Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 20.08.2015 betreffend Besetzung der Schulleiterstelle an der Taunusschule Bad Camberg und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Seit wann ist die Landesregierung aktiv, um die Schulleiterstelle der Taunusschule in Bad Camberg zu besetzen? Die Ausschreibung wurde seitens des Hessischen Kultusministeriums im September 2014 initiiert . Frage 2. Innerhalb welches Zeitraums erfolgte die Ausschreibung der Schulleiterstelle der Taunusschule in Bad Camberg? Die Veröffentlichung im Internet erfolgte am 18. November 2014. Frage 3. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben sich auf die Ausschreibung der Stelle beworben? Auf die erste Ausschreibung der Stelle hin sind keine Bewerbungen eingegangen. Die Stelle wurde daher am 3. Februar 2015 erneut zur Ausschreibung gebracht. Derzeit liegen zwei Bewerbungen vor. Frage 4. Warum konnte das Stellenbesetzungsverfahren noch nicht zum Abschluss gebracht werden? Frage 5. Wie ist der aktuelle Sachstand der Stellenbesetzung? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammenfassend wie folgt beantwortet : Das Stellenbesetzungsverfahren konnte noch nicht zum Abschluss gebracht werden, weil die Auswertung der vorliegenden Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen der Bewerberinnen und Bewerber einen längeren Zeitraum als ursprünglich geplant benötigte. Grund dafür ist, dass sich im Nachgang zur zweiten Ausschreibung eine Veränderung bei der Bewerberzahl ergeben hat. Nähere Angaben sind aus dienstrechtlichen Gründen im Rahmen der Anfrage nicht möglich. Frage 6. Was plant die Landesregierung hinsichtlich der übrigen unbesetzten Funktionsstellen an der Taunusschule Bad Camberg? Alle derzeit vakanten Funktionsstellen an der Taunusschule befinden sich im Ausschreibungsbzw . Besetzungsprozess. Dies bedeutet, dass in absehbarer Zeit eine Besetzung sämtlicher Stellen zu erwarten ist - vorbehaltlich der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes durch im Verfahren unterlegene Bewerberinnen oder Bewerber. Frage 7. Wie wurden die Schulgemeinde, Lehrer und Eltern der Taunusschule bisher in das Stellenbesetzungsverfahren mit einbezogen? Die Einbeziehung der Schulgemeinde bzw. der schulischen Gremien erfolgte im Rahmen eines Vorortgespräches im April 2015 sowie im Rahmen der ersten Gesamtkonferenz des Schuljahres 2015/16 im September 2015, an der ein Vertreter des Hessischen Kultusministeriums und die Schulaufsichtsbeamtin des Staatlichen Schulamtes Weilburg teilnahmen. Eingegangen am 8. Oktober 2015 · Ausgegeben am 12. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2348 08. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2348 Frage 8. Steht das Stellenbesetzungsverfahren an der Taunusschule Bad Camberg beispielhaft für den Standard der Stellenbesetzungsverfahren von Schulleitungen in Hessen? Jedes Stellenbesetzungsverfahren unterliegt ganz individuellen Gegebenheiten, angefangen bei der jeweiligen aktuellen Schulsituation über die Bewerberkonstellation bis hin zur öffentlichen Begleitung. Auch die Möglichkeit der gerichtlichen Anfechtung einer Auswahlentscheidung bringt Verzögerungen mit sich. Frage 9. Gibt es weitere Stellenbesetzungsverfahren von Schulleitungen in Hessen, bei denen sich das Verfahren ähnlich lange hinzieht und die Schulleiterstelle über viele Monate hinweg nicht besetzt werden kann, und wenn ja, aus welchen Gründen? Ungeachtet aller Bemühungen der Staatlichen Schulämter und des Hessischen Kultusministeriums kommt es vor, dass Schulleitungsstellen nicht nahtlos nachbesetzt werden können. Gründe hierfür können beispielsweise im Finden geeigneter Bewerberinnen und Bewerber oder in der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes liegen. Die Schulämter und das Kultusministerium tragen jedoch in solchen Fällen stets dafür Sorge, dass die Aufgaben der vakanten Stelle durch andere Schulleitungsmitglieder oder durch Beauftragung einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters einer benachbarten Schule qualitätsvoll wahrgenommen werden. Wiesbaden, 28. September 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz