Kleine Anfrage der Abg. Löber und Geis (SPD) vom 25.09.2015 betreffend Bemerkungen zu geheim zu haltenden Angelegenheiten nach § 97 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung (LHO) und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragesteller: Nach § 97 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung (LHO) werden Bemerkungen zu geheim zu haltenden Angelegenheiten des Hessischen Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung nur dem Präsidenten des Landtags , dem Ministerpräsidenten und dem Minister der Finanzen mitgeteilt. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie Frage 1. Wie viele Bemerkungen nach § 97 Abs. 4 LHO wurden zu welchen Sachverhalten in den letzten zehn Jahren dem Präsidenten des Landtags, dem Ministerpräsidenten und dem Minister der Finanzen mitgeteilt? (Bitte einzeln für die letzten 10 Jahre auflisten.) Eine nach § 97 Abs. 4 LHO als geheim zu haltend bezeichnete Bemerkung ist der Landesregierung lediglich im Zusammenhang mit den Bemerkungen 2014 des Hessischen Rechnungshofs bekannt. Dabei ging es um die Prüfung der Betätigung des Landes bei der LotterieTreuhandgesellschaft mbH Hessen (LTG) und der Hessischen Lotterieverwaltung (HLV). Frage 2. Welche der unter Frage 1 aufgelisteten Bemerkungen wurden dem Unterausschuss Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung zur Beratung überwiesen? (Bitte einzeln für die letzten zehn Jahre auflisten.) Die Bemerkung ist am 27.05.2015 an die Ausschussmitglieder verteilt und am 16.09.2015 im Unterausschuss Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung behandelt worden. Die Fragen 3 bis 6 werden wie folgt beantwortet: Frage 3. Für welche der unter Frage 1 aufgelisteten Bemerkungen wurden die vom Hessischen Rechnungshof empfohlenen Maßnahmen von der Landesregierung umgesetzt? Frage 4. Für welche der unter Frage 1 aufgelisteten Bemerkungen werden die vom Hessischen Rechnungshof empfohlenen Maßnahmen in Zukunft umgesetzt bzw. beachtet? Frage 5. Für welche der unter Frage 1 aufgeführten Bemerkungen wurden die vom Hessischen Rechnungshof empfohlenen Maßnahmen nicht umgesetzt und warum nicht? Frage 6. Für welche der unter Frage 1 aufgeführten Bemerkungen konnte kein Einvernehmen mit dem Hessischen Rechnungshof erzielt werden? Die Bemerkungen enthielten mehrere einzelne Forderungen und Anregungen. Zum Teil wurden diese bereits umgesetzt, zum Teil ist die Umsetzung geplant, zum Teil findet aber auch erst noch eine Abstimmung über das weitere Vorgehen zur Umsetzung bestimmter Anregungen und Forderungen zwischen HMdF, HLV, LTG-Aufsichtsrat und LTG-Geschäftsführung statt, die Eingegangen am 5. November 2015 · Ausgegeben am 10. November 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2481 05. 11. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2481 noch nicht abgeschlossen ist. Der UFV hatte in seiner Sitzung am 16.09.2015 den Bericht des Hessischen Rechnungshofs zur Kenntnis genommen und die Landesregierung um einen Bericht über die weitere Entwicklung bis zum 31.12.2016 gebeten. Wiesbaden, 26. Oktober 2015 In Vertretung: Dr. Bernadette Weyland