Kleine Anfrage der Abg. Rudolph, Eckert, Franz, Gnadl, Hartmann und Holschuh (SPD) vom 02.09.2015 betreffend Stellen- und Einstellungssituation bei der Polizei Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Stellen im Polizeivollzugsdienst in Hessen sind derzeit vorhanden? Der Haushalt 2015 weist für die hessischen Polizeibehörden (ohne Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung sowie ohne Hessisches Ministerium des Innern und für Sport) 13.764 Planstellen des Polizeivollzugsdienstes aus. Frage 2. Wie viele der in Antwort auf Frage 1 benannten Stellen sind tatsächlich besetzt? Zum Stichtag 1. August 2015 waren 13.640 mithin 99,1 % der in der Antwort auf Frage 1 genannten Planstellen besetzt. Grundsätzlich ist es das Ziel, so viele Nachwuchskräfte auszubilden, dass die Planstellen des Polizeivollzugsdienstes umfänglich besetzt werden können. Ein Personalkörper im Umfang der hessischen Polizei unterliegt bei der Beplanung dieser Nachwuchskräfte verschiedenen, nicht präzise zu prognostizierenden Einflussfaktoren. Zu nennen sind hier in erster Linie eine erhöhte Ausscheiderate von Nachwuchskräften während der Ausbildung oder temporäre Vakanzen, die sich aus Arbeitszeitverkürzungen oder Beurlaubungen ergeben. Solchen Entwicklungen kann in der Regel nur zeitlich verzögert durch die ergänzende Einstellung zusätzlicher Nachwuchskräfte begegnet werden. Die aktuelle Entwicklung wurde zum Anlass genommen, die Einstellungszahlen in diesem Jahr zu erhöhen. Frage 3. Welche Mittel sind für die Stellen im Polizeivollzugsdienst im Haushalt 2016 veranschlagt? Der Entwurf des Haushalts 2016 sieht bei Kapitel 0381 - 422 042 für die Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten der Polizeibehörden 678.135.000 € vor. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Personalkosten für die Beamtinnen und Beamten insgesamt und nicht gesondert für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten veranschlagt werden. Frage 4. Wie viele Abordnungen aus dem Polizeivollzugsdienst in andere hessische Behörden oder Einrichtungen gibt es derzeit, seit wann bestehen sie und bis wann sind sie befristet? Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Behörde oder Einrichtung, Zeitpunkt der Abordnung und Befristung . Die erbetene Aufschlüsselung für die Abordnungen aus den hessischen Polizeibehörden (ohne Hochschule für Polizei und Verwaltung sowie ohne Hessisches Ministerium des Innern und für Sport) ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: Anzahl Aufnehmende Einrichtung oder Behörde Abordnung vom bis 1 Hessische Staatskanzlei 01.07.2015 30.06.2016 2 Regierungspräsidium Gießen 06.07.2015 05.01.2016 Eingegangen am 27. Oktober 2015 · Ausgegeben am 29. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2368 27. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2368 1 Regierungspräsidium Gießen 20.07.2015 19.10.2015 2 Regierungspräsidium Gießen 01.09.2015 29.02.2016 1 Regierungspräsidium Gießen 17.09.2015 16.12.2015 1 Hessische Erstaufnahmeeinrichtung (Außenstelle Limburg) 17.08.2015 16.02.2016 Frage 5. Wird die Zahl der Neueinstellungen im Polizeivollzug auf Grund von Abordnungen (bspw. in die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung oder das Landesamt für Verfassungsschutz) erhöht? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht? Der Entwurf des Haushalts 2016 sieht im Zusammenhang mit der Asylbewerberthematik 50 zusätzliche Planstellen für den Polizeivollzugsdienst vor. Vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltes sollen in dieser Anzahl zusätzliche neue Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Polizeivollzugsdienstes eingestellt werden. Weiterhin sollen für 22 geplante Abordnungen zum Landesamt für Verfassungsschutz ebenfalls zusätzliche Nachwuchskräfte eingestellt werden. Frage 6. Wird das Aufgabengebiet der Wachpolizei in Hessen auf Grund der aktuellen Situation im Polizeivollzugsdienst erweitert/verändert? Falls ja, inwiefern? Das Aufgabengebiet und der Einsatz der Wachpolizei in Hessen werden derzeit im Kontext mit ständigen Optimierungsprozessen überprüft. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor. Frage 7. Wie viele Bewerbungen auf Ausbildungsstellen für wie viele Stellen im Polizeivollzugsdienst gab es zu den diesjährigen Einstellungsterminen zum 01.02.2015 und zum 01.09.2015? Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Einstellungstermin. Einstellungstermine Bewerberzahlen Ausbildungsstellen Februar 2015 1984 274 September 2015 3558 462 Frage 8. Wie viele Bewerbungen auf Ausbildungsstellen für wie viele Stellen im Polizeivollzugsdienst gab es zu den Einstellungsterminen im Jahr 2013 und im Jahr 2014? Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Einstellungstermin. Einstellungstermine Bewerberzahlen Ausbildungsstellen Februar 2013 2.215 220 September 2013 3.497 245 Februar 2014 2.235 240 September 2014 3.509 290 Frage 9. Gab es in den letzten Jahren Änderungen an den Voraussetzungen für die Aufnahmen einer Ausbildung im Polizeivollzugsdienst in Hessen und falls ja, inwiefern? Die Voraussetzungen für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst sind in § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und in § 13 Abs. 1 und 2 Hessische Polizeilaufbahnverordnung (HPolLV) geregelt. Mit Änderung der Hessischen Polizeilaufbahnverordnung in diesem Jahr hat der Landesgesetzgeber in § 13 Abs. 1 Nr. 3 HPolLV das Höchstalter für die Einstellung als KommissarAnwärterin oder Kommissar-Anwärter auf das nicht vollendete 33. Lebensjahr angehoben. Zuvor war die Einstellung regelmäßig bis zum nicht vollendeten 28. Lebensjahr möglich. Diese Regelung beginnt zum 1. Oktober 2015. Frage 10. Wie hat sich der Quote der bestandenen Abschlussprüfungen von Auszubildenden im Polizeivollzugsdienst in Hessen seit 2013 bis heute verändert? Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Termin der Abschlussprüfung. Mit der Einführung des Bachelorstudiengangs im September 2010 sind die Zwischen- und Laufbahnprüfungen , die im Diplom-Studiengang abgelegt wurden mussten, durch studienbegleitende Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2368 3 Modulprüfungen ersetzt worden. Alle Modulprüfungen müssen erfolgreich abgeschlossen werden . Der letzte theoretische Studienabschnitt des Bachelorstudiengangs beinhaltet die Bachelorthesis , eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, in welcher praxisrelevante Fragestellungen aus den Inhalten des Studiums zu thematisieren sind. Abschluss im Monat Studiengang Jahrgang Teilnehmerzahl zu Studienbeginn Absolventenzahl Quote Bestandene in % Jan 2013 Diplom P 1/10 275 262 95,3 Juli 2013 Diplom/ Bachelor P 2/10 275 242 88 Jan 2014 Bachelor P 1/11 248 230 92,7 Juli 2014 Bachelor P 2/11 300 263 87,7 Jan 2015 Bachelor P 1/12 200 205 102,5* Juli 2015 Bachelor P 2/12 215 184 85,6 Mittelwert 252,2 231 92 * Prüfungs- oder gesundheitsbedingte Wiederholung eines Studienabschnittes im nächstfolgenden Studienjahrgang erhöht hier die Absolventenzahl über den Ausgangswert des Studienjahrgangs hinaus. Wiesbaden, 16. Oktober 2015 Peter Beuth