Kleine Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE) vom 25.08.2015 betreffend Personendatenbank Sportereignisse (SKB-Datenbank) (Teil 2) und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Szenekundige Polizeibeamte sollen präventiv tätig werden, um möglicher Gewalt im Rahmen von Sportveranstaltungen vorzubeugen. Zu diesem Zweck existieren in verschiedenen Bundesländern auch Datenbanken, teilweise unter der Bezeichnung "Arbeitsdateien Szenekundige Beamte" (SKB), in denen persönliche Daten von Fans, insbesondere Fußballfans, gespeichert werden. In die Niedersächsische SKB-Datenbank können beispielsweise neben Adressen und Namen auch zahlreiche weitere private Daten zum sozialen Umfeld, Wohn- und Aufenthaltsorten, Vereins- bzw. Fanclubmitgliedschaften und dortige Funktionen oder Körpermerkmale eingetragen werden. Eingetragen werden kann jede Person, die den sogenannten szenekundigen Beamten als wichtig erscheint. Hierzu zählen auch Kontakt- und Begleitpersonen. Es ist dabei irrelevant, ob man strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder nicht. Derartige Datenbanken stellen somit einen noch größeren Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar, als die Bundesdatei "Gewalttäter Sport". Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: An Standorten mit Sportvereinen, in deren Anhängerschaft sich Personen mit Risikopotenzial befinden, halten hessische Polizeibehörden Erkenntnisse zu Ereignisdaten sowie zu Personen, die bei Sportveranstaltungen, insbesondere bei Fußballspielen, polizeilich durch das Verursachen von Gewalttaten oder Sicherheitsstörungen (z.B. Überklettern von Absperrungen zur Fantrennung , Blockadenbildung sowie weiteres gewaltsuchendes Verhalten) in Erscheinung getreten sind, in einer Datei, der sog. "Szenedatei Sport" vor. Die "Szenedatei Sport" wurde im Jahr 2006 vom Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV) auf Veranlassung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main eingerichtet. Auf Basis des Analyse-Werkzeugs Criminal Research Investigation Management Software (CRIME) wurde den szenenkundigen Beamten mit der Anwendung ein Hilfsmittel zur Verwaltung von erlangten Erkenntnissen der gewaltgeneigten Problemfanszene bei Sportveranstaltungen zur Verfügung gestellt. Nachdem zunächst nur die szenenkundigen Beamten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main zugriffsberechtigt waren, wurden im weiteren Verlauf auch die szenenkundigen Beamten der übrigen Polizeipräsidien, die über Fanszenen mit Gewaltpotenzial verfügen, berechtigt. Es handelt sich hierbei um die szenenkundigen Beamten der Polizeipräsidien Westhessen (SV Wehen- Wiesbaden), Südhessen (SV Darmstadt 98), Südosthessen (Kickers Offenbach), Mittelhessen (TSV Steinbach) und Nordhessen (Hessen Kassel). Die jeweiligen Benutzer sind namentlich, mit Benutzerkennung und Dienststelle erfasst. Die in der Datenbank gespeicherten Daten sind für eine valide und präzise Gefahrenprognose im Hinblick auf die Prüfung eventuell notwendig werdender präventivpolizeilicher Maßnahmen erforderlich und ermöglichen es der Polizei, eine tatsachenbegründete und differenzierte Lagebewertung vorzunehmen sowie einzelfallbezogene Maßnahmen zur Verhinderung von gewalttätigen Sicherheitsstörungen zu ergreifen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: Frage 1. Können überörtliche Polizeidienststellen auf eine solche Datenbanken nachfolgend "SKB- Datenbanken" genannt in Frankfurt zugreifen? Zugriff auf die Datei haben neben den autorisierten Sachbearbeitern der Fachdienststellen nur die mit der Verfahrenskontrolle und -betreuung beauftragten Personen sowie vorgesetzte Dienststellen im Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht. Eingegangen am 9. Dezember 2015 · Ausgegeben am 14. Dezember 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2353 09. 12. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2353 Frage 2. In welcher Art und Weise erfolgen Zugriffe auf die Datenbank während der laufenden Polizeieinsätze bei Spielbegegnungen? (Bitte aufschlüsseln nach durchschnittlicher Anzahl der Zugriffsberechtigten , und ob der Zugriff mit mobilen oder stationären Endgeräten erfolgt). Während eines laufenden Einsatzes erfolgen regelmäßig keine Zugriffe auf die Datenbank. Frage 3. Wie und durch wen werden die erhobenen Daten in der "SKB-Datenbank" ausgewertet? Eine Auswertung erfolgt ausschließlich durch die szenekundigen Beamten der Fachdienststellen. Frage 4. Gibt es Berichte der Auswertungen der SKB-Datenbank und wenn ja wie oft und an wen (ggf. übergeordnete Behörde) werden diese zugestellt und wenn nein, warum nicht? Auswerteberichte werden nicht erstellt, da die Zweckbestimmung der Datei ausschließlich das in der Vorbemerkung vorangestellte Ziel verfolgt. Frage 5. Welche Auswirkungen hat eine Verurteilung der eingetragenen Person auf die Eintragung in die Datei und weitere Dateien? Eine Verurteilung einer bereits in der "Szenedatei Sport" geführten Person hat auf deren Eintragung keine Auswirkung. Frage 6. Wird im Fall der Einstellung eines geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen eine in der "SKB-Datenbank" gespeicherte Person in der Datei vermerkt, aufgrund welcher Norm eingestellt wurde? Bei Einstellung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren, die der Polizei bekannt werden, wird in der "Szenedatei Sport" vermerkt, aufgrund welcher Norm eingestellt wurde. Frage 7. Welche Auswirkungen hat ein Freispruch der eingetragenen Person auf die Eintragung in der "SKB-Datenbank" Datei und etwaigen weitere Dateien? Ein Freispruch in einem Strafverfahren hat keine Auswirkung auf die Eintragung der Person in der "Szenedatei Sport", wenn die Person über dieses Strafverfahren hinaus anlassbezogen, d.h. in der beschriebenen Art und Weise, bei Sportveranstaltungen in Erscheinung getreten ist. Frage 8. Wann werden die Datensätze der Personen, die in der "SKB-Datenbank" gespeichert sind, gelöscht ? Die Speicherung personenbezogener Daten der geführten Personen ist solange zulässig, wie es zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Sie werden daher gelöscht, wenn sie zur Ausgabenwahrnehmung nicht mehr erforderlich sind. Frage 9. Wie lange werden Back-ups der "SKB-Datenbank" aufbewahrt? In der Datenbank werden keine Back-ups angelegt. Aus technischen Gründen wird in unregelmäßigen Zeitabständen eine Spiegelung der Daten auf einem Referenzserver vorgenommen. Wiesbaden, 25. November 2015 Peter Beuth