Kleine Anfrage der Abg. Wallmann, Bauer, Caspar, Dietz, Hofmeister, Irmer, Lannert, Meysner, Reif, Schwarz, Serke, Utter, Veyhelmann und Wiegel (CDU) vom 16.07.2015 betreffend Härtefallkommission und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Im November 2014 wurden Änderungen im Härtefallkommissionsgesetz vorgenommen - zum einen wurde das notwendige Quorum zur Anerkennung eines Härtefalls herabgesetzt, zum anderen ist eine Sicherung des Lebensunterhalts nicht mehr zwingende Voraussetzung für einen Härtefall. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Fälle/Personen zur Anerkennung eines Härtefalls sind seit der Gesetzesänderung eingereicht worden? Nach dem Stand vom 21. September 2015 wurden seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 10. Dezember 2014 58 Härtefalleingaben für insgesamt 165 Personen an die Geschäftsstelle der Härtefallkommission herangetragen. Davon waren 29 Eingaben mit 89 betroffenen Personen aus rechtlichen Gründen von vornherein nicht befassungsfähig. Zwei Eingaben (5 Personen) wurden wieder zurückgenommen, bei weiteren 5 Eingaben (16 Personen) ist das Vorprüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Zur inhaltlichen Beratung in der Härteallkommission angenommen wurden 22 Eingaben, die 55 Personen betrafen. Frage 2. In wie vielen Fällen/Personen war keine Sicherung des Lebensunterhaltes gegeben? In den 22 zur Beratung zugelassenen Fällen war lediglich in 3 Fällen mit insgesamt 6 Personen eine vollständige Sicherung des Lebensunterhaltes gegeben. In den übrigen 19 Fällen mit 49 betroffenen Personen war entweder keine oder keine ausreichende Unterhaltssicherung gegeben. Wiesbaden, 29. September 2015 Peter Beuth Eingegangen am 8. Oktober 2015 · Ausgegeben am 12. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2430 08. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG