Kleine Anfrage der Abg. Barth und Gremmels (SPD) vom 25.08.2015 betreffend Deponierung von Erdaushub und Böden in Hessen I und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Nach unseren Erkenntnissen drohen sowohl Engpässe bei der Verwertung und Entsorgung von Erdaushub und mineralischen Bauabfällen als auch aus längeren Anfahrtszeiten und steigenden Analysekosten resultierende hohe Kostensteigerungen (regional um bis zu 300 % innerhalb von fünf Jahren). Dies ist angeblich mit negativen Folgen für Infrastrukturmaßnahmen und einer Mehrbelastung der öffentlichen Hand verbunden. Die Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Deponien der unterschiedlichen Klassen gibt es in Hessen? Der aktuelle Abfallwirtschaftsplan Hessen, Stand 24. April 2015, weist neun öffentlich zugängliche Siedlungsabfalldeponien aus, auf denen Abfälle bis zur Deponieklasse II abgelagert werden dürfen. Darüber hinaus können auf drei Deponien in der Stilllegungsphase noch geeignete Abfälle im Rahmen der deponiebautechnischen Verwertung eingebaut werden. Fünf weitere oberirdische Deponien von privaten Betreibern befinden sich in der Ablagerungsphase, die jedoch überwiegend nur für betriebseigene Abfälle genutzt werden können. Insgesamt ist festzustellen, dass die in Betrieb befindlichen Deponien für den Planungszeitraum des Abfallwirtschaftsplans Hessen ein ausreichendes Restvolumen besitzen und damit die Entsorgungssicherheit gegeben ist. Durch die ausgeglichene räumliche Verteilung der Deponien in Hessen ist dies auch auf regionaler Ebene anzunehmen. Frage 2. Wie viele Deponien wurden in Hessen in den vergangenen fünf Jahren geschlossen? Von den elf im Abfallwirtschaftsplan Hessen, Stand 1. Juli 2010, genannten, in Betrieb befindlichen Siedlungsabfalldeponien, beendeten zwei in diesem Zeitraum den Ablagerungsbetrieb. Frage 3. Liegen der Landesregierung Informationen über das Restverfüllvolumen sowie die Restbetriebsdauer der einzelnen bestehenden Deponien vor? Ja. Die verfügbaren Informationen wurden ebenfalls im aktuellen Abfallwirtschaftsplan Hessen veröffentlicht. https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/awp_hessen_2015_stand_ 24_04_2015.pdf Frage 4. a) Ist die Einrichtung eines Katasters mit den Angaben Restverfüllvolumen, Restbetriebsdauer und Klasse der Deponie zur Verbesserung der Entsorgungssituation vorgesehen? b) Falls nein, weshalb nicht? Mit dem regelmäßig fortgeschriebenen Abfallwirtschaftsplan liegt ein Kataster vor. Es ist nicht erkennbar, dass weitere Angaben zur Verbesserung der Entsorgungssituation beitragen würden. Eingegangen am 22. September 2015 · Ausgegeben am 24. September 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2357 22. 09. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2357 Frage 5. a) Ist die Schaffung neuer Deponiekapazitäten geplant? b) Wenn ja, in welcher Betriebsklasse und Größenordnung? c) Falls nein, weshalb nicht? Es sind zwei Verfahren zur Erweiterung der Deponie Dyckerhoffbruch in Wiesbaden anhängig. Es handelt sich dabei um eine Deponieklasse (DK) II-Deponie, die um ein Volumen von 2,4 Mio. m³ erweitert werden soll. Weitere Überlegungen zur Schaffung zusätzlicher DK 0 und DK I Deponiekapazitäten durch private und öffentliche Betreiber sind bekannt. Diese Überlegungen haben sich aber noch nicht konkretisiert. Frage 6. Welche Folge- bzw. Mehrkosten erwartet die Landesregierung für Baumaßnahmen durch die Schließung regionaler Deponien und den daraus resultierenden längeren Transportwegen? Eine Schließung von Deponien ist nicht erkennbar, so dass diesbezüglich derzeit keine Folgebzw . Mehrkosten zu erwarten sind. Anders ist die Situation hinsichtlich der Verwertung von Abfällen zu beurteilen. Hier war in den letzten Jahren regional ein Wegfall von Verwertungskapazitäten zu beobachten, der teilweise zu größeren Transportentfernungen, verbunden mit höheren Transportkosten geführt hat. Langfristig ist es deshalb zur Begrenzung der Entsorgungskosten notwendig, die Verwertung von Böden und mineralischen Bauabfällen zu sichern, um eine Zunahme der Transportentfernungen und die kostenintensivere Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle soweit möglich zu begrenzen . Wiesbaden, 15. September 2015 Priska Hinz