Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 26.08.2015 betreffend 13. Schuljahr im gymnasialen Bildungsgang und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Kultusministers: Bei der Beantwortung der Fragen wird davon ausgegangen, dass sich diese ausschließlich auf Gymnasien und kooperative Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe beziehen, die seit 2013/2014 auf der Grundlage der Gesetzesänderung vom 18. Dezember 2012 zu G9 gewechselt sind. Dementsprechend werden die kooperativen Gesamtschulen, die den Wechsel zu G9 zu einem früheren Zeitpunkt vollzogen haben, sowie die Schulen ohne eigene gymnasiale Oberstufe in die Beantwortung nicht einbezogen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ab wann werden alle Schulen, die zum jetzigen Zeitpunkt mit einzelnen Jahrgängen wieder zu G9 zurückgekehrt sind, wieder über einen 13. Jahrgang verfügen? Im Schuljahr 2023/2024 werden alle Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, die seit 2013/2014 zu G9 gewechselt sind, wieder über einen 13. Jahrgang verfügen. Frage 2. Mit welchem Schuljahr wird voraussichtlich die Einrichtung einer Jahrgangsstufe 13 mit wie vielen Klassen beginnen? Die Einrichtung einer 13. Jahrgangsstufe wird an den Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, die seit 2013/2014 zu G9 gewechselt sind, im Schuljahr 2019/2020 beginnen. Weil in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe keine Klassenbildung erfolgt, ist eine Auskunft über die Anzahl der Klassen nicht möglich. Frage 3. Wie wird sich dieser Aufwuchs voraussichtlich in den folgenden Jahren fortsetzen? Der folgenden Tabelle kann die Anzahl der Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe entnommen werden, die seit 2013/2014 zu G9 gewechselt sind und in dem jeweiligen Schuljahr mit der Einrichtung einer 13. Jahrgangsstufe beginnen. Schuljahr 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024 Anzahl Schulen 8* 4* 33 35 8 * Enthalten sind auch die Schulen, die bei einem Wechsel mit laufenden Jahrgängen einzelne G8- und G9- Klassen gebildet haben und an denen diese G9-Klassen in dem angegebenen Schuljahr in die 13. Jahrgangsstufe eintreten. Frage 4. Mit welchem Mehrbedarf an Lehrkräften (L3) ist in diesem Zeitraum jährlich jeweils auszugehen ? In der Qualifikationsphase wird der Stellenbedarf über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ermittelt. Da eine belastbare Prognose der Übergangsquote eines Jahrgangs zum jeweiligen Folgejahr insbesondere bei den hier betrachteten Zeiträumen nicht möglich ist, werden in der folgenden Tabelle die Schülerzahlen der aktuellen Prognose für das Schuljahr 2015/2016 verwendet und davon ausgegangen, dass alle diese Schülerinnen und Schüler den genannten Abschlussjahrgang erreichen. Schuljahr 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024 Anzahl SuS 2.282 1.142 5.858 5.043 1.279 Stellenbedarf 147,1 73,6 377,7 325,1 82,5 Eingegangen am 9. Oktober 2015 · Ausgegeben am 15. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2360 09. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2360 Frage 5. Welche finanziellen Aufwendungen werden damit jährlich verbunden sein? Die folgende Tabelle weist die Aufwendungen für die in der Antwort zu Frage 4 aufgeführten Stellen in 1.000 Euro auf, wobei von mittleren Kosten pro Stelle in Höhe von 58.000 € pro Jahr ausgegangen wird. Schuljahr 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024 Stellenbedarf 147,1 73,6 377,7 325,1 82,5 Aufwand in T€ 8.532 4.269 219.07 18.856 4.785 Frage 6. Wie gedenkt die Landesregierung diesen Stellenbedarf zu decken? Im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen entscheidet der Landtag über die entsprechende Mittelvergabe. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ersichtlich. Wiesbaden, 2. Oktober 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz