Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 25.08.2015 betreffend Stundenzuweisungen und Stundenkürzungen an hessischen Schulen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Kultusministers: Im Rahmen der Erhöhung des Zuschlags zur Grundunterrichtsversorgung auf 4 v.H. für nicht selbstständige Schulen bzw. 5 v.H. für selbstständige Schulen im Schuljahr 2013/14, der damit zu diesem Zeitpunkt auf ein Stellenvolumen in Höhe von 1.409,7 Stellen anstieg, wurde die Förderung einzelner Schulen mit den Schwerpunkten MINT, bilingualer Unterricht und Musik durch den Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung zur Förderung aller Schulen mit diversen Schwerpunkten ersetzt, was aber in jedem Fall zu einer Erhöhung der Gesamtzuweisung geführt hat. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Seit wann und in welchem Umfang (landesweit) erhalten Schulen keine Stundenzuweisungen mehr für den Schwerpunkt Musik? Die Sonderzuweisungen für den Schwerpunkt Musik wurden zum Schuljahr 2013/14 um 32,6 Stellen reduziert. Hintergrund für die Veränderung dieses Zuweisungsgebietes ist der im Schuljahr 2012/13 erstmals eingeführte Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung, der im Schuljahr 2013/14 in voller Höhe (4 v.H. für nicht selbstständige Schulen bzw. 5 v.H. für selbstständige Schulen) zugewiesen wurde. Eine Sonderzuweisung für den Schwerpunkt Musik erhält seitdem nur noch die Musterschule in Frankfurt als sog. Leuchtturmschule für Musik in Höhe von einer Stelle (= 25,75 Stunden). Frage 2. Seit wann und in welchem Umfang (landesweit) erhalten Schulen keine Stundenzuweisung mehr für bilinguale Angebote? Die Sonderzuweisungen für bilinguale Angebote wurden zum Schuljahr 2013/14 um 31,3 Stellen reduziert. Hintergrund für die Veränderung dieses Zuweisungsgebietes ist ebenfalls der in der Antwort zu Frage 1 beschriebene Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung. Seitdem wurden Stundenzuweisungen für bilinguale Angebote nur noch in einzelnen Fällen vorgenommen. Dies gilt z.B. für die Lichtenbergschule in Darmstadt als sog. Leuchtturmschule für Fremdsprachen in Höhe von einer Stelle (= 25,75 Stunden). Frage 3. Welche Stundenkürzungen für besondere Schwerpunkte (Profile) sind in welchem Umfang (landesweit ) seit dem Schuljahr 2013/14 weggefallen? Neben den in den Fragen 1 und 2 genannten Schwerpunkten Musik und bilingualer Unterricht wurden zum Schuljahr 2013/14 die Sonderzuweisungen für den Schwerpunkt MINT (Mathematik , Informatik, Naturwissenschaft und Technik) um 11,5 Stellen reduziert. Hintergrund für die Veränderung dieses Zuweisungsgebietes ist ebenfalls der in der Antwort zu Frage 1 beschriebene Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung. Sonderzuweisungen für MINT sind derzeit noch an zwei Schulen mit je einer Stelle (= 25,75 Stunden) zugewiesen. Dies sind die MartinLuther -Schule in Marburg als sog. Leuchtturmschule für Naturwissenschaften und die GeorgChristoph -Lichtenberg-Schule in Kassel als Leuchtturmschule für Mathematik. Wiesbaden, 28. September 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Eingegangen am 8. Oktober 2015 · Ausgegeben am 12. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2359 08. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG