Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 25.08.2015 betreffend Dauer der kommunalaufsichtlichen Genehmigungsverfahren für die Haushaltspläne der Kommunen in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Aufsichtsbehörden prüfen die vorgelegten Haushaltspläne der Kommunen sowohl mit größtmöglicher Schnelligkeit als auch mit größtmöglicher Sorgfalt. Durch die konsequente Beachtung der Vorgaben der Konsolidierungsleitlinie vom 6. Mai 2010 (StAnz. 2010, 1470) und des sie ergänzenden Erlasses vom 3. März 2014 (sog. Herbsterlass) erfolgt eine noch stringentere Prüfung und Analyse aller vorgelegten Haushaltssatzungen und Haushaltspläne. Mit dem vorgenannten Erlass wurden die Aufsichtsbehörden neben der Beachtung von ausgeglichenen Gebührenhaushalten, Straßenbeitragssatzungen und Einnahmeverbesserungspotenzialen bei Realsteuern vor allem nochmals dafür sensibilisiert, unzureichende Haushaltssicherungskonzepte (HSK), d.h. beispielsweise solche ohne Angabe des beabsichtigten Haushaltsausgleichsdatums , zurückzuweisen. Sofern deshalb in einzelnen Landkreisen besonders lange Genehmigungszeiten zu verzeichnen sind, ist zu beachten, dass zum Teil nur eine oder wenige Kommunen je Kreis das Durchschnittsergebnis beeinflussen. Bei einigen Kommunen waren die vorgelegten Unterlagen und HSK nicht vollständig oder bedurften der Nachbesserung. Verzögerungen, die dadurch entstanden sind, liegen nicht in der Verantwortungssphäre der Kommunalaufsichtsbehörden. Insgesamt gesehen ist nach einem Anstieg der Genehmigungsdauer im Jahr 2014 zum Jahr 2015 wieder eine schnellere Bearbeitung der Genehmigungsverfahren zu verzeichnen: Im Jahr 2013 betrug die durchschnittliche Dauer 54 Tage, 2014 lag sie bei 71 Tagen, 2015 benötigten die Aufsichtsbehörden 66 Tage. Signifikate Unterschiede zwischen Schutzschirm- und Nichtschutzschirmkommunen bestehen nicht. Unabhängig von der Haushaltssituation betrug die durchschnittliche Genehmigungsdauer bei Schutzschirmkommunen 69 Tage, bei Nichtschutzschirmkommunen 59 Tage. Bei defizitären Kommunen, sowohl Schutzschirm- als auch Nichtschutzschirmkommunen, lag die Genehmigungsdauer bei 66 Tagen, bei Kommunen mit positivem ordentlichen Ergebnis dauerte die Genehmigung durchschnittlich 62 Tage. Fehlt zur Dauer des Genehmigungsverfahrens eine Angabe für einen Landkreis, erfüllt keine der kreisangehörige Kommunen die Kriterien. Einige Kommunen haben in den abgefragten Haushaltsjahren Doppelhaushalte aufgestellt und wurden deshalb nur im Jahr der Vorlage der Haushaltssatzung erfasst. Sofern die Haushaltssatzungen der Kommunen keine genehmigungsbedürftigen Festsetzungen für Investitionskredite (§ 103 Abs. 2 HGO), Kassenkredite (§ 105 Abs. 2 HGO) oder Verpflichtungsermächtigungen (§ 102 Abs. 4 HGO) aufweisen, bedürfen sie keiner Genehmigung und wurden in den folgenden Tabellen nicht erfasst. Eingegangen am 22. Oktober 2015 · Ausgegeben am 26. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2356 22. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2356 Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie lange ist bzw. war die durchschnittliche Dauer der kommunal-aufsichtlichen Genehmigungsverfahren für die Haushaltspläne 2013, 2014 und 2015 der kreisangehörigen Kommunen unter dem Kommunalen Schutzschirm, differenziert nach den 21 hessischen Landkreisen sowie nach Kommunen mit ausgeglichenem Haushaltsplan und Kommunen mit Defizit? Siehe Tabelle Anlage 1. Frage 2. Wie lange ist bzw. war die durchschnittliche Dauer der kommunal-aufsichtlichen Genehmigungsverfahren für die Haushaltspläne 2013, 2014 und 2015 der nicht unter dem Schutzschirm befindlichen kreisangehörigen Kommunen, differenziert nach den 21 hessischen Landkreisen sowie nach Kommunen mit ausgeglichenen Haushaltsplan und Kommunen mit Defizit? Siehe Tabelle Anlage 2. Frage 3. Wurde in Folge der Hochzonung der Aufsicht für die Schutzschirmkommunen auf die Regierungspräsidien bei den Kreisen Personal abgebaut? Falls ja, wo und in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht? Im Regierungsbezirk Kassel (0,5 Stellen im Landkreis Kassel sowie 1,0 Stellen im Landkreis Werra-Meißner) sowie im Regierungsbezirk Darmstadt (Landkreis Bergstraße 0,5 Stellen, Landkreis Rheingau-Taunus 1,0 Stellen) hat die Hochzonung der Aufsicht zu einem geringfügigen Stellenabbau geführt. Dies betrifft insbesondere die Landkreise, die über eine hohe Anzahl an Schutzschirmkommunen verfügen. In allen anderen Kreisen hat kein Personalabbau stattgefunden. Zum einen waren die Kommunalaufsichtsbehörden gar nicht oder nur geringfügig von der Hochzonung betroffen, zum Anderen bildet die Finanzaufsicht nur ein Teilbereich der Kommunalaufsicht neben Aufgaben wie Durchführung der Wahlen, allgemeine Kommunalaufsicht, Verbandsaufsicht, Dienstaufsicht, Stiftungsaufsicht, Satzungsangelegenheiten usw. Je nach Organisationsstruktur ist die Aufgabenreduzierung durch die Zuständigkeitsverlagerung auf die Regierungspräsidien nur sehr geringfügig . Frage 4. Wurde in Folge der Hochzonung die Dauer der Genehmigungsverfahren bei den Kreisen für Nichtschutzschirmkommunen dadurch beschleunigt, dass die Kreise die Aufsicht über die Schutzschirmkommunen abgegeben haben? Falls ja, wo und ich welchem Umfang? Falls nein, warum nicht? Eine Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens ist nicht zu verzeichnen. Es wird auf die Vorbemerkung sowie die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Im Zuge der Genehmigungsverfügungen wird eine umfassende Analyse der jeweiligen aktuellen Haushaltssituation vorgenommen , wobei Verbesserungspotenzial und Mängel, aber auch positive Entwicklungen aufgezeigt und erläutert werden. Gerade diese Analyse stellt insbesondere für die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen inzwischen eine wichtige Informationsgrundlage dar. Als Folge der strengeren Auslegung der Konsolidierungsvorgaben werden sowohl hinsichtlich der festgesetzten Kreditaufnahmen als auch in Bezug auf die beschlossenen Verpflichtungsermächtigungen in weitaus stärkerem Maße Einzelgenehmigungen erteilt, wobei die jeweilige Notwendigkeit von den Gemeinden/Städten mit prüffähigen Unterlagen belegt werden muss. Die Überwachung und Prüfung der Einhaltung von Schutzschirmkriterien musste von unteren Kommunalaufsichtsbehörden bislang nicht geleistet werden. Diese zusätzliche Aufgabe ist originär bei den Regierungspräsidien als obere Aufsichtsbehörden entstanden. Durch die Verlagerung der Zuständigkeiten werden damit nur sehr eingeschränkt Kapazitäten bei den unteren Aufsichtsbehörden freigesetzt. Wiesbaden, 16. Oktober 2015 Peter Beuth Anlagen Kleine Anfrage 19/2356 Anlage 1 Schutzschirmkommunen mit negativem ordentlichen Ergebnis Haushaltsjahre 2013 bis 2015 Landkreis Regierungsbezirk Durchschnittliche Genehmigungsdauer in Tagen 2013 2014 2015 Bergstraße Darmstadt 46 85 57 Darmstadt-Dieburg Darmstadt Groß-Gerau Darmstadt 104 25 64 Hochtaunus Darmstadt 83 Main-Kinzig Darmstadt 146 46 109 Main-Taunus Darmstadt 50 74 87 Odenwald Darmstadt 44 53 60 Offenbach Darmstadt 54 46 89 Rheingau-Taunus Darmstadt 97 34 42 Wetterau Darmstadt 62 67 80 Gießen Gießen 60 99 58 Lahn-Dill Gießen 42 18 52 Limburg-Weilburg Gießen 36 137 43 Marburg-Biedenkopf Gießen 60 Vogelsberg Gießen 81 Fulda Kassel Hersfeld-Rotenburg Kassel 38 56 50 Kassel Kassel 120 56 109 Schwalm-Eder Kassel 50 72 57 Waldeck-Frankenberg Kassel 73 51 Werra-Meißner Kassel 57 104 95 Durchschnitt Gesamt 67 66 69 Kleine Anfrage 19/2356 Anlage 1 Schutzschirmkommunen mit positivem ordentlichen Ergebnis Haushaltsjahre 2013 bis 2015 Landkreis Regierungsbezirk Durchschnittliche Genehmigungsdauer in Tagen 2013 2014 2015 Bergstraße Darmstadt 82 Darmstadt-Dieburg Darmstadt Groß-Gerau Darmstadt Hochtaunus Darmstadt 51 63 109 Main-Kinzig Darmstadt Main-Taunus Darmstadt Odenwald Darmstadt 17 Offenbach Darmstadt 64 Rheingau-Taunus Darmstadt 48 Wetterau Darmstadt 68 73 Gießen Gießen 51 65 Lahn-Dill Gießen Limburg-Weilburg Gießen 65 158 114 Marburg-Biedenkopf Gießen 12 89 62 Vogelsberg Gießen 22 120 76 Fulda Kassel Hersfeld-Rotenburg Kassel 12 63 65 Kassel Kassel 90 87 Schwalm-Eder Kassel 70 84 99 Waldeck-Frankenberg Kassel 16 170 69 Werra-Meißner Kassel 83 106 62 Durchschnitt Gesamt 39 96 77 Kleine Anfrage 19/2356 Anlage 2 Nichtschutzschirmkommunen mit negativem ordentlichen Ergebnis Haushaltsjahre 2013 bis 2015 Landkreis Regierungs- bezirk Durchschnittliche Genehmigungsdauer in Tagen 2013 2014 2015 Bergstraße Darmstadt 50 40 44 Darmstadt-Dieburg Darmstadt 67 83 68 Groß-Gerau Darmstadt 36 46 65 Hochtaunus Darmstadt 60 72 75 Main-Kinzig Darmstadt 72 105 105 Main-Taunus Darmstadt 61 74 87 Odenwald Darmstadt 82 69 59 Offenbach Darmstadt 45 132 91 Rheingau-Taunus Darmstadt 130 153 102 Wetterau Darmstadt 50 53 50 Gießen Gießen 40 103 56 Lahn-Dill Gießen 43 50 42 Limburg-Weilburg Gießen 97 84 121 Marburg-Biedenkopf Gießen 51 61 66 Vogelsberg Gießen 66 80 56 Fulda Kassel 60 83 54 Hersfeld-Rotenburg Kassel 28 16 10 Kassel Kassel 29 41 44 Schwalm-Eder Kassel 41 69 81 Waldeck-Frankenberg Kassel 46 17 20 Werra-Meißner Kassel 65 100 56 Durchschnitt Gesamt 58 73 64 Kleine Anfrage 19/2356 Anlage 2 Nichtschutzschirmkommunen mit positivem ordentlichen Ergebnis Haushaltsjahre 2013 bis 2015 Landkreis Regierungs- bezirk Durchschnittliche Genehmigungsdauer in Tagen 2013 2014 2015 Bergstraße Darmstadt 68 40 54 Darmstadt-Dieburg Darmstadt 56 64 58 Groß-Gerau Darmstadt 26 42 Hochtaunus Darmstadt 79 73 69 Main-Kinzig Darmstadt 66 68 42 Main-Taunus Darmstadt 76 78 Odenwald Darmstadt 77 37 67 Offenbach Darmstadt 42 35 Rheingau-Taunus Darmstadt 90 121 139 Wetterau Darmstadt 38 15 27 Gießen Gießen 45 60 38 Lahn-Dill Gießen 39 47 32 Limburg-Weilburg Gießen 68 82 89 Marburg-Biedenkopf Gießen 61 53 100 Vogelsberg Gießen 68 41 30 Fulda Kassel 67 92 70 Hersfeld-Rotenburg Kassel 14 1 10 Kassel Kassel 36 33 25 Schwalm-Eder Kassel 14 41 56 Waldeck-Frankenberg Kassel 19 15 48 Werra-Meißner Kassel 40 Durchschnitt gesamt 52 50 56