Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 31.08.2015 betreffend Hilfestellung der Hessischen Landesregierung gegenüber den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beim Untersuchungsausschuss 19/2 des Hessischen Landtags und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1. Hat die Hessische Landesregierung den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei dem Untersuchungsausschuss 19/2 zugearbeitet bzw. Hilfestellung geleistet? Nein, sofern es über den regelmäßig üblichen gegenseitigen politischen Austausch der Landesregierung mit den sie tragenden Regierungsfraktionen über Fragen der aktuellen Tagespolitik hinausgeht. Frage 2. Wenn ja, wie konkret und in welcher Form hat die Landesregierung Hilfestellung in personeller und materieller Art gegeben? Erübrigt sich aufgrund der Antwort zu Frage 1. Frage 3. Haben Mitglieder der Landesregierung an Gesprächen der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bzw. einzelnen Abgeordneten von CDU bzw. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen der Arbeit des Untersuchungsausschusses 19/2 teilgenommen? Minister nehmen regelmäßig an Sitzungen der Regierungsfraktionen teil. Der Inhalt von Sitzungen einer Landtagsfraktion entzieht sich dem Kontrollrecht des Parlaments, sodass hierüber keine Auskunft erteilt werden kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4. Haben Mitarbeiter der Hessischen Landesregierung an Gesprächen der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bzw. einzelnen Abgeordneten von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen der Arbeit des Untersuchungsausschusses 19/2 teilgenommen bzw. zugearbeitet ? Gemäß § 43 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Hessen (GGO) dürfen Ministeriumsangehörige mit Genehmigung ihrer Ministeriumsleitung an Sitzungen von Landtagsfraktionen teilnehmen. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Wiesbaden, 2. Oktober 2015 Axel Wintermeyer Eingegangen am 7. Oktober 2015 · Ausgegeben am 12. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2364 07. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG