  Bauwerksinstandsetzung UF Fluttal bei Schlitz/Hutzdorf L 3176  Bauwerksinstandsetzung UF Fluttal bei Schlitz/Hutzdorf L 3181  Deckenerneuerung OD Grebenhain/Bermutshain L 3183  Deckenerneuerung OD Schotten/Wingershausen L 3183  Ausbau in der Ortsdurchfahrt Schotten/Eschenrod L 3183  Bauwerkserneuerung UF Eckhartsbach in der OD Schotten/Eichelsachsen L 3183  Ausbau zwischen Schotten/Eichelsachsen und Kreisgrenze L 3291  Ausbau zwischen Schotten und Schotten/Rudingshain L 3295  Ausbau zwischen Einmündung B 254 und Alsfeld/Hattendorf L 3295  Bauwerkserneuerung UF Berfa bei Alsfeld/Berfa L 3325  Deckenerneuerung Mücke/Höckersdorf ‐ Mücke/Groß‐Eichen L 3325  Grundhafte Erneuerung OD Mücke/Ilsdorf L 3325  Grundhafte Erneuerung Mücke/Ilsdorf ‐ Einmündung B 49 L 3325  Grundhafte Erneuerung OD Ulrichstein/Kölzenhain L 3325  Bauwerksinstandsetzung UF Streitbach bei Mücke/Groß‐Eichen L 3326  Ausbau zwischen Ulrichstein/Helpershain und Feldatal/Köddingen Tabelle: Mittelfristige Bundesmaßnahmen im Vogelsbergkreis B  49  Ausbau zwischen Mücke/Flensungen und Mücke/Ruppertenrod B  49  Bau eines Rad‐ und Gehweges zwischen Alsfeld und Alsfeld/Pfefferhöhe B  49  Deckenerneuerung in der OD Alsfeld (Alicen‐Straße) B  49  Deckenerneuerung in der OD Romrod 1.BA B  49  Deckenerneuerung zwischen Mücke/Ruppertenrod und Abzweig K 127 (Ober‐Ohmen) B  49  Deckenerneuerung in der OD Romrod 2.BA B  62  Grundhafte Erneuerung in der OD Alsfeld/ Leusel B  62  Deckenerneuerung in der OD Alsfeld/Angenrod B  62  Bau eines Rad‐ und Gehweges zwischen Alsfeld und Kirchheim (Alfeld/Leusel bis Alsfeld/Angenrod)  B  62  Bau eines Rad‐ und Gehweges zwischen Leusel und Angenrod B  62  Instandsetzung der Unterführung Laubach bei Kirtorf B  62  Deckenerneuerung zwischen Alsfeld und Alsfeld/Eifa B  62  Deckenerneuerung in der OD Alsfeld (Georg‐Dietrich‐Bücking‐Straße) B  62  Deckenerneuerung zwischen Alsfeld/Eifa und Abzw. L 3157 (Berfa) B  62  Ausbau Knotenpunkt zwischen Kirtorf/Ober‐Gleen und Alsfeld/Angenrod 3. BA B  62  Deckenerneuerung in der OD Alsfeld (Schellngasse) B 254  Instandsetzung der Unterführung Lauter ‐ Lauterbach  B 254  Deckenerneuerung zwischen Lauterbach/Maar und Lauterbach/Reuters B 254  Deckenerneuerung im Bereich der OU Schwalmtal/Brauerschwend 1.BA B 254  Deckenerneuerung im Bereich der OU Schwalmtal/ Brauerschwend 2.BA B 254  Deckenerneuerung im Bereich der OU Schwalmtal/ Brauerschwend 3.BA B 254  Instandsetzung der Unterführung Welsbach in Alsfeld/ Eudorf B 254  Erneuerung der Lichtsignalanlage in der  OD Lauterbach B 275  Ausbau zwischen Herbstein und Lauterbach, Rixfelder Kreuz bis K 84 B 275  Grundhafte Erneuerung in der OD Lauterbach/Blitzenrod B 275  Instandsetzung der Unterführung Schalksbach bei Herbstein/Rixfeld   B 275  Deckenerneuerung in der OD Grebenhain/Hartmannshain B 275  Deckenerneuerung in der OD Herbstein (Industriegebiet‐Herbstein/ Altenschlirf) B 275  Instandsetzung der Unterführung Maulsbach in Grebenhain/ Vaitshain B 276  Deckenerneuerung zwischen Abzweig L 3139 (Götzen) und Abzweig K 22 (KKH) B 276  Deckenerneuerung zwischen Abzweig K 141 (Burkhards) und K 207 (Hirzberg) B 276  Deckenerneuerung zwischen Abzw. K 207 (Hirzberg) und Schotten/Eschenrod B 276  Deckenerneuerung zwischen Schotten und Gedern Schotten/Eschenrod und Abzw. Wingershausen