Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 15.09.2015 betreffend Sperrung der L 3022 zwischen Brechen-Niederbrechen und Brechen-Werschau und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Wie schon im vergangenen Jahr, plant Hessen Mobil auch in diesem Jahr wieder am Wochenende vom 19. bis 20. September, die L 3022 zwischen Brechen-Niederbrechen und Brechen-Werschau zu sperren. Die Sperrung dieser Straße bedeutet eine Teilung der Gemeinde, so dass die Ortsteile sich gegenseitig nur durch einen sehr großen Umweg erreichen können. Schon im letzten Jahr gab es in der Gemeinde großen Unmut, dass ausgerechnet die zwei Wochenenden für die Sperrung ausgewählt wurden, an denen in Werschau und Niederbrechen die Kirmes stattfand. Diese beiden Veranstaltungen sind jeweils die größten Veranstaltungen in den beiden Orten und erfordern ein massives ehrenamtliches Engagement der beteiligten Vereine, die auch viele Gäste aus den jeweils anderen Ortsteilen erwarten. Auch in diesem Jahr wird die Verbindung zwischen den Ortsteilen nun wieder ausgerechnet am Wochenende der Werschauer Kirmes abgeschnitten. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Vollsperrung der L 3022 zwischen Brechen-Niederbrechen und Brechen-Werschau zwischen dem 19. September 2015, 16.00 Uhr und dem 20. September 2015, 14.00 Uhr war notwendig , um in dieser Zeit durch Verschiebung der erforderlichen Traggerüste das in der darauf folgenden Woche stattfindende Einheben von Bauelementen für den neuen Brückenüberbau der A 3, die über die Landesstraße verläuft, vorzubereiten. Eine Verschiebung dieser Arbeiten hätte aufgrund logistischer Abläufe im Gesamtprojekt eine mehrwöchige Verzögerung der Autobahnbaustelle mit den entsprechenden Behinderungen für die dort fahrenden Verkehrsteilnehmer bedeutet . Darüber hinaus ist für die Durchführung verschiedener Brückenarbeiten eine Mindesttemperatur vorgeschrieben, deren Erreichen im fortlaufenden Kalenderjahr zunehmend gefährdet wäre. Daher konnte dem Anliegen der Gemeinde Brechen auf Verschiebung der Arbeiten im Ergebnis einer Gesamtabwägung durch Baubehörde, Polizei und Straßenverkehrsbehörde in diesem Fall leider nicht entsprochen werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Findet für notwendige Vollsperrungen im Rahmen von Bauarbeiten üblicherweise eine Rücksichtnahme auf lokale Besonderheiten statt? Soweit möglich wird bei der Festlegung von Vollsperrungen im Rahmen von Bauarbeiten auf lokale Besonderheiten Rücksicht genommen. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2. Welcher Stellenwert kommt dabei kulturellen Ereignissen bzw. ehrenamtlichem Engagement zu? Kulturelles und ehrenamtliches Engagement sind ein wichtiger Eckpfeiler für eine funktionierende Gesellschaft und werden daher unbedingt begrüßt. Entsprechende Ereignisse werden in Bauablaufplanungen, sofern verhältnismäßig möglich, berücksichtigt. Eingegangen am 19. Oktober 2015 · Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2427 19. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2427 Frage 3. Ist Hessen Mobil bekannt gewesen, dass die geplante Sperrung mit dem Termin der Werschauer Kirmes zusammenfällt? Ja, dies ist Hessen Mobil bekannt gewesen. Frage 4. Hat Hessen Mobil bei der Planung der Vollsperrung die Gemeinde Brechen konsultiert? Ja, die Gemeinde Brechen wurde angehört. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 5. Ist wie im vergangenen Jahr auch in 2015 wieder eine Sperrung am zweiten Oktoberwochenende vorgesehen? Am zweiten Oktoberwochenende 2015 ist keine Sperrung vorgesehen. Wiesbaden, 9. Oktober 2015 Tarek Al-Wazir