Kleine Anfrage der Abg. Rudolph und Hofmann (SPD) vom 12.08.2015 betreffend Straftaten gegen Staatsbedienstete in Hessen und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragesteller: Polizeivollzugsbedienstete sind im Rahmen ihrer Berufsausübung immer wieder tätlichen und verbalen Angriffen ausgesetzt. So lag in Hessen im Jahr 2014 laut Auskunft des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport die Zahl der gegen Polizisten gerichteten Straftaten bei 3.200. Aber auch Beschäftigte in Behörden, Gerichten oder Gefängnissen, wie beispielsweise Justizvollzugsbeamte oder Gerichtsvollzieher werden immer wieder Opfer von Angriffen. Diese Vorbemerkungen der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2013 und 2014 sowie im 1. und 2. Quartal 2015 Strafanzeige bzw. Strafantrag gem. § 158 Abs. 1 StPO wegen einer gegen Staatsbedienstete im Rahmen ihrer Berufsausübung gerichteten Straftat gestellt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr bzw. Quartal, Straftatbestand und der jeweils betroffenen Berufsgruppe . In den justiziellen Statistiken werden lediglich Verfahren wegen des Vorwurfs des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB ausgewiesen. Eine gesonderte statistische Erfassung von Anzeigen wegen des Verdachts von Straftaten, welche sich gegen Staatsbedienstete im Rahmen ihrer Berufsausübung richten, erfolgt nicht. Für die Jahre 2013 bis 2015 ergeben sich - bezogen auf Anzeigesachen wegen des Verdachts einer Straftat nach § 113 StGB in Hessen - folgende Zahlen:  2013: ................... 1.415 Anzeigesachen,  2014: ................... 1.400 Anzeigesachen,  2015 (1. Halbjahr): .....706 Anzeigesachen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass statistisch nicht zwischen Verfahren zum Nachteil von hessischen Vollstreckungsbeamten oder von Vollstreckungsbeamten aus anderen Bundesländern bzw. Bundesbeamten differenziert wird. Es erfolgt auch keine anderweitige Erfassung nach betroffenen Berufsgruppen. Frage 2. In wie vielen Fällen in den Jahren 2013 und 2014 sowie im 1. und 2. Quartal 2015 hat die Staatsanwaltschaft wegen einer gegen Staatsbedienstete im Rahmen ihrer Berufsausübung gerichteten Straftat gem. § 160 Abs. 1, 2. Halbsatz StPO auf anderem Wege Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat erhalten? Bitte aufschlüsseln nach Jahr bzw. Quartal, Straftatbestand und der jeweils betroffenen Berufsgruppe . In den justiziellen Statistiken wird nicht zwischen Ermittlungsverfahren, die aufgrund einer Strafanzeige eingeleitet wurden und von Amts wegen eingeleiteten Ermittlungsverfahren differenziert . Die Frage kann daher mangels statistischer Daten nicht beantwortet werden. Eingegangen am 29. September 2015 · Ausgegeben am 30. September 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2340 28. 09. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2340 Frage 3. In wie vielen der in Frage 1 und 2 benannten Fälle wurde daraufhin ein Anfangsverdacht bejaht und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Bitte aufschlüsseln nach Jahr bzw. Quartal, Straftatbestand und der jeweils betroffenen Berufsgruppe . Da es keine sogenannte Verlaufsstatistik gibt, können keine statistischen Aussagen dazu getroffen werden, hinsichtlich welcher bzw. wie vieler der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Anzeigesachen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Die Zahl der wegen des Verdachts einer Straftat nach § 113 StGB eingeleiteten Ermittlungsverfahren stellt sich für den angefragten Zeitraum wie folgt dar:  2013: .................... 1.412 Ermittlungsverfahren,  2014: .................... 1.400 Ermittlungsverfahren,  2015 (1. Halbjahr):...... 705 Ermittlungsverfahren. Frage 4. In wie vielen der in Frage 1. und 2. benannten Fälle wurde das Verfahren eingestellt (beispielsweise gegen Auflage oder wegen Geringfügigkeit)? Bitte aufschlüsseln nach Jahr bzw. Quartal, Straftatbestand, Grund der Einstellung und der jeweils betroffenen Berufsgruppe. Wie in der Antwort zu Frage 3. ausgeführt, existiert keine sogenannte Verlaufsstatistik, weshalb keine statistischen Aussagen dazu getroffen werden können, wie viele der in der Antwort zu Frage 1. aufgeführten Anzeigesachen eingestellt wurden. Statistisch wird lediglich die Zahl der Einstellungen von Ermittlungsverfahren (u.a. mangels hinreichenden Tatverdachts, wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen) erfasst. Für den Zeitraum von 2013 bis 2015 ergeben sich folgende Zahlen:  2013: ..................... 601 Einstellungen,  2014: ..................... 606 Einstellungen,  2015 (1. Halbjahr): ...... 327 Einstellungen. Frage 5. In wie vielen der in Frage 1. und 2. benannten Fälle erging ein rechtskräftiges Urteil bzw. ein rechtskräftiger Strafbefehl? Bitte aufschlüsseln nach Jahr bzw. Quartal, Straftatbestand und der jeweils betroffenen Berufsgruppe . Statistisch können keine Aussagen zum Verlauf bzw. zum Ausgang der in Frage 1 aufgeführten Anzeigesachen getroffen werden. Insoweit wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen . Für Straftaten nach § 113 StGB weist die Strafverfolgungsstatistik für die Jahre 2013 und 2014 für Hessen die nachfolgend angegebenen Zahlen aus. Für das Jahr 2015 liegen noch keine Zahlen vor.  2013: ...... 275 Aburteilungen, 220 Verurteilungen.  2014: ...... 266 Aburteilungen, 209 Verurteilungen. Zur Erläuterung ist anzumerken, dass der in der Strafverfolgungsstatistik gebrauchte Begriff der Aburteilungen auch den rechtskräftigen Erlass von Strafbefehlen und jede rechtskräftige Beendigung des Strafverfahrens nach Eröffnung des Hauptverfahrens beinhaltet. Verurteilungen umfassen demgegenüber nicht Einstellungen und Freisprüche nach Eröffnung der Hauptverhandlung . Wiesbaden, 17 . September 2015 Eva Kühne-Hörmann