Kleine Anfrage des Abg. Grüger (SPD) vom 21.08.2015 betreffend Zufahrtsbrücke zur B 49 in Solms-Oberbiel und Anschluss in Richtung Wetzlar und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Zufahrtsbrücke der Albshäuser Straße an die B 49 in Solms-Oberbiel ist nach wie vor gesperrt. In der Zwischenzeit ist auch eine weitere Auffahrt in Richtung Wetzlar, nämlich diejenige über die Altenberger Straße, gesperrt, sodass für die Bürgerinnen und Bürger bei Fahrten in Richtung Wetzlar ein erheblicher Umweg entsteht. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Was hat sich seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/1611 vom 18.02.2015 bezüglich der Zufahrtsbrücke der Albshäuser Straße an die B 49 in Solms-Oberbiel getan, insbesondere mit Blick auf das anhängige Verwaltungsstreitverfahren? Das anhängige Verwaltungsstreitverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Beide Parteien sind mithilfe ihrer Gutachter weiterhin darum bemüht, das Verwaltungsstreitverfahren im Wege eines Vergleichs zügig zu beenden. Frage 2. Mit welcher voraussichtlichen Dauer des anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens gegen den Ausbau der B 49 im elften Bauabschnitt rechnet die Landesregierung? Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen kann derzeit noch kein konkreter Zeitpunkt für den Abschluss des Verwaltungsstreitverfahrens genannt werden; beide Parteien sind aber zuversichtlich , dass zeitnah eine gemeinsame Lösung gefunden wird. Frage 3. Mit welchem voraussichtlichen Beginn der Baumaßnahme zum Anschluss der Brücke an die B 49 rechnet die Landesregierung? Sollte das Verwaltungsstreitverfahren zeitnah beendet werden, kann mit dem Ausbau der B 49 im zweiten Teilabschnitt frühestens im Herbst 2016 begonnen werden. Für die Vergabe der Bauleistungen bedarf es einer EU-weiten Ausschreibung mit den hieraus resultierenden vergleichsweise langen Vorlaufzeiten. Der Anschluss der Brücke Albshäuser Straße an die B 49 ist erst möglich, wenn die B 49 in diesem Bereich vierstreifig ausgebaut ist. Frage 4. Bereitet die Landesregierung Alternativen für die Anbindung an die B 49 vor? Wenn ja, welche? Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement bereitet keine Alternativen zu der planfestgestellten Anbindung der Brücke Albshäuser Straße vor, da es hierzu aus verkehrlicher Sicht keine geeigneten Alternativen gibt. Ein provisorischer Anschluss der Brücke Albshäuser Straße aus Richtung Limburg setzt ferner ebenso voraus, dass die in dem Verwaltungsstreitverfahren aufgeworfenen komplexen physikalischen Fragen geklärt sind. Solms-Oberbiel ist über die Anschlussstelle Solms (westlich Oberbiel) in beide bzw. aus beiden Richtungen an die B 49 angebunden. Zudem sind an der Anschlussstelle Oberbiel (östlich Oberbiel ) das Auffahren auf die B 49 in Richtung Limburg und das Abfahren aus Richtung Wetzlar kommend nach wie vor möglich. Ebenfalls kann der Verkehr aus Richtung Limburg noch bis zur Aufnahme der Bauarbeiten im zweiten Teilabschnitt in Richtung Industriegebiet abfahren. Lediglich das Auffahren auf die B 49 in Richtung Wetzlar ist aus Gründen der VerkehrssicherEingegangen am 6. Oktober 2015 · Ausgegeben am 9. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2350 06. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2350 heit nicht mehr möglich, da es dabei sehr häufig zu Unfällen kam. Bis der Anschluss über das Überführungsbauwerk Albshäuser Straße hergestellt ist, müssen Verkehrsteilnehmer in Richtung Wetzlar zunächst über die B 49 in Richtung Limburg fahren und dann an der Anschlussstelle Solms drehen. Dabei entsteht ein Umweg von ca. 5 km, der im Interesse der Verkehrssicherheit leider nicht zu vermeiden und deshalb als zumutbar anzusehen ist. Frage 5. Wurde seitens der Stadt Solms eine Zufahrt auf die B 49 mit einem Stoppschild beantragt und von Hessen Mobil abgelehnt? Wenn ja, aus welchen Gründen? Ein derartiger Antrag ist der Hessischen Landesregierung nicht bekannt. Frage 6. Worin liegt aus Sicht der Landesregierung der Unterschied zur oben genannten Zufahrt und anderen Zufahrten mit Stoppschildern auf Bundesstraßen in Hessen? Im Gegensatz zu vielen anderen Einmündungen an Bundesstraßen in Hessen wäre hier ein Anschluss mit Stoppschild aufgrund der hohen Verkehrsbelastung nicht ausreichend leistungsfähig und verkehrssicher. Frage 7. Aus welchen Gründen wurde die Zufahrt in Richtung Wetzlar über die Altenberger Straße auf die B 49 am Ortsausgang Solms-Oberbiel gesperrt und wann wird diese Zufahrt voraussichtlich wieder geöffnet? Die Auffahrt in Fahrtrichtung Wetzlar wurde an der Anschlussstelle Oberbiel aus Gründen der Verkehrssicherheit gesperrt, da es in dieser Fahrbeziehung sehr häufig zu Unfällen kam. Eine Öffnung an dieser Stelle ist nicht mehr vorgesehen. Die Fahrbeziehung soll künftig über das neue Bauwerk Albshäuser Straße an die B 49 angeschlossen werden. Wiesbaden, 23. September 2015 Tarek Al-Wazir