Kleine Anfrage der Abg. Wallmann, Banzer, Bächle-Scholz, Caspar, Dietz, Honka, Irmer, Kasseckert, Klaff-Isselmann, Klein, Müller-Klepper, Ravensburg, Schwarz, Tipi, Utter, Wiegel, Wiesmann (CDU) vom 04.09.2015 betreffend Adoptionen in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Es ist zutreffend, dass sich die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter aus dem Jahr 1993 für eine Altersgrenze von nicht mehr als 40 Jahren Altersabstand aussprechen. Die im Jahre 2014 verabschiedeten aktuellen Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung beschreiben indessen unter Ziffer 7.4.2.2 Alter, dass das Alter der Adoptionsbewerber dem natürlichen Altersabstand entsprechen sollte. Eine starre Altersgrenze wird nur als bedingt geeignet gesehen . Das Alter stellt vielmehr - ebenso wie die Altersdifferenz - ein taugliches Eignungskriterium in der Adoptionsvermittlung dar. Es ist ein Indikator, der auf andere Merkmale verweist (wie etwa Gesundheit, Flexibilität, Belastbarkeit, Lebenserfahrung etc.). Das Alter soll nach den Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung für das Kind über die Besonderheit der Adoption hinaus keine zusätzliche Belastung im Vergleich zum familiären Umfeld Gleichaltriger darstellen . Letztlich ist die Frage des Alters eines Adoptionsbewerbers immer einzelfallbezogen zu betrachten , auch im Hinblick darauf, inwieweit die abnehmende Belastbarkeit wichtigen Lebensphasen wie der Pubertät gerecht wird. An der starren Altersgrenze von 40 Jahren wird in den aktuellen Empfehlungen gerade nicht mehr festgehalten Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welches Alter hatten die Frauen und Männer, die in den Jahren 1990, 2000 und 2010 bis 2014 in Hessen Adoptiveltern wurden? Die Frage nach dem Alter der adoptierenden Männer und Frauen in Hessen kann für die Jahre 1990 und 2000 nicht beantwortet werden. Das Hessische Statistische Landesamt verfügt über keinerlei Datenmaterial zum Alter der adoptierenden Menschen, da lediglich Angaben über die Staatsangehörigkeit und das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind erhoben werden. Die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz (GZA) hat rückgemeldet, dass sie ebenfalls nicht über Zahlen aus den Jahren 1990 und 2000 verfügt. Für die Jahre 2010 bis 2014 liegen folgende Zahlen vor: Auswertung 2010 Alter Fremdadoption Stiefkind- und Verwandtenadoption W M W M <25 0 0 0 0 25-30 0 0 4 2 30-35 2 0 6 1 35-40 4 5 6 3 40-45 12 9 7 8 >45 10 10 4 12 Eingegangen am 14. Oktober 2015 · Ausgegeben am 19. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2390 14. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2390 Auswertung 2011 Alter Fremdadoption Stiefkind- und Verwandtenadoption W M W M <25 0 0 0 0 25-30 0 0 1 02 30-35 1 0 8 3 35-40 5 3 11 43 40-45 9 9 5 10 >45 14 16 2 9 Auswertung 2012 Alter Fremdadoption Stiefkind- und Verwandtenadoption W M W M <25 0 0 0 0 25-30 0 0 0 0 30-35 2 0 1 0 35-40 7 6 11 5 40-45 20 13 0 3 >45 8 15 6 10 Auswertung 2013 Alter Fremdadoption Stiefkind- und Verwandtenadoption W M W M <25 0 0 0 0 25-30 0 0 0 1 30-35 1 0 5 2 35-40 10 5 12 4 40-45 13 13 4 3 >45 13 16 4 14 Auswertung 2014 Alter Fremdadoption Stiefkind- und Verwandtenadoption W M W M <25 0 0 0 0 25-30 0 0 1 1 30-35 0 0 4 1 35-40 4 1 3 3 40-45 5 8 3 1 >45 5 3 7 12 Wiesbaden, 8. Oktober 2015 Stefan Grüttner