Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 19.08.2015 betreffend Schulnavigator und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Worum handelt es sich bei dem sogenannten "Hessischen Schulnavigator"? Der Schulnavigator war im Zeitraum zwischen den Jahren 2009 und 2013 ein Vorhaben für ein kennzahlengestütztes Informations- und Entwicklungsinstrument. Es stellte ein Informationsangebot an Schulleitungen dar, welches schulbezogene Informationen aus verschiedenen Datenquellen (z.B. der LuSD) zusammenführte , einzelnen Schulen eine Standortbestimmung im Vergleich zu regionalen und landesweiten Durchschnittswerten ermöglichte und eine eigenverantwortliche Steuerung vor Ort unterstützen sollte. Bereits Ende 2011 wurde die Entscheidung getroffen, den Themenkomplex Schulnavigator nicht weiterzuverfolgen. Frage 2. Auf welcher rechtlichen Basis bzw. auf wessen Veranlassung wurde dieser Navigator seitens des Kultusministeriums erstellt? Die Entwicklung des Navigators war ein Teilprojekt bei der Einführung der Neuen Verwaltungssteuerung im Ressort des Kultusministeriums. Es ging dabei um die Verknüpfung von inhaltlichem und finanziellem Controlling. Frage 3. Wann wurde dieser erstellt bzw. in welchen Zeitabständen wird er aktualisiert? Der Schulnavigator war nur in der Entwicklungsphase. Da die zugrunde liegenden Daten des Hessischen Statistischen Landesamtes (Herbststatistik) und der Lehrerzuweisung jährlich aktualisiert werden, war geplant, den Navigator entsprechend zu aktualisieren. Frage 4. Welche schulformbezogenen, schülerbezogenen und sozialräumlichen Daten bzw. welche weiteren Daten werden hierbei verwendet? Frage 5. Zu welchen Darstellungen und Leistungen ist dieser Schulnavigator in der Lage? Frage 6. Seit wann und in welchen Zusammenhängen arbeitet das Kultusministerium mit diesem Instrument ? (Bitte gliedern nach hausinterner/externer Kommunikation/Verwendung durch untere Schulaufsichtsbehörden) Frage 7. Hat die untere Schulaufsichtsbehörde die Möglichkeit, dieses Instrument ständig selbstständig zu verwenden und für Planungs-, Evaluations- und Entscheidungszwecke zu nutzen? Die Fragen 4 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Das Kultusministerium arbeitet nicht mit diesem Instrument, da die Entwicklung eingestellt wurde. Wiesbaden, 6. November 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Eingegangen am 17. November 2015 · Ausgegeben am 19. November 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2347 17. 11. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG