Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 22.09.2015 betreffend Sanierung des Schlosses Spangenberg (Schwalm-Eder-Kreis) und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: Das Schloss Spangenberg sollte nach umfangreichen Renovierungen ab Juni 2016 wieder eröffnet werden. Nach einem Bericht der "HNA" Melsungen vom 18. September 2015 hat das Hessische Immobilienmanagement nunmehr entschieden, neun Monate vor der geplanten Eröffnung das Dach neu einzudecken. Fünf Jahre lang stand das Schloss leer. Vor Ort ist die Verzögerung der Wiedereröffnung des Spangenberger Schlosses auf erhebliches Unverständnis gestoßen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende der Stadtverordnetenversammlung von Spangenberg, Herr Jörg L., bezeichnet das Hessische Immobilienmanagement als"Hessisches Missmanagement ". Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist der "HNA"-Bericht vom 18. September 2015 zutreffend? Es ist zutreffend, dass es im Sommer 2015 während eines Sturms zu erheblichen Schäden an den Dächern des Schlosses gekommen ist. Die Dächer wurden zunächst provisorisch repariert und ein Gutachten zur Sicherheit des Daches in Auftrag gegeben. In diesem Zusammenhang wurde auch eine gutachterliche Bewertung der Konstruktion im Hinblick auf die angestrebte Nutzung veranlasst. Nach Auffassung des Gutachters ist die derzeitige Dachkonstruktion in ihrer Gesamtheit nach den heute gültigen Normen und Richtlinien nicht mehr sicher, so dass die Dächer des Schlosses komplett neu eingedeckt werden müssen. Die Baukosten hierfür belaufen sich nach ersten Schätzungen auf ca. 1,6 Mio. €. Auf Grund der besonderen Verhältnisse vor Ort (besonders steile Dachneigung, Baustellenverkehr nur durch die sehr schmale Zufahrt möglich etc.) ist eine Nutzung des Objekts nicht vor Beendigung der kompletten Sanierungsmaßnahme möglich. Eine Eröffnung des Schlossbetriebs kann damit erst 2017 erfolgen. Frage 2. Wenn ja, wieso hat man im fünfjährigen Leerstand des Schlosses nicht ein Gutachten erstellt und anschließend, sofern Mängel erkennbar waren, eine Dachsanierung vorgenommen? Vor dem immensen Sturmschaden in 2015 bestand für eine gutachterliche Bewertung der Dachkonstruktion kein Anlass, zumal aufgrund der hohen Kosten von baufachlichen Gutachten diese nur anlassbezogen in Auftrag gegeben werden. In 2007/2008 wurde das Dach letztmalig von einer Fachfirma für rd. 215.000 € instand gesetzt. Im Zuge dieser Sanierung sind keine Mängel ersichtlich gewesen, sichtbare Schäden wurden beseitigt. Erst der Sturmschaden in 2015 gab den Anlass für eine gutachterliche Bewertung, da die Sicherheit der Konstruktion zu gewährleisten war. Bis zum Sturmschaden im Sommer 2015 gab es keinerlei Hinweise auf ein mögliches Gefahrenpotenzial und damit keine Veranlassung für eine umfassende Begutachtung. Frage 3. Ist es zutreffend, dass der Pachtvertrag ab Juni 2016 beginnen sollte? Ja. Eingegangen am 29. Oktober 2015 · Ausgegeben am 2. November 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2466 29. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2466 Frage 4. Wenn die Eröffnung des Schlosses Spangenberg auf den Frühsommer 2017 verlegt wird, welcher finanzielle Verlust entsteht dem Land Hessen durch Verschiebung des Pachtvertrages? Durch die Verschiebung des Pachtbeginns verschiebt sich auch der Pachtzahlungsbeginn, wobei die ersten fünf Jahre pachtfrei gestellt sind (siehe im Übrigen Frage 7). Frage 5. Hält die Hessische Landesregierung die Verwaltungsabläufe für ein geordnetes Verfahren? Frage 6. Wenn nein, welche Konsequenzen will die Hessische Landesregierung aus diesem für die Öffentlichkeit schwer nachvollziehbaren Abläufen ziehen? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Wie zu Frage 2 dargestellt, war das Ausmaß der Beschädigungen am Dach nicht vorhersehbar. Das Land ist als Eigentümer der Immobilie seinen Sicherungspflichten auch im Interesse der zukünftigen Nutzer unmittelbar und vollumfänglich nachgekommen. Entsprechende Mittel für eine Sanierung sind bereits freigegeben, um schnellstmöglich mit der Sanierung beginnen zu können. Frage 7. Falls ein Schaden für das Land Hessen entstanden ist, wer ist hierfür verantwortlich und werden ggf. Schadensersatzansprüche geltend gemacht? Das Hessische Immobilienmanagement steht in einem konstruktiven Dialog mit den Pächtern, die das Pachtverhältnis trotz der zeitlichen Verzögerung aufrechterhalten wollen. Eventuelle finanzielle Nachteile, die die Pächter durch die Eröffnungsverschiebung ihres Betriebs erleiden, sind bisher weder der Art noch der Höhe nach abschließend bestimmt. Es besteht jedoch Einvernehmen , sich über vorliegende finanzielle Folgen zu verständigen. Wiesbaden, 19. Oktober 2015 Dr. Thomas Schäfer