Kleine Anfrage des Abg. Frankenberger (SPD) vom 17.08.2015 betreffend Förderung nichtbundeseigener Eisenbahn-Projekte in Hessen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die niedersächsische Landesregierung fördert mit einem Programm nichtbundeseigene Eisenbahnen in Höhe von 9,3 Mio. €. Insgesamt würde dadurch ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 23,3 Mio. € für die niedersächsische Schieneninfrastruktur ausgelöst. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Hessen verfügt über vergleichsweise wenige Strecken und Gleisanschlüsse nichtbundeseigener Eisenbahnen. Ein "Privatbahnnetz" im umfassenden Sinne gibt es in Hessen nicht. Die erwähnte Förderung in Niedersachsen stellt den Komplementäranteil zu der Bundesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) vom 07.08.2013 dar: hiernach kann Infrastruktur von Schienenwegen öffentlicher nicht bundeseigener Bahnen (Privatbahnen , Schienenwege in Serviceeinrichtungen wie Hafenbahnen) gefördert werden, wenn diese dem Schienengüterfernverkehr dient. Maßnahmen nach SGFFG gibt es in Hessen bisher nicht. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hat sich die Landesregierung für den Erhalt und den Ausbau des Privatbahnnetzes seit 2003 eingesetzt? Die Hessische Landesregierung hat, schon lange bevor es das Förderprogramm des Bundes (SGFFG) gab, von 2002 bis 2010 Infrastruktur für den Schienengüterverkehr (Privatbahnen, Industriestammgleise ) gefördert. Zusätzlich wurden private Gleisanschlüsse gefördert, die gemäß dem seit 03.08.2014 gültigen Gleisanschlussförderprogramm des Bundes nicht förderfähig sind. Auf Grundlage des Landes-Förderprogramms wurden in diesen Jahren elf Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1,8 Mio. € gefördert: u.a. die Fortführung bzw. Wiederinbetriebnahme der Güterstrecken Lollar - Mainzlar und Kerkerbach - Steeden sowie Maßnahmen an Industriestammgleisen . Bis zum Stichjahr 2010 wurden durch die Fördermaßnahmen 100.000 Lkw Fahrten (45 Mio. Lkw-km) verlagert und über 250 Arbeitsplätze konnten bei den angeschlossenen Versendern und Empfängern gesichert werden. Als Beispiel für ein erfolgreiches Förderprojekt wird auf das erst 2015 in Betrieb genommene Bahnlogistikzentrum Limburg/Lahn verwiesen. Von dort werden Schienen-Gütertransporte unter anderem aus Südost-Europa und Polen mit Zielen in Deutschland, Österreich und den belgischen Seehäfen sowie Transporte von Deutschland ins Ausland (z.B. Ton nach Italien) organisiert . Bereits heute werden pro Jahr 100.000 Tonnen in Limburg zwischen Schiene und Straße umgeschlagen; künftig soll sich die Jahresleistung auf rund 300.000 Tonnen erhöhen. Frage 2. In welchem finanziellen Umfang fördert Hessen im Jahr 2015 und 2016 nichtbundeseigene Eisenbahnen ? In Hessen ist für nach dem SGFFG förderfähige Streckenmaßnahmen und eine Komplementärfinanzierung des Landes derzeit kein Bedarf ersichtlich. Ein Grund hierfür ist die Tatsache, dass im Rahmen des Landesförderprogramms 2002 bis 2010 bereits Streckensanierungen und -reakEingegangen am 22. September 2015 · Ausgegeben am 24. September 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2344 22. 09. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2344 tivierungen für den Schienengüterverkehr gefördert wurden. Neben der Bundesförderung nach SGFFG ist auch die Gleisanschlussförderung des Bundes vorrangig zu berücksichtigen. Die Wiederaufnahme der Landesförderung für den Schienengüterverkehr ab 2015 beschränkt sich auf Maßnahmen, die nach den Bundesprogrammen nicht förderfähig sind (z.B. Sanierungs-/Ausbaumaßnahmen in Industriestammgleisen und Gleisanschlüssen). Der Haushaltsansatz hierfür beträgt in den Jahren 2015 und 2016 je 250.000 €. Frage 3. Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert? Die zuständige technische Fachbehörde des Landes, Hessen Mobil, steht mit potenziellen Investoren in Kontakt. Bisher wurden noch keine Förderbescheide erteilt. Anträge bzw. Anfragen liegen vor zu Maßnahmen an Industriestammgleisen und Gleisanschlüssen. Frage 4. Wie viele nicht dem Konzern der DB AG angehörende nichtbundeseigene Eisenbahnen werden in Hessen betrieben? In Hessen haben 23 nichtbundeseigene Eisenbahnen eine Genehmigung als öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen ; zwölf nichtbundeseigene Eisenbahnen haben Genehmigungen zum Betrieb öffentlicher Eisenbahninfrastruktur. Es werden 32 Infrastrukturen mit öffentlichen Gleisanlagen und darüber hinaus 163 nicht-öffentliche Infrastrukturen als Gleisanschlüsse betrieben . Frage 5. Wie viele Kilometer in Hessen umfasst deren Netz? Die Gleislänge der nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastruktur in Hessen liegt bei rund 700 km, davon sind 225 km öffentliche Gleisanlagen. Frage 6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Förderung der nichtbundeseigenen Eisenbahnen eine nachhaltige Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene ermöglicht? Ein direkter Gleisanschluss bei Versendern und Empfängern von Transportgütern ist ein wichtiges Infrastrukturelement, um eine wirtschaftliche Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene zu ermöglichen, da so der zusätzliche Zeit- und Kostenaufwand für das Umladen im Kombinierten Verkehr entfällt. Die Landesregierung sieht deshalb in der Förderung infrastruktureller Maßnahmen an Schienenstrecken, Industriestammgleisen und Gleisanschlüssen ein wichtiges Element zur Herstellung der Bedingungen für einen wirtschaftlichen Schienentransport . Wiesbaden, 14. September 2015 Tarek Al-Wazir