Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 12.08.2015 betreffend Salz-Grenzwerte für die Flussgebiete Werra und Weser und ihre Fischbrutgefährlichkeit und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Frage 1. In der Pressemitteilung vom 29. September 2014 benennt die Hessische Umweltministerin die Grenzwerte zur Einleitung in die Werra ab Ende 2021 für Chlorid auf 1.700 mg/l, für Kalium von 200 mg/l auf 150 mg/l und für Magnesium von 340 mg/l auf 230 mg/l. a) Wie werden diese Grenzwerte aus der WRRL abgeleitet? b) Welche Auswirkungen haben die Einleitungen dieser Salzmengen auf die Fischbrut? c) Welche Grenzwerte wären nach der WRRL anzustreben? Frage 2. Ab Ende 2032 sollen laut der Pressemitteilung vom 29. September 2014 folgende Grenzwerte gelten: 1.000 mg/l Chlorid, 150 mg/l Kalium, für Magnesium 230 mg/l a) Wie werden diese Grenzwerte aus der WRRL abgeleitet? b) Welche Auswirkungen haben die Einleitungen dieser Salzmengen auf die Fischbrut? c) Welche Grenzwerte wären nach der WRRL anzustreben? Frage 3. Ab Ende 2060 sollen laut der Pressemitteilung vom 29. September 2014 am Pegel Gerstungen folgende Grenzwerte gelten: 800 mg/l Chlorid, 70 mg/l Kalium und 90 mg/l für Magnesium. a) Wie werden diese Grenzwerte aus der WRRL abgeleitet? b) Welche Auswirkungen haben die Einleitungen dieser Salzmengen auf die Fischbrut? c) Welche Grenzwerte wären nach der WRRL anzustreben? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Zu Frage 1 a bis 3 a: Das Land Hessen hat am 29. September 2014 gemeinsam mit dem Bergbauunternehmen K+S den Vier-Phasen-Plan vorgestellt. Die in der Landtagsanfrage aufgeführten Grenzwerte entstammen dem Vier-Phasen-Plan (4PP). In diesem Plan sind die Eckpunkte zur dauerhaften Salzabwasser-Entsorgung im Werra-Kali-Revier für den Zeitraum des Bergbaubetriebes beschrieben. Der 4PP steht mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Einklang. Er ersetzt jedoch weder Vorgaben durch den Bewirtschaftungsplan noch wasserrechtliche Genehmigungsverfahren. Im Rahmen der Aufstellung des Entwurfs des Bewirtschaftungsplans Weser wurde der 4PP zwischenzeitlich optimiert. Die Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) hat im Entwurf des Bewirtschaftungsplans zur Umsetzung der WRRL Zielwerte für die in der Anfrage genannten Stoffe für die Pegel Gerstungen (Werra) und Boffzen (Weser) beschlossen. Im Bewirtschaftungsplan sind drei Maßnahmenoptionen aufgeführt, die grundsätzlich geeignet erscheinen, die Zielwerte einzuhalten. Die Maßnahmenoption Temporäre Oberweser -Pipeline entspricht dem 4PP in einer modifizierten Form und ist eine der drei aufgeführten Maßnahmeoptionen. Auf der Grundlage der Vorgaben der WRRL (siehe unter anderem Anhang V der WRRL) hat die FGG Weser Richtwerte zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes bezüglich der Salzbelastung für Chlorid, Kalium und Magnesium abgeleitet. Zu Frage 1 b bis 3 b: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu Frage 1 c bis 3 c: Als Zielwerte für den guten ökologischen Zustand nach WRRL gelten:  Chlorid: ........... 300 mg/l,  Kalium: ............ 20 mg/l,  Magnesium: ....... 30 mg/l. Der gute ökologische Zustand in den Wasserkörpern der Werra ist bis zum Jahre 2027 selbst dann nicht zu erreichen, wenn die Kali-Produktion im Werra-Kali-Revier von heute an stillgeEingegangen am 25. September 2015 · Ausgegeben am 30. September 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2338 25. 09. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2338 legt werden würde. Ursachen hierfür sind der natürliche Aufstieg salzhaltiger Grundwässer aus dem Plattendolomit (salzreiche Formationswässer) sowie die jahrzehntelange Versenkung von salzhaltigen Produktionsabwässern aus der Kali-Produktion (diffuse Einträge). Diese natürlichen Ursachen sowie die Folgen anthropogenen Handelns sind bei der Festlegung von Bewirtschaftungszielen zu berücksichtigen. Für die Werra (Pegel Gerstungen) werden daher als Bewirtschaftungsziel der WRRL für den Entwurf "Sonder-Bewirtschaftungsplan Salz 2015 bis 2021" der FGG Weser weniger strenge Umweltziele mit folgenden Zielwerten für den Pegel Gerstungen in 2027 aufgeführt:  Chlorid: ......... 1170 mg/l,  Kalium:............. 70 mg/l,  Magnesium: ......120 mg/l. Frage 4. Ab welchem Salzgehalt von Fließgewässern tritt eine Schädigung von Fischbrut auf bzw. welche Grenzwerte sind für Fischbrut unbedenklich? Angaben bitte unter Nennung der Literaturquellen. Zu den Auswirkungen der Salzabwassereinleitung durch die K+S Kali GmbH auf die Fischbrut in der Werra liegen nach Auskunft des Regierungspräsidiums Kassel Untersuchungen aus dem Jahr 2011 vor, die sich auf den Zustand der Werra unter den Bedingungen der Grenzwerte am Pegel Gerstungen (2.500 mg/l Chlorid, 90 °deutscher Härte (dH)) beziehen. Die Untersuchungen erfolgten im Rahmen der bio- und ökologischen Untersuchungen zu den Auswirkungen der Salzeinleitungen in die Werra sowohl in Freiland-, als auch in Laborexperimenten [Quelle: Biologisch -ökologische Untersuchungen zur Abschätzung der Auswirkungen veränderter Salzeinleitungen auf die aquatische Flora und Fauna der Werra und Weser- Ergebnisse der Untersuchungen 2010-2011, EcoRing, S.140]. Seit 2012 werden monatlich in Wasserproben der Werra bei Unterrhon oberhalb der Werkseinleitungen von K+S und beim Pegel Gerstungen vergleichende Untersuchungen zur akut giftigen Wirkung auf die Entwicklung von Fischeiern durchgeführt. Die Untersuchungen erfolgen nach der DIN 38415-6 (Fischeitest). Die bisherigen 33 Untersuchungen haben ergeben, dass keine Effekte anhand des standardisierten Verfahrens zur Fischeigiftigkeit des Flusswassers ober- oder unterhalb der Einleitungen der Kaliindustrie festzustellen sind. Wiesbaden,15. September 2015 Priska Hinz