Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 30.09.2015 betreffend Besetzung der Stelle des Polizeipräsidenten beim Polizeipräsidium Nordhessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Der ehemalige Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Nordhessen wurde mit Wirkung vom 18. Juni 2015 in den Ruhestand versetzt. Ein Nachfolger wurde noch nicht in das Amt eingeführt. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet : Frage 1. Warum wurde nicht gleichzeitig mit der Verabschiedung des ehemaligen Polizeipräsidenten eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger in das Amt der Polizeipräsidentin bzw. des Polizeipräsidenten beim Polizeipräsidium Nordhessen eingeführt? Frage 2. Wann ist mit der Ernennung einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers an der Spitze des Polizeipräsidiums Nordhessen zu rechnen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die beiden Fragen gemeinsam wie folgt beantwortet: Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG) handelt es sich bei den Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten um politische Beamtinnen bzw. politische Beamte. Die Übertragung eines solchen Amtes auf eine bestimmte Person kann nur dann erfolgen, wenn sie für dieses Amt geeignet und befähigt ist. Dies folgt unmittelbar aus Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 134 der Hessischen Verfassung (HV). Vor diesem Hintergrund bedarf es in jedem Einzelfall einer detaillierten und ohne zeitlichen Druck vorzunehmenden Prüfung, welche Person geeignet und befähigt ist, das Amt einer Polizeipräsidentin oder eines Polizeipräsidenten auszuführen. Sobald eine solche Person gefunden wurde, wird diese durch den zuständigen Minister des Innern und für Sport dem Kabinett vorgeschlagen . Dieses muss dem Vorschlag anschließend zustimmen. In Bezug auf die Besetzung des Amtes der Polizeipräsidentin bzw. des Polizeipräsidenten beim Polizeipräsidium Nordhessen wird bzw. wurde das beschriebene Verfahren ebenfalls angewendet . Die Ernennung ist durch Kabinettsbeschluss vom 23. November 2015 erfolgt. Die Amtseinführung findet am 8. Dezember 2015 statt. Wiesbaden, 24. November 2015 Peter Beuth Eingegangen am 3. Dezember 2015 · Ausgegeben am 8. Dezember 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2488 03. 12. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG